Der Berliner Mietendeckel

Was sie zur Berliner Mietpreisbremse wissen müssen.

Das MietenWoG Bln ist das seit langem umstrittenste, die Immobilienwirtschaft betreffende Gesetz in Deutschland. Die etwas kryptische Abkürzung steht für „Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin“. Landläufig bekannt wurde das Gesetz unter der Bezeichnung „Mietendeckel“. Der vorliegende Beitrag soll anhand einer Reihe von Fragen und Antworten darüber aufklären, was sich hinter dem Gesetz im Detail verbirgt, wie es in der Praxis umgesetzt wird und welche Auswirkungen es auf den Immobilienmarkt in Berlin haben könnte.

Was bezweckt das Gesetz?

Sinn und Zweck des Berliner Mietendeckels ist die (temporäre) Beendigung von Mietpreiserhöhungen in der Hauptstadt. In den letzten Jahren lagen die Mietpreissteigerungen in fast allen Berliner Stadtbezirken deutlich über dem deutschen Bundesdurchschnitt. Vor diesem Hintergrund ist das Mieten einer Wohnung, vor allem in einer guten Lage, für viele Einwohner Berlins zu einem unerschwinglichen Luxus geworden. Die Regierung der Stadt Berlin hat deshalb beschlossen, weiteren Mietpreissteigerungen per Gesetz Einhalt zu gebieten und Wohnraum für eine breite Mehrheit der Bevölkerung bezahlbar zu halten.

Seit wann ist das Gesetz in Kraft?

Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin wurde am 30. Januar 2020 vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen und trat am 23. Februar 2020 in Kraft.
Gilt das Gesetz für alle Mietwohnungen in Berlin?
Nein, es gibt einige Ausnahmen. Das MietenWoG gilt nicht für Wohnungen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus (Sozialwohnungen), für Wohnungen mit Mietpreisbindungen, die mit Mitteln aus den öffentlichen Haushalten für Modernisierungen und Instandsetzungen gefördert wurden und für Wohnungen in Wohnheimen. Darüber hinaus sind auch Neubauwohnungen, die seit dem 1. Januar 2014 erstmals bezugsfertig wurden oder die aus ehemals dauerhaft unbewohnbarem und unbewohntem Wohnraum für Wohnzwecke wiederhergestellt wurden (z.B. Bauruinen) ausgenommen.
Gilt der Mietendeckel auch für die landeseigenen Wohnungsunternehmen und für Genossenschaften?
Ja, auch die landeseigenen Wohnungsunternehmen der Stadt Berlin und Wohnungsbaugenossenschaften müssen sich an die gesetzlichen Bestimmungen des MietenWoG halten. Von den sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen haben jedoch einige kurzfristig Mieterhöhungen an ihre Mieter verschickt. Auch einige Genossenschaften haben kurz vor dem Inkrafttreten des Mietendeckels noch ihre Mieten erhöht.

Auf welche Miete bezieht sich der Mietendeckel?

Die gesetzlichen Bestimmungen des Mietendeckels beziehen sich auf die Nettokaltmiete, also auf die Miete ohne Betriebskosten sowie Kosten für Heizung und Warmwasser.

Zu welchem Zeitpunkt werden die Mieten gedeckelt?

Der Stichtag für das „Einfrieren“ der Mieten ist der 18. Juni 2019. Wer an diesem Tag und am 23. Februar 2020, dem Tag des Inkrafttretens des Gesetzes, in einer Wohnung wohnte, dessen Miete wird auf dem Stand des 18.06.2019 eingefroren. Wenn zwischen diesem Stichtag und dem Tag des Inkrafttretens des Gesetzes ein Mieterwechsel stattfand, wird die in diesem Zeitraum vereinbarte Miete eingefroren. In beiden Fällen ist es den Wohnungseigentümern per Gesetz verboten, eine höhere Miete zu verlangen.

Gilt das Gesetz auf für Staffel- oder Indexmieten?

Unabhängig davon, ob in einem Mietvertrag eine Staffel- oder Indexmiete vereinbart wurde, wird die Miete auf dem Stand des 18. Juni 2019 eingefroren.

Was passiert bei einer Neuvermietung einer Wohnung?

Wenn eine Wohnung ab dem 23. Februar 2020 neu vermietet wird, untersagt das Gesetz, eine höhere als die eingefrorene Miete zu verlangen. Liegt die eingefrorene Miete hingegen über der für den Wohnraum maßgeblichen Mietobergrenze gemäß der Mietentabelle, darf als Miete maximal die Mietobergrenze erhoben werden. Konkret bedeutet das, dass eine eingefrorene Miete auf die Mietobergrenze abgesenkt wird. In Bezug auf die maßgebliche Mietobergrenze sind jedoch gegebenenfalls Zuschläge für eine moderne Ausstattung und erfolgte Modernisierungen zu berücksichtigen.
Bei Wohnungen, deren vorherige Miete unter 5,02 EUR/m² lag, darf die Miete bei einer Neuvermietung um maximal einen Euro auf bis zu 5,02 EUR/m² angehoben werden. Voraussetzung für die Anhebung ist jedoch das Vorhandensein einer modernen Ausstattung. Diese liegt vor, wenn mehr als eines der folgenden Ausstattungsmerkmale vorhanden ist: Ein schwellenlos erreichbarer Aufzug, eine Einbauküche, eine hochwertige Sanitärausstattung, ein hochwertiger Bodenbelag in der Mehrzahl der Räume und ein Energieverbrauchskennwert von unter 120 kWh pro Quadratmeter und Jahr.

Wie hoch sind die Mietobergrenzen gemäß Mietentabelle?

Die Mietentabelle legt fest, wie hoch die Nettokaltmiete einer Wohnung bei einer Neuvermietung ab dem 23. Februar 2020 sein darf. Sie ist abhängig vom Alter und der Ausstattung der Wohnung. So liegt der Mietpreis pro Quadratmeter bei einer Wohnung mit Sammelheizung und Bad, die erstmals vor 1918 bezugsfertig wurde, bei 6,45 Euro. Bei einer Wohnung gleichen Alters mit Sammelheizung oder Bad liegt der Quadratmeter-Mietpreis bei 5,00 Euro. Und bei einer Wohnung gleichen Alters, die weder über eine Sammelheizung noch über ein Bad verfügt, ist ein Mietpreis gemäß Mietentabelle von 3,92 Euro vorgesehen.
Für Wohnungen jüngeren Baujahrs sieht die Mietentabelle höhere Mietpreise vor. So liegt der Mietpreis einer Wohnung, die zwischen 1991 und 2002 erstmalig bezugsfertig wurde, bei 8,13 Euro pro Quadratmeter. Und bei einer Wohnung, die in den Jahren 2003 bis 2013 bezugsfertig wurde, sind es 9,80 Euro pro Quadratmeter.

Welche Anpassungen der Mietobergrenzen gibt es?

Nach dem Gesetz zur Mietenbegrenzung sind drei Anpassungen der Mietentabelle vorgesehen: Modernisierung, Ausstattung und Wohnlage.
Bei der Modernisierung einer Wohnung kann sich die Mietobergrenze gemäß Mietentabelle um maximal einen Euro pro Quadratmeter erhöhen. Zu den erlaubten Modernisierungen zählen Maßnahmen zu denen der Vermieter aufgrund eines Gesetzes verpflichtet ist, zur Wärmedämmung des Mauerwerks, des Daches und der Geschossdecken, zur Nutzung regenerativer Energien, zur energetischen Erneuerung der Fenster, zum Austausch und zur Optimierung von Heizungsanlagen, zum Anbau von Aufzügen oder zum Abbau von Eintrittsbarrieren durch Beseitigung von Schwellen, Verbreiterung von Türen oder Umbau von Bädern.
Außerdem erhöht sich die Mietobergrenze für Wohnungen mit moderner Ausstattung um einen Euro pro Quadratmeter. Eine moderne Ausstattung ist gegeben, wenn mindestens drei der folgenden Ausstattungsmerkmale vorhanden sind: Ein schwellenlos erreichbarer Aufzug, eine Einbauküche, eine hochwertige Sanitärausstattung, ein hochwertiger Bodenbelag in der überwiegenden Zahl der Wohnräume und ein jährlicher Energieverbrauchskennwert von weniger als 120 kWh pro Quadratmeter.
Zudem ist für den Mietpreis einer Wohnung ein lageabhängiger Zuschlag- oder Abschlag vorgesehen. Für Wohnungen in einfacher Lage ist ein Abschlag von 0,28 Euro vom Mietpreis gemäß Mietentabelle vorgesehen. Für Wohnraum in mittlerer Wohnlage werden 0,09 Euro abgezogen und für Wohnungen in einer guter Wohnlage darf ein Zuschlag von 0,74 Euro berechnet werden. Die adressgenaue Lageeinordnung einer Wohnung kann in einem Straßenverzeichnis der Stadt Berlin eingesehen werden.
Bei einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus berechnet sich die Mietobergrenze somit aus der Summe des Mietpreises gemäß Mietentabelle, der etwaigen Erhöhung wegen Modernisierung (max. 1 Euro), der etwaigen Erhöhung für eine moderne Ausstattung (1 Euro) und dem wohnlageanhängigen Zu- oder Abschlag.

Wann und wie kann eine überhöhte Miete gesenkt werden?

Der Mietendeckel sieht ein Verbot überhöhter Mieten vor. Eine überhöhte Miete liegt vor, wenn der Mietpreis unter Berücksichtigung von Modernisierung, Ausstattung und Wohnlage 20 Prozent über der relevanten Mietobergrenze gemäß Mietentabelle liegt. Eine darüberliegende Miete darf nicht verlangt werden.
Die Berechnung einer überhöhten Miete soll an einem Beispiel illustriert werden: Angenommen sei ein Mietpreis (Nettokaltmiete) gemäß Mietvertrag in Höhe von 15 Euro pro Quadratmeter. Die Wohnung wurde im Jahre 2010 bezugsfertig. Sie besitzt eine moderne Ausstattung und liegt in einer guten Wohnlage.
Die Mietobergrenze für diese Wohnung setzt sich zusammen aus dem Mietpreis gemäß Mietentabelle (9,80 Euro pro Quadratmeter), einem Euro für die moderne Ausstattung und einem Zuschlag von 0,74 Euro für die gute Wohnlage. In Summe ergibt sich somit eine Mietobergrenze in Höhe von 11,54 Euro pro Quadratmeter.
Der Mietpreis gemäß Mietvertrag darf maximal 20 Prozent über der Mietobergrenze liegen (dies wären 13,85 Euro). Da die vertraglich festgelegte Miete darüber liegt, muss sie von Gesetzes wegen abgesenkt werden.
Die Einhaltung der Mietobergrenzen wird von der Berliner Senatsverwaltung für Wohnen und Stadtentwicklung überwacht. Die Senatsverwaltung kann deshalb von Amts wegen bei einem Verstoß gegen die Mietobergrenzen dagegen vorgehen. Selbstverständlich kann auch jeder Mieter selbst juristisch gegen eine zu hohe Miete vorgehen.

Wie erfährt man als Mieter die Berechnung der Mietobergrenze?

Ab dem 23. April 2020 (zwei Monate nach dem Inkrafttreten des Gesetzes am 23. Februar 2020) haben Vermieter die Pflicht, vor dem Abschließen eines neuen Mietvertrages Auskunft über die Berechnungsdetails der Mietobergrenze zu geben. Auf Verlagen der Mieter müssen Vermieter auch die maßgebliche Stichtagsmiete zum 18. Juni 2019 mitteilen.

Wie werden Verstöße gegen den Mietendeckel geahndet?

Wenn Vermieter gegen die Bestimmungen des Gesetzes zur Mietenbegrenzung verstoßen, droht ihnen die Feststellung einer Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu einer halben Million Euro geahndet werden kann.

Wie lange ist der Mietendeckel gültig?

Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin ist auf fünf Jahre befristet.

Gibt es rechtliche Bedenken gegen den Mietendeckel?

Kaum ein Landesgesetz in einem Bundesland Deutschlands ist juristisch so umstritten wie das Berliner Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen. Die Hauptstreitfrage in Bezug auf den Mietendeckel ist, ob die rechtliche Kompetenz in einer derartigen Sachfrage bei den Ländern oder beim Bund liegt. Die Meinungen von Fachleuten gehen in dieser Frage auseinander. Während einige Experten den Vorrang des Landesgesetzes gegenüber dem Zivilrecht des BGB befürworten, sehen andere Experten darin einen Verstoß gegen Bundesrecht.
Der schnellste Weg zur Klärung der Frage der Zuständigkeit wäre ein Normenkontrollantrag von Abgeordneten des Bundestages beim Bundesverfassungsgericht. Bislang haben jedoch noch keine Abgeordneten einer Partei angekündigt, einen solchen Schritt zu unternehmen.
Wahrscheinlich ist somit eine Klärung der rechtlichen Zulässigkeit des Mietendeckels über Einzelfälle. Wenn ein Vermieter einen Mieter verklagt, weil dieser unter Berufung auf den Mietendeckel einer Mieterhöhung nicht zustimmt, könnte das Amtsgericht in erster Instanz prüfen, ob das Gesetz zur Mietenbegrenzung verfassungswidrig ist. Der Ball läge dann beim Berliner Landesverfassungsgericht. Ebenso könnte eine juristische Klärung dadurch zustande kommen, dass ein Vermieter wegen eines Verstoßes gegen die Mietobergrenze ein Bußgeld zahlen muss und daraufhin Klage erhebt. Experten gehen jedoch davon aus, dass die rechtliche Klärung der Zulässigkeit des Mietendeckels mehrere Jahre dauern wird.

Was sind die wirtschaftlichen Kritikpunkte am Mietendeckel?

Kritiker des Berliner Mietendeckels führen ins Feld, dass der Mietendeckel die Marktwirtschaft außer Kraft setze und somit Angebot und Nachfrage auf dem Immobilienmarkt der deutschen Hauptstadt nicht mehr über wirtschaftliche Kriterien ins Gleichgewicht gebracht werden können.
Das grundsätzliche Argument der Mietendeckel-Kritiker lautet, dass der Mietendeckel das Angebot an Wohnraum in Berlin langfristig reduzieren und folglich zu einer weiteren Verschärfung der Lage am Immobilienmarkt führen werde. Investoren und Wohnungseigentümer können, so die Kritiker des Gesetzes, auf Grundlage der erlaubten Mietobergrenzen keine attraktiven Renditen mehr mit Immobilien in Berlin erwirtschaften. Dies hat zur Folge, dass Investoren kein Geld mehr für neue Bauprojekte zur Verfügung stellen werden und Immobilienbesitzer immer weniger Geld in ihre Immobilien investieren und diese langfristig verfallen lassen.

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Immobilienmakler für die Insel Rügen im Norden ganz oben für Glowe,Breege,Julruh,Wiek und Kap Arkona

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Für hohe Kundenzufriedenheit wurde die GBS GmbH gemeinsam mit dem Ing.-Büro Heinz Jasken mit dem „Top Makler 2020“ Award ausgezeichnet.

„Über diese Auszeichnung freuen wir uns natürlich besonders, zeigt es doch, dass unsere Kunden die Qualität unserer Arbeit schätzen“, so die Prokuristin der GBS Grundstücksbörse & Service GmbH Berlin, Diplom-Juristin Renate Röblitz.

Stellvertretend für das Team nahm Geschäftsführer Heinz Jasken die Auszeichnung entgegen. „Im harten Wettbewerb des Immobiliengeschäfts ist es umso wichtiger, Fachwissen zu besitzen und für die Kunden einsetzen zu können. Das erreicht man nur mit einem motivierten, innovativen Team und stetiger Fortbildung.“

Die Auszeichnung erfolgte aufgrund der Auswertung der Kundenzufriedenheit aus Projekten der Jahre 2015 bis 2019. „Wir werden natürlich auch in 2020 und darüber hinaus unseren Kunden weiterhin diesen hohen Qualitätsstandard bieten – das ist unser Versprechen.“

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Die belvona GmbH eröffnet neuen Standort in Düsseldorf

belvona kauft über 1700 Wohnungen in NRW

Die belvona GmbH realisiert die Expansion nach Düsseldorf und erwirbt einen Bürokomplex in der Angermunder Strasse in Düsseldorf, um dort nach Umbau des Gebäudes das belvona Stammhaus zu eröffnen. Die Gesamtinvestitionen belaufen sich auf ca. 8 Mio. EUR.

Die unabhängige Immobiliengruppe belvona GmbH vollendete erfolgreich das Vorhaben einen neuen Hauptsitz in Düsseldorf zu eröffnen. Die neue Präsenz des Unternehmens ist die Grundlage für weiteres Wachstum in West- und Norddeutschland und setzt damit auf räumliche Nähe zu ihrer wachsenden Kundenzahl in der Region.

Mit Investitionen in Höhe von insgesamt 8 Mio. EUR wird das 1989 erbaute Gebäude kernsaniert, architektonisch aufgewertet und Flächen für ein motivierendes Arbeiten der belvona Mitarbeiter geschaffen.

„Durch zunehmende Investitionen in die Metropolregion und das daraus resultierende wirtschaftliche Wachstum, ist nach unserer Einschätzung, genau jetzt der richtige Zeitpunkt für die belvona GmbH, den Hauptsitz nach Düsseldorf zu verlegen.

Zudem gehört die sich sehr dynamisch entwickelnde Metropolregion Düsseldorf, zu den wettbewerbsfähigsten Wirtschaftsstandorten Deutschlands und bietet beste Chancen, qualifizierte Kooperationspartner und geeignete Wohnanlagen zu finden“, so der Pressesprecher der belvona GmbH.

Düsseldorf, 10. März 2020

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Fertighausbau-Spezialist und Reiner Meutsch Stiftung ermöglichen Kindern in Afrika eine Zukunftsperspektive

Neunkhausen, 10. März 2020 – Burundi, einer der kleinsten Staaten Afrikas, wurde 2015 vom Internationalen Währungsfonds zum ärmsten Land der Welt erklärt. Aufgrund fehlender Einrichtungen konnten in den Jahren nach dem Bürgerkrieg nur ca. 7% aller Kinder in Burundi eine Vorschule besuchen. Fingerhut Haus (www.fingerhuthaus.de) und die Reiner Meutsch Stiftung FLY & HELP (www.fly-and-help.de) errichteten daher im Jahr 2018 ein Vorschulgebäude in Gatumba (Bujumbura) und ebneten Kindern den Weg aus der Armut in ein selbstbestimmtes Leben. Holger Linke, geschäftsführender Gesellschafter bei Fingerhut Haus, verschaffte sich aktuell vor Ort einen Überblick über den Fortschritt des Projektes. Im aktuellen Schuljahr 2019/20 sind 76 Kinder eingeschrieben. Die Einrichtung erweist sich für die Kinder als unabdingbare Basis für ihre spätere Leistung in der Grundschule.

„Bildung ist für alle da“ – ein Menschenrecht. Doch Entwicklungsgebieten wie Burundi fehlt es an finanziellen Mitteln, um aus eigener Kraft Schulen aufzubauen und Wissen zu fördern. Die Folgen des Bürgerkriegs von 1993 bis 2005 sind bis heute zu spüren. 75 Prozent der Einwohner gelten als unter- bzw. mangelernährt. Ihnen fehlt die nötige Bildung, um aus den desolaten Zuständen ausbrechen zu können. Gerade in Bujumbura, eine der am dichtesten bevölkerten Regionen in Burundi, ist der Bedarf nach ausreichend Schulen groß, um Bildung zu fördern.

FLY & HELP und Fingerhut Haus legen Bildungsfundament
Fingerhut Haus realisierte gemeinsam mit der Reiner Meutsch Stiftung FLY & HELP den Bau eines Vorschulgebäudes mit vier Klassenzimmern in Gatumba/Bujumbura. Mitte Oktober 2018 konnte die Vorschule fertiggestellt werden. Wurden im ersten Schuljahr 43 Kinder gezählt, so sind im aktuellen Schuljahr 2019/20 bereits 76 Kinder eingeschrieben – mit gleichem Anteil von Mädchen und Jungen. Die Kinder sind entsprechend ihres Alters in drei Vorschulklassen aufgeteilt.

Holger Linke, geschäftsführender Gesellschafter bei Fingerhut Haus, hat die Vorschule jüngst besucht. Er erklärt: „In den Kriegszeiten haben sich in Gatumba viele Flüchtlinge angesiedelt, was die örtlichen Kapazitäten in den Bildungseinrichtungen geradezu sprengte. Der Bau der Vorschule war daher existenziell und wurde von der Bevölkerung sehr gut angenommen. Es gelingt uns, in der Einrichtung ein gutes Bildungsniveau zu vermitteln. Die Vorschulkinder werden später wesentlich bessere Chancen haben, in der Grundschule mitzuhalten. Bislang war Gatumba in Bildungsfragen eine eher vernachlässigte Region.“

Französischunterricht für bessere Chancen in der Arbeitswelt
In der Vorschule in Gatumba werden keine Schulfächer im herkömmlichen Sinne angeboten, dies ist weiterführenden Schulen vorbehalten. Die Kinder lernen stattdessen mit Gedichten, Tänzen und Liedern spielerisch Französisch. Stiftungsgründer Reiner Meutsch sagt: „Französisch ist offizielle Amtssprache in Burundi. Für die Kinder und Jugendlichen ist es daher besonders wichtig, Französisch zu erlernen. Die Beherrschung der Amtssprache verbessert ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt später erheblich. Wir arbeiten aus diesem Grund vor Ort mit Burundikids e.V. zusammen. Die Organisation legt großen Wert darauf, an den Schulen Französisch zu fördern.“

Die Schüler lernen außerdem zu zählen und erste Buchstaben zu schreiben. Auch Wissen über Tiere und Umwelt wird spielerisch vermittelt. Am Ende eines jeden Trimesters erhalten sie anstelle von Noten eine Beurteilung für die Eltern.

Gatumba (Bujumbura) als eines von mehreren Projekten
Holger Linke fühlt sich bestätigt: „Der Besuch in Gatumba hat mir gezeigt, dass unsere Strategie erfolgreich und von hoher Nachhaltigkeit geprägt ist. Der Neubau war dringlich, um mehr Vorschulplätze zu schaffen und das Bildungsniveau der einheimischen Kinder anzuheben. Gerade mit dem gesetzten Schwerpunkt auf Erlernen der französischen Sprache erweist sich die Vorschule als perfekte Grundschul- und Berufsvorbereitung.“

Das Projekt in Burundi/Bujumbura ist bereits das vierte Projekt, an dem Fingerhut Haus beteiligt ist. Ähnliche Hilfsprojekte unterstützte das Unternehmen bereits in Tansania/Nyambiti (2015), Guatemala/El Adelanto (2016) sowie in Kenia/Kombani (2019).

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Immobilienwert: Welche Faktoren beeinflussen den Kaufpreis?

Für viele Menschen ist eine Immobilie zeitlebens der wichtigste Vermögensgegenstand. Dementsprechend wohlüberlegt sollte der Kauf bzw. Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung sein. Eine entscheidende Grundlage für eine erfolgreiche Immobilientransaktion ist die Kenntnis jener Faktoren, die den Wert der Immobilie beeinflussen. Je umfassender und genauer Käufer und Verkäufer die verschiedenen wertbeeinflussenden Faktoren berücksichtigen, umso realistischer wird ihre Einschätzung des Immobilienwerts sein.

Besonders in Fällen, in denen die Immobilientransaktion eine hohe finanzielle Bedeutung für den Käufer oder Verkäufer hat, ist es empfehlenswert, sich die Unterstützung eines lokalen Immobiliengutachters holen. Die dort beschäftigten Sachverständigen bringen ein umfangreiches Knowhow rund um das Thema Immobilienbewertung mit und sind in der Regel exzellente Kenner ihres Immobilienmarktes.

Der vorliegende Artikel beschreibt im Detail die acht wichtigsten Faktoren, die den Kaufpreis einer Immobilie beeinflussen. Die Liste erhebt selbstverständlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie soll Käufern wie auch Verkäufern lediglich eine grobe Orientierung geben, mit welchen wesentlichen preisbestimmenden Faktoren sie sich auseinandersetzen müssen.

1. Die Lage der Immobilie

Der in den meisten Fällen wichtigste wertbeeinflussende Faktor einer Immobilie ist deren Lage. Die Lage der Immobilie bestimmt letztlich darüber, wie hoch das Angebot an und die Nachfrage nach Immobilien vor Ort ist. Je höher die Nachfrage nach Wohnraum in einem bestimmten Gebiet und geringer das Angebot, desto höher sind generell die Immobilienpreise.

Bei der Betrachtung der Lage spielen sowohl die Makrolage als auch die Mikrolage eine wesentliche Rolle. Mit Makrolage wird die Lage einer Immobilie in einer bestimmten Region, einer Stadt oder einem Ballungsraum bezeichnet. In Bezug auf die Makrolage werden in erster Linie sozioökonomische sowie politisch-demographische Faktoren analysiert. Dabei geht es vorwiegend um folgende Fragen: Wie ist die wirtschaftliche Entwicklung der Region? Wie ist die Sozialstruktur? Wächst die Bevölkerung in der Region? Wie hoch ist die Kriminalitätsrate? Ist die Infrastruktur gut ausgebaut?

In Deutschland profitierten in den letzten Jahren vor allem Immobilien in Großstädten von einer sehr guten Makrolage. Städte wie Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Düsseldorf, Stuttgart, Leipzig und Dresden zählen zu den Boomtowns der Bundesrepublik. Alle genannten Großstädte haben eine sehr leistungsstarke Wirtschaft, eine wachsende Bevölkerung und eine ausgezeichnete Infrastruktur. Aber auch Immobilien in vielen mittelgroßen und kleineren Städten in ganz Deutschland können in Bezug auf ihre Makrolage punkten.

Im Gegensatz bzw. zur Ergänzung der Makrolage bezeichnet die Mikrolage das unmittelbare Wohnumfeld einer Immobilie. In Bezug auf die Mikrolage geht es im Wesentlichen um infrastrukturelle Fragestellungen: Wie gut ist die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr? Gibt es Ärzte und Krankenhäuser in der Nähe? Wie ist das Angebot an Schulen und Kitas? Wie sehen die Einkaufsmöglichkeiten aus? Welche Freizeitangebote gibt es?

Grundsätzlich gilt, je besser die Marko- und Mikrolage einer Immobilie beurteilt werden, desto höher ist auch der Immobilienwert. Eine Immobilie in einem In-Viertel in einer Boomtown wird einen deutlich höheren Preis erzielen als eine Immobilie in einem Stadtteil mit schlechter Mikrolage in einer Stadt mit einer schwachen Makrolage.

Vor allem in Bezug auf die Mikrolage sollten jedoch vorschnelle Rückschlüsse vermieden werden. Eine Lage in einem begehrten Stadtteil muss nicht automatisch bedeuten, dass eine Immobilie einen hohen Wert besitzt. Immobilien an stark befahrenen Straßen oder in der Nähe eines Flughafens müssen gegebenenfalls mit Wertabzügen rechnen.

Um Immobilienkäufern und -verkäufern ein Bild von der Makro- und Mikrolage einer Immobilie zu verschaffen, gibt es im Internet inzwischen eine Reihe sogenannter Preisatlanten. Diese liefern für Orte und Stadtteile Preisindikationen für Immobilien. Interessant ist dieser Service vor allem für Menschen, die sich eine Immobilie in einer neuen Stadt kaufen wollen und mit den örtlichen Gegebenheiten des Immobilienmarktes nicht vertraut sind.

2. Der Zustand der Immobilie

Neben der Lage ist der Zustand der Immobilie der zweite wichtige Faktor der Wertbeeinflussung. Eine gut instandgehaltene und gepflegte Immobilie erzielt in der Regel einen deutlich höheren Preis als eine Immobilie in einem mangelhaften Erhaltungszustand. Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen schlagen sich immer auch im Kaufpreis nieder.

Der Zustand einer Immobilie ist für Käufer (aber auch Verkäufer) nicht selten schwer zu beurteilen. Die wenigsten von ihnen besitzen das fachliche Knowhow zur Beurteilung eines Gebäudezustandes. Vor allem eindringende Feuchtigkeit durch undichte Stellen an Wänden und Dächern ist ein Warnsignal in Bezug auf den Gebäudezustand. Die nachträgliche Behebung von Feuchtigkeitsschäden kann zu einem sehr teuren Vergnügen werden. Immobilienkäufer sind deshalb in den meisten Fällen gut beraten, sich die Immobilie gemeinsam mit einem Gutachter anzusehen. Dies gilt besonders, wenn es sich um eine etwas ältere Immobilie handelt.

3. Das Alter der Immobilie

Eine ältere Immobilie muss nicht zwangsläufig mit einem niedrigeren Preis einhergehen. Viel entscheidender als das Baujahr einer Immobilie ist deren Zustand. Ein umfassend modernisierter Altbau wird in der Regel einen höheren Wert besitzen als ein schlecht instandgehaltener Neubau.

Auch bei der Frage, wie das Alter einer Immobilie deren Wert beeinflusst, spielen die Mikrolage sowie Angebot und Nachfrage eine wichtige Rolle. Besonders in Großstädten erfreuen sich Altbauten in vielen Stadtvierteln größter Beliebtheit. Sofern die betreffende Stadt nur ein begrenztes Angebot an Altbausubstanz aufweist, werden die Preise für Altbauwohnungen in der Regel deutlich über dem Durchschnitt liegen.

4. Die Wohnfläche der Immobilie

Auch die Wohnfläche einer Immobilie hat erheblichen Einfluss auf deren Wert. Es gibt keine allgemeingültige Korrelation zwischen Wohnfläche und Quadratmeterpreis. Je nach Makro- und Mikrolage sowie lokalem Angebot und Nachfrage erzielen gleichwertige Immobilien in unterschiedlichen Größen oftmals unterschiedliche Quadratmeterpreise.

Dieses Phänomen hängt damit zusammen, dass Menschen in bestimmten Lagen auch bestimmte Immobiliengrößen suchen. So wohnen beispielsweise in zentrumsnahen Lagen in Großstädten (vor allem rund um Universitäten) häufig Singles und Paare. Das führt zu einer hohen Nachfrage nach 1-3 Zimmerwohnungen. Dementsprechend haben in derartigen Stadtteilen kleinere Wohnungen nicht selten einen höheren Quadratmeterpreis als größere Immobilien. Immobilienkäufer und -verkäufer sollten deshalb bei ihren Überlegungen in Bezug auf die Wohnfläche auch immer die Makro- und Mikrolage der Immobilie berücksichtigen.

Wer im Detail nachvollziehen möchte, wie die Wohnfläche einer Immobilie berechnet wird, sollte die Wohnflächenverordnung zu Rate ziehen. Dort ist die Berechnung der Wohnfläche im Detail geregelt. So dürfen Räume mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern zu 100 Prozent als Wohnfläche berücksichtigt werden. Liegt die lichte Höhe zwischen einem und zwei Metern dürfen 50 Prozent der betreffenden Grundfläche als Wohnfläche angesetzt werden. Nach allen Seiten geschlossene Räume, wie beispielsweise Schwimmbäder und Wintergärten dürfen ebenfalls vollständig als Wohnfläche berechnet werden. Sind diese Räume jedoch nicht beheizt, dürfen sie lediglich zu 50 Prozent angesetzt werden. Balkone, Dachgärten, Loggien und Terrassen gelten in der Regel zu 25 Prozent als Wohnfläche. In sehr guten Lagen oder bei sehr aufwendiger Gestaltung kann jedoch eine Anrechnung von bis zu 50 Prozent auf die Wohnfläche erfolgen.

5. Die Art und Ausstattung der Immobilie

Neben der Wohnfläche sind auch die Art und die Ausstattung einer Immobilie wertbeeinflussende Faktoren. In vielen Lagen macht es einen Unterschied, ob es sich bei einer Immobilie um eine Doppelhaushälfte, ein Einfamilienhaus, ein Mehrfamilienhaus, ein Reihenhaus oder eine Villa handelt. In Bezug auf die Wertfeststellung sollten Käufer und Verkäufer das Objekt idealerweise mit Immobilien des gleichen Bautyps vergleichen.

Auch die Ausstattung einer Wohnung bzw. eines Hauses kann einen maßgeblichen Einfluss auf den Wert der Immobilie haben. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um Sonderausstattung handelt. Ein Schwimmbad, eine Sauna oder ein Kamin können durchaus den Wert einer Immobilie um einen vier- oder gar fünfstelligen Eurobetrag erhöhen.

In Bezug auf die Ausstattung spielen jedoch auch Fragen nach der Raumaufteilung und der konkreten Ausgestaltung der Immobilie oftmals eine große Rolle. Das Vorhandensein eines Kellers ist immer werterhöhend. Auch eine Ausrichtung der Immobilie nach Süden oder Westen mit einem dementsprechend größeren Lichteinfall ist als wertsteigernd zu betrachten. Bodentiefe Fenster werden von vielen Menschen wertgeschätzt. Ebenso schlägt sich eine Fußbodenheizung positiv auf den Immobilienwert nieder. Ein Carport oder eine Garage als Autostellplatz sind zusätzliche Wertfaktoren einer Immobilie. Und nicht zuletzt erzielen sogenannte „Smart Homes“, also Gebäude, die mit einer intelligenten Haustechnik zur Steuerung von Rollläden, Heizungen, Lichtern und sonstigen Geräten ausgestattet sind, höhere Kaufpreise.

6. Die Energieeffizienz der Immobilie

In Zeiten relativ hoher Heizkosten ist die Energieeffizienz ein nicht zu unterschätzender Wertfaktor einer Immobilie. Käufer können sich über den Energieausweis über die Energieeffizienz einer Immobilie informieren. Der Energieausweis bewertet die Energieeffizienz eines Gebäudes anhand verschiedener Kennwerte und muss beim Verkauf einer Immobilie vorgelegt werden. Immobilienverkäufer können eine hohe Energieeffizienz durch einen Aufschlag auf den Kaufpreis berücksichtigen.

7. Die Ausbaumöglichkeiten der Immobilie

Bei gewissen Immobilientypen, wie beispielsweise Einfamilienhäusern, haben auch die Ausbaumöglichkeiten des Objektes eine Relevanz für den Kaufpreis. Sofern der Käufer relativ freie Hand bei der Erweiterung der Immobilie hat und zum Beispiel das Dach aufstocken darf, wird der Wert des Objektes höher sein als bei einer starken Beschränkung der Ausbaumöglichkeiten.

Eine Sonderrolle spielen in dieser Hinsicht denkmalgeschützte Gebäude. Sofern große Teile eines Gebäudes baulich nicht verändert werden dürfen, kann dies als starke Nutzungseinschränkung wahrgenommen werden und zu einer negativen Beeinträchtigung des Immobilienwerts führen.

8. Grundbucheinträge der Immobilie

Vor dem Kauf einer Immobilie sollte sich der Käufer unbedingt mit den Details des Grundbuchs auseinandersetzen. Sämtliche im Grundbuch notierten Belastungen senken nämlich den Wert einer Immobilie.

Nicht selten sind im Grundbuch Einschränkungen der Nutzbarkeit, Reallasten (zu entrichtenden Leistungen an fremde Parteien), ein Vorkaufsrecht (das Recht zum Kauf einer Immobilie, bevor diese auf dem Markt angeboten wird) oder ein Erbbaurecht (das zeitlich begrenzte Recht, ein fremdes Grundstück zu nutzen oder zu bebauen) festgehalten.

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Immobilienverkauf ist eine sensible Sache. Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen Ihre Immobilie in Glowe, Breege, Juliusruh, Wiek oder Kap Arkona

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Die Sonneninsel Rügen GmbH ist im Norden der Insel Rügen zu Hause. Gegründet vor 25 Jahren. Weit mehr als 1000 verkaufte Immobilien. Wenn Sie in Glowe, Breege, Juliusruh, Wiek und Kap Arkona auf der Insel Rügen eine Immobilie zu verkaufen haben sollten Sie unbedingt mit den Experten der Sonneninsel Rügen GmbH in Glowe sprechen. Hier wird Ihre Immobilie seriös und zum besten Preis verkauft.
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Hauptstr. 24 in 18551 Glowe.

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Die CODIC Development GmbH erwirbt erneut Grundstück im Düsseldorfer Medienhafen

DÜSSELDORF – Der nächste Aufschlag der CODIC Development GmbH im Düsseldorfer Medienhafen ließ nicht lange auf sich warten. Der bekannte Düsseldorfer Developer hat ein 10.500 qm großes Grundstück zwischen den QVC-Studios und dem von der CODIC ins Leben gerufenen Office- Campus MIZAL gekauft. Während das MIZAL nach seiner Fertigstellung komplett von der britischen Werbeholding WPP bezogen wird, bietet CODIC mit dem danebenliegenden Grundstück allen kreativen Partnern der Branche die Chance, ihren Gedanken und Ideen freien Lauf zu lassen.

„Unser Wunsch ist die Schaffung von Transformationsräumen auf ca. 25.000 qm BGF: ein „cuttingedge“ Office Building mit magischer Anziehungskraft – mit inspirierenden und spielerischen Szenarien, Orten urbaner Dichte und Erdung in stetigem Wandel“, so die Geschäftsführung von CODIC.

Die Vorbereitungen für diesen unkonventionellen, aber zukunftsweisenden Aufruf haben bereits begonnen. CODIC initiiert ein eigenes Workshop-Verfahren unter dem Arbeitstitel „Challenge“. Neben bekannten Architekturgrößen sollen auch junge „Rising Stars“ die Möglichkeit erhalten, ihre innovativen und kreativen Ideen zu präsentieren.

Der Baubeginn des Projektes ist für 2022 geplant.

Keywords:CODIC,Development,Grundstück

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Erstes mobiles Immobilienbüro von Stolzenberg Immobilien

Erstes mobiles Immobilienbüro – Pulheimer Immobilienunternehmen bietet kostenfreie Beratung

Außergewöhnliche Konzepte sind das Markenzeichen von Nicole Stolzenberg. Das neueste Tool der Kauffrau der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft: Ihr erstes mobiles Immobilienbüro! Jeden ersten Mittwoch im Monat bietet sie ab sofort auf dem Pulheimer Marktplatz von 11.00 bis 16.00 Uhr kostenlose Beratungen zu allen Immobilienfragen an.

Das sechs Meter lange Büromobil ist schon wegen seiner auffälligen Optik nicht zu übersehen – und bietet jede Menge Platz für Gespräche, Präsentationen, Beratungen. Es ist mit IT-Technik ausgestattet und einer Kaffeemaschine. Ein weiterer attraktiver Pluspunkt ist der exklusive Service, den dieses Office ermöglicht. „Ich nutze das Büromobil für Immobiliensprechstunden, als Beratungsmobil für Bauträger direkt im Baugebiet oder hole meine Kunden zum Termin ab. Nach der Einzelbesichtigung besprechen wir alle Details in einem geschützten Bereich – ohne Publikum,“ sagt Nicole Stolzenberg.

Kostenfreie Beratung vom Profi

Und ab sofort organisiert sie jeden ersten Mittwoch im Monat kostenfreie Sprechstunden, die jeder Immobilieninteressent nutzen kann. „Mein Mobil steht ab 11 Uhr auf dem Marktplatz in Pulheim. Käufer, Verkäufer, Vermieter, Mieter, Investoren haben die Chance, sich spontan professionell beraten zu lassen oder über die aktuelle Immobiliensituation vor Ort zu informieren.“ Nicole Stolzenberg stellt ihr gesamtes Themenspektrum zur Verfügung – dazu gehören auch Inhalte wie barrierefreies Wohnen, erneuerbare Energien, Fördermöglichkeiten, Immobilienbewertungen, was ist bei Trennung, Scheidung, Erbe zu berücksichtigen oder das Bestellerprinzip für Mieter.

Diskretion garantiert

Das erste mobile Immobilienbüro sichert eine private Atmosphäre, für die Interessenten dankbar sind. „Das erlebe ich jedes Mal bei Besichtigungen. Hier ergeben sich Fragen, die meine Kunden im Beisein des Eigentümers nicht stellen. Auch Besprechungen in einem Cafe um die Ecke sind nicht das geeignete Umfeld, um beispielsweise über Investments oder Finanzierungen zu diskutieren.“ Kommt ein Objekt in Frage, bricht die Immobilienexpertin mit ihren Kunden gern direkt zu einer Sightseeing-Tour auf, um ihnen das neue Umfeld zu zeigen.

Professionalität und Passion für den Job

Nicole Stolzenberg ist seit über 29 Jahren im Immobilienmarkt unterwegs – kümmert sich um Akquise, Vertrieb, Gesamtkonzepte für Immobilienbesitzer und -investoren, ist zusätzlich zertifizierte Immobilienbewerterin®, ImmoBarrierefrei-Expertin®, Energiewert-Expertin® sowie Feng Shui Beraterin. Eine breitgefächerte Kompetenz, die ihr ein absolutes Alleinstellungsmerkmal in der Branche garantiert. „Für mich stehen die Wünsche des Kunden an erster Stelle – seine Erwartungen und Vorstellungen sollen optimal erfüllt werden.“

Überzeugender Auftritt

Interessant ist das mobile Office auch für Bauträger sowie Investoren: „Sie müssen keine Baustellen-Beratungs-Container mehr kaufen oder mieten. Mit meinem Mobil stellen Sie den bestmöglichen Vertrieb in gehobener Atmosphäre mit Kaffee & Gebäck sicher!“

Erstes mobiles Immobilienbüro bundesweit im Einsatz

„Ich vermarkte Immobilien regional und bundesweit. Vom Reihenhaus über Eigentumswohnungen, freistehende Häuser bis hin zu besonderen Liegenschaften, ob Penthouse, Villa oder Mehrfamilienhäuser in exponierten Lagen – und das in Pulheim, Köln, Düsseldorf, Bonn, München, Frankfurt, Hamburg und anderen Großstädten.“ Das exklusive Rund-um-Service-Paket steht allen Auftraggebern und Kunden zur Verfügung.
„Unsere Leidenschaft für Immobilien. Ihr Garant für Erfolg!

Weitere Infos: www.stolzenberg-immobilien.de – mobil: 0173 8206993

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