Hausverwaltung, WEG-Verwaltung und Mietverwaltung

Welche Aufgaben muss eine Hausverwaltung erfüllen

Ganz egal, ob Sie eine Wohnung selbst bewohnen oder Vermieten, die Suche nach einer kompetenten Hausverwaltung ist nicht immer einfach. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wie Sie eine seriöse Hausverwaltung findet und auf was zu achten ist, wenn Sie die richtige Immobilienverwaltung beauftragen möchten.

Wo liegt der Unterschied zwischen WEG-Verwaltung und Sondereigentums-, bzw. Mietverwaltung?
Bei der WEG-Verwaltung Wohneigentumsverwaltung) handelt es sich um die Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Das heißt, dass ein Verwalter beauftragt wird, um das Gemeinschaftseigentum einer Liegenschaft zu verwalten. Bei der Mietverwaltung/ Sondereigentumsverwaltung geht es hingegen um die Verwaltung des Sondereigentums in einer WEG oder um die Verwaltung ganzer Mietshäuser für einen Eigentümer. Hierbei unterscheidet sich die Mietverwaltung vor allen Dingen durch rechtliche Vorschriften, sowie die Mitwirkung an Vermietungstätigkeiten, bzw. Mieterkorrespondenz. Zusammengefasst bedeutet das, dass eine Hausverwaltung bei der SE-/Mietverwaltung vor allem für einen Auftraggeber tätig ist und dessen Interessen vertritt. Bei der WEG-Verwaltung ist die Hausverwaltung für die Interessensvertretung einer Eigentümergemeinschaft und das Gemeinschaftseigentum zuständig.

Bei einer professionellen Hausverwaltung geht es somit um mehr, als nur wirtschaftspläne und Nebenkostenabrechnungen zu erstellen. Es geht um eine gesamtheitliche Dienstleistung, mit derer der Wert einer Liegenschaft erhalten oder sogar gesteigert werden soll. Das Aufgabengebiet einer Professionellen WEG-Hausverwaltung oder Mietverwaltung reicht von der technischen, bis hin zur kaufmännischen und juristischen Betreuung. Dies umfasst das Teilnehmen an Rechtsstreitigkeiten, die Buchführung und auch Aufgaben wie das Durchführen und überwachen von Sanierungsarbeiten.

Bei der Suche nach einer geeigneten Hausverwaltung sollten Sie vor Allem darauf achten, dass die Versicherungen des Verwalters eine angemessene Schadensdeckung haben und dass die Gelder des Verwaltungsobjektes getrennt vom Privat-, oder Firmenvermögen angelegt werden. Insbedondere Bei der WEG-Verwaltung ist eine Kontenführung auf den Namen der WEG Pflicht. Sollte die Immobilienverwaltung dies nicht erfüllen, so ist von diesem Unternehmen grundsätzlich abzuraten.
Außerdem sollten Sie auf eine gute Erreichbarkeit, freundliches Personal, sowie die Bewertungen auf den gängigen Portalen wie Google achten.

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