Die Politik hat mittelständige Betriebe vergessen

Corona-Umfrage an 27.000 Unternehmen (BVFI/VGSD)

Die Auswirkungen der weltweiten Corona-Pandemie bekommen vor allem hauptberuflich Selbständige und Solo-Selbständige zu spüren. Gerade in der Immobilienwirtschaft arbeiten viele Makler, Immobilienberater oder Facility-Manager auf eigene Rechnung. Haus- und Wohnungsbesichtigungen und Immobilienverwaltung fahren aber erst nach und nach wieder an, Vermieter kämpfen mit Mieteinbußen, Facility-Manager müssen sich auf strenge zusätzliche Hygienemaßnahmen einstellen. Alle müssen in der Krise Umsatzeinbußen hinnehmen.

Während die Politik milliardenschwere Hilfspakete für die Wirtschaft schnürt, von denen vor allem große Unternehmen profitieren, stellen wir fest, dass Freiberufler, kleine Betriebe und Solo-Selbständige im Regen stehen. Übergangskredite sind erstens ein Tropfen auf den heißen Stein und zweitens für Unternehmen in Notlage überhaupt nicht geeignet. Aus leeren Kassen können Kredite nicht zurückgezahlt werden, Rücklagen sind längst aufgebraucht. Wir als Verband fordern von der Politik, hier endlich tragbare Lösungen anzubieten, damit kleine und mittelständische Unternehmen nach der Krise nicht ausbluten.

Die meisten Schwierigkeiten ergeben sich für die Geschäftsleute hauptsächlich durch den Wegfall der Kinderbetreuung (71,6 Prozent), Erkrankungen geschäftlicher Ansprechpartner (68 Prozent), Lieferprobleme (57 Prozent) oder die Verlagerung der Tätigkeiten ins Homeoffice (50 Prozent).

Das hat eine Umfrage des Bundesverbands für die Immobilienwirtschaft (BVFI) in Kooperation mit dem Verband der Gründer und Selbständigen Deutschland e.V. (VGSD) unter rund 27.300 Teilnehmern ergeben. Knapp die Hälfte der Befragten kann derzeit aufgrund der Beschränkungen gar keine Tätigkeit ausüben. Einige Dienstleistungen haben sich inzwischen in den digitalen Raum verlagert – allerdings viel zu wenige. Rund elf Prozent der Umfrageteilnehmer bieten jetzt kostenpflichtige Online-Dienstleistungen an, knapp sieben Prozent der Befragten führen Beratungen und Verkaufsgespräche online durch. Um die Umsatzrückgänge auch nur ansatzweise zu kompensieren, reicht das aber bei weitem nicht aus und hier zeigt sich sehr deutlich: Wer bereits vor der Krise in Digitalisierung investiert hat, der ist jetzt erheblich weniger von der Krise betroffen. Allerdings sind die staatlich verordneten Hürden der Digitalisierung durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), Wettbewerbsrecht, Geldwäschegesetz und einige mehr, so hoch geworden, dass diese durch kleine Betriebe und Einzelunternehmen heute fast gar nicht mehr zu stemmen sind. Benötigte ein Unternehmer früher lediglich einen Steuerberater, um in die Selbständigkeit zu starten, muss er heute einen Stab an Beratern und Administratoren finanzieren, um allen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Hier fordert der BVFI seit Jahren eine Entbürokratisierung, das Gegenteil ist aber bis heute der Fall.

Die finanziellen Folgen der Krise sind daher für viele Unternehmen verheerend. Mehr als ein Drittel der Befragten gab an, einen monatlichen Umsatzrückgang von 100 Prozent verkraften zu müssen, Umsatzrückgänge von mehr als zwei Dritteln beklagt rund ein Viertel der Befragten und rund 15 Prozent der Selbständigen beziffert den monatlichen Rückgang mit der Hälfte bis zwei Drittel bezogen auf die Umsätze vor der Krise. Hier ist die Bundesregierung gefragt, dafür zu sorgen, dass die Soforthilfen auch dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Bei finanzieller Unterstützung alleine darf es nicht bleiben, auch Steuererleichterungen, die Vereinfachung bürokratischer Prozesse und klare gesetzliche Rahmenbedingungen – z. B. zur Scheinselbständigkeit -, wären Maßnahmen, die ein Großteil der Unternehmer begrüßen würde.

Diese Maßnahmen halten Selbständige für eher wichtig bis wichtig:

Steuererleichterungen bzw. -vereinfachungen – 88 %
Senkung der (Mindest-) Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung für Selbständige – 68 %
Komplette Aussetzung sämtlicher Statusfeststellungsverfahren – 67 %
Niedrigere Bemessungsgrundlage für Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (auch oberhalb der Mindestbeiträge) – 64 %
Digitalisierung aller Behördengänge – 63 %
Anpassung der Verzugszinsen von bisher 6 % p.a. auf aktuelles Zinsniveau – 51 %
Einfache, rechtsichere Regelungen zur Scheinselbständigkeit – 46 %
Videotelefonie mit Behördenmitarbeitern zur Klärung von Anliegen statt persönlichem Erscheinen – 57 %
Verzicht auf Einführung einer Altersvorsorgepflicht für bereits Selbständige (Einführung nur für künftige Selbständige) – 43 %

Die Wirklichkeit sieht (noch) anders aus. Ein Sofortkredit von 9.000 Euro trägt einen Betrieb mit zwei Angestellten nicht durch die Krise, besonders, wenn knapp die Hälfte der Befragten deutliche Umsatzeinbußen bereits seit März verzeichnen mussten. Auch für die kommenden Monate rechnet ein Viertel der Befragten mit einer Durststrecke und mit deutlich geringeren Umsätzen für die nächsten sechs Monate. 14,6 Prozent gehen von einer dreimonatigen Durststrecke aus, fast genauso viele Befragte (13,4 Prozent) rechnen mit schwachen Umsätzen für die nächsten zehn bis zwölf Monate. Das diese Situation nicht lange auszuhalten ist, liegt auf der Hand. Fast neun Prozent der Befragten glauben, bereits zahlungsunfähig zu sein, ein Viertel der Befragten hat keine Rücklagen und jeweils rund 14 Prozent rechnen mit einer Zahlungsunfähigkeit in den nächsten zwei bzw. drei Monaten.

Vor diesem Hintergrund kann es nicht verwundern, dass jeweils ein Viertel der Umfrageteilnehmer mit der Hilfe durch die Politik auf keinen Fall oder eher nicht zufrieden sind. Nur 3,6 Prozent der Befragten geben an, dass ihnen die Hilfen wirtschaftliche Sicherheit geben. Im Vergleich zu Angestellten fällt das Ergebnis noch deutlicher aus: 40 Prozent der Befragten fühlen sich viel schlechter behandelt als Angestellte, 36 Prozent eher schlechter. Für ein Land, das einen großen Teil seines wirtschaftlichen Erfolges aus einem gesunden Mittelstand generiert, ist das ein Armutszeugnis.

Über den VGSD: Der Verband der Gründer und Selbstständigen e.V. (VGSD) vertritt die Interessen von Solo- und Kleinstunternehmern, Gründern sowie Teilzeit-Selbstständigen. Der 2012 gegründete Verband zählt aktuell mehr als 5.000 Vereins- und 17.000 Communitymitglieder. Die Mitglieder kommen aus allen Branchen. Besonders hoch ist der Anteil von Wissensarbeitern und „neuen Berufen“. So ist der VGSD unter anderem der größte Verband von IT-Selbstständigen und Beratern in Deutschland. Weitere Informationen und Pressekontakt: www.vsgd.de

Über den BVFI: Der Bundesverband für die Immobilienwirtschaft e.V. (BVFI) hat sich in den vergangenen Jahren zu einem der größten Verbände für die Immobilienbranche entwickelt und wurde 2010 in Frankfurt am Main gegründet. Er vertritt die Interessen von Immobilien-Unternehmern, -Investoren, -maklern sowie Immobilienbesitzern. Für seine Mitglieder bereitet der Verband eine Vielzahl von gesetzlichen Änderungen und die Ergebnisse einer lebhaften Rechtsprechung praxisnah auf. Daneben bietet der BVFI eine Vielzahl von Informations- und Vernetzungsmöglichkeiten, Events, Weiterbildung und Vertriebsunterstützung. Pressekontakt: BVFI – Service Servicegesellschaft mbH, The Squaire 12, 60549 Frankfurt, www.bvfi.de

Keywords:KMU, Mittelstand, Corona-Krise, staatliche Förderung, Unternehmenspleite

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Wohnungsbaugenossenschaft saniert Wohnraum nahe Frankfurt

Wohnraum in urbanen Gebieten ist in Deutschland stark nachgefragt und definitiv nicht ausreichend vorhanden. Nicht nur, dass zu wenige Wohnungen vorhanden sind, es werden nach wie vor zu wenige Wohnungen gebaut um den Nachfrageüberschuss zu decken. Verstärkt wird diese Situation durch die fehlende Bereitschaft der Eigentümer, die eigenen Wohnungen ordnungsgemäß in Stand zu halten. Diesem Umstand stellen sich unter anderem Wohnungsbaugenossenschaften entgegen.

Seit mittlerweile einem Jahr hat die DWG eG, die Deutsche Wohnungsbaugenossenschaft ein Objekt in Nauheim im Bestand. Das Wohn- und Geschäftshaus liegt direkt im Zentrum der Stadt, welche etwa 25 Kilometer von Frankfurt entfernt ist. Die unteren Etagen werden teilweise gewerblich genutzt. Durch die zentrale Lage finden sich in dem Gebäuden Ärzte und Apotheken, aber auch Kleinstbetriebe, wie Bäckerläden und Bistros, wodurch das Objekt zum Kern von Nauheim gehört. In den vier Obergeschossen finden sich zahlreiche Wohnungen.

Die Immobilie in Nauheim wurde in den 1970er Jahren gebaut. Logisch, dass ein Gebäude nun Stück für Stück an die modernen Bedürfnisse an Wohnraum angepasst wird. Erschwerend kam hinzu, dass ein Tag vor dem Kauf im Jahr 2018, ein schwerer Sturm große Teile des Gebäudes beschädigte. Die DWG eG stand also vor der großen Herausforderung, den Mittelpunkt Nauheims nicht nur schnellstmöglich zu reparieren, sondern ihn noch schöner und moderner zu gestalten, als er zuvor war.

Nach eineinhalb Jahren lässt sich feststellen: der Kauf des Objektes in Nauheim durch die Deutsche Wohnungsbaugenossenschaft eG war nicht nur für ihre Mitglieder, sondern auch für die Stadt Nauheim eine Bereicherung. Das Gebäude erstrahlt dank der durchgeführten Fassadenarbeiten in neuem Glanz. Darüber hinaus wurden einige Wohnungen bereits renoviert. Die Penthousewohnung war hier mit Abstand der größte Arbeitsaufwand für die DWG eG. Doch dafür haben sich die Arbeiten hier definitiv gelohnt. Mit Blick über ganz Nauheim findet sich hier nun eine wunderschöne, moderne und lichtdurchflutete Wohnung, mit über 100 Quadratmetern Dachterrassenfläche.

Mitglieder der DWG eG genießen eine Vielzahl an Förderungen durch die Genossenschaft. So werden die genossenschaftseigenen Wohnungen unter den marktüblichen Preisen vermietet. Darüber hinaus müssen Bestandsmitglieder der Deutschen Wohnungsbaugenossenschaft eG keine Kaution bezahlen, erhalten eine Gewinnbeteiligung, staatliche Förderung (WOP, Arbeitnehmersparzulage), sowie Einkaufsvorteile im Internet. Hierfür wirbt die Genossenschaft übrigens aktiv Mitglieder, mit der Rufnummer 061314901011 (vgl. hierzu vollständiger Bericht).

Alle Infos zur Deutschen Wohnungsbaugenossenschaft finden Sie auf der Unternehmenswebsite der DWG eG.

Die Berichterstattung bezüglich des Vorhabens von der Deutsche Wohnungsbaugenossenschaft eG finden Sie hier.

Keywords:DWG eg, Deutsche Wohnungsbaugenossenschaft, 061314901011, Wohnraumknappheit, Wohnungsbaugenossenschaften

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Hausverwalter profitieren aktuell von elektronischer Akte

Die aktuelle Corona-Krise stellt Immobilienverwalter vor große Herausforderungen.

Klar im Vorteil ist, wer in diesen Zeiten eine elektronische Akte im Einsatz hat, die Mitarbeitern, Handwerkern und Kunden über das Internet Zugriff auf alle wichtigen Dokumente und Informationen ermöglicht. Noch besser ist es, wenn die eingesetzte Lösung zusätzlich eine Aufgabenverwaltung bietet, mit der Aufgaben zugewiesen und deren Erledigung nachverfolgt wird. Sind die Mitarbeiter im Homeoffice und externe Dienstleister nur über Telefon oder E-Mail erreichbar, geht ansonsten schnell der Überblick verloren, wenn informelle Besprechungen und Kommunikation „in der Kaffeeecke“ ausfallen.

Für Hausverwaltungen, die in der Digitalisierung noch nicht weit vorangeschritten sind, bietet eine maßgeschneiderte Lösung, wie die cloudbasierte Software https://my-etw.de/ der Vigelius & Piekert GbR, eine ideale Gelegenheit zum Einstieg. Sie ermöglicht Verwaltern jeder Größe mit wenigen Klicks das Anlegen eines individuellen Kundenportals mit elektronischer Akte.

Nach der Registrierung werden die Stammdaten der Verwaltungsobjekte wie Einheiten, Eigentümer und Mieter über eine leicht bedienbare Oberfläche eingegeben oder bequem aus Excel importiert. Eine vorgegebene, praxisgerechte Ordnerstruktur erleichtert Upload und Einsortieren der relevanten Dokumente. Die Ordnerstruktur lässt sich bei Bedarf jederzeit anpassen oder erweitern.

Ein flexibles, rollenbasiertes Berechtigungssystem erlaubt einfachen Datenfluss ohne Kompromisse bei Sicherheit und Datenschutz. Für jeden Bereich lässt sich individuell festlegen, wem erlaubt ist welche Daten anzusehen, hochzuladen und zu ändern.

Ergänzend zu Aufgabenverwaltung und elektronischer Akte bietet my-ETW ein integriertes Mailsystem, mit dem der Verwalter auf Knopfdruck Mitarbeiter, Eigentümer und Dienstleister anschreibt. Besonders praktisch: Mails und Dokumente werden auf Wunsch direkt in der Akte abgelegt oder in eine Aufgabe umgewandelt. So landen zum Beispiel Angebote oder Schadenmeldungen gleich an der richtigen Stelle um später problemlos aufgerufen zu werden.

Zur Kommunikation von Beiräten und Eigentümern untereinander und mit dem Verwalter stehen für jedes Objekt eigene Foren zur Verfügung, die einen ungestörten und zwangloser Austausch erlauben – ein unschätzbarer Vorteil gerade in Zeiten, in denen persönliche Treffen schwer oder überhaupt nicht realisierbar sind.

Als zeitgemäße Cloud-Anwendung wird my-ETW über Internetbrowser (Chrome, Firefox, Safari oder Microsoft Edge) bedient und ist ebenfalls mobil über Smartphone und Tablet verfügbar. So stehen alle Daten überall – beispielsweise im Homeoffice- zur Verfügung, die zeitraubende und lästige Installation lokaler Software entfällt genauso wie das regelmäßige Einspielen von Updates, dies wird alles zentral vom Anbieter erledigt.

Um die Entscheidung für den Einstieg in die digitalisierte Hausverwaltung zu erleichtern, steht eine Basisversion mit einem Objekt und bis zu drei Einheiten dauerhaft kostenlos zur Verfügung. So kann die Lösung unverbindlich getestet und bei Bedarf jederzeit erweitert werden. Die kostenpflichtigen Tarife beginnen ab 4,99 € im Monat (zzgl. MwSt.), Einrichtungsgebühren oder sonstige Kosten fallen nicht an. Alles in allem eine runde Lösung, die sich durch wenige eingesparte Briefe amortisieren lässt.

Sofort einsteigen und unter https://my-etw.de/de/register/ ein eigenes Kundenportal anlegen.

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Lassen Sie uns schwierige Zeiten gemeinsam meistern.

Wir hoffen, Sie sind gesund. Wir als Makler und Hausverwalter sind normalerweise tagtäglich in unserer schönen Region unterwegs, treffen die verschiedensten Menschen und lernen jeden Tag, was die Menschen antreibt und welche Sorgen sie haben.

In der heutigen Zeit, bei der sich die Ereignisse stündlich überschlagen, sehen wir eine sehr große Unsicherheit auch bei den Menschen in Schleswig-Holstein. Sie kennen uns als Makler. Wir sind aber auch Menschen, Familienväter/Mütter und Mitbürger. Wir möchten wir Schleswig-Holstein bestmöglich mit unserem Netzwerk und unserem Wissen unterstützen. Sie benötigen den Kontakt zu Rechtsbeiständen, Notaren oder Anlaufstellen für Immobilien-Angelegenheiten? Kommen Sie einfach auf uns zu (Telefon, E-Mail, Videokonferenz) und lassen Sie sich von uns unterstützen und beraten.

Bei diesen Themen können wir helfen:

Beratung zu Immobilienfragen in Zeiten des Corona-Virus
Beratung über finanzielle Überbrückungs-Möglichkeiten bei Immobilienkrediten
Vermittlung zu Notaren oder Anwälten
Vermittlung zu Handwerksbetrieben
Und nochmal ganz klar: Unsere Hilfe ist absolut kostenfrei!

Wir alle sind verunsichert. Arbeitsplätze, soziale Kontakte und ganze Existenzen hängen in dieser Krise in der Luft. Doch genau jetzt ist die Zeit zusammenzustehen, Seite an Seite und füreinander, statt gegeneinander. Egoismus oder Profitdenken haben keinen Platz mehr.

Unser Schleswig-Holstein ist nicht Egoismus. Unser Schleswig-Holstein hat Kraft. Unser Schleswig-Holstein steht zusammen.

Wir sind stolz, Teil von Schleswig-Holstein zu sein. Wir freuen uns, Ihnen helfen zu können.

Bleiben Sie gesund.

Herzlichst,
Immobilien-Fuxx

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Checkliste: Das sollten Sie beim Hauskauf beachten!

Eine Immobilie zu erwerben kostet viel Zeit und Geld. Damit dabei nichts schiefgeht, sollten Sie sich im Klaren darüber sein, welche Probleme auftreten und wie Sie diese lösen können.

Das zeigen wir Ihnen in dieser Hauskauf-Checkliste.

Wohngegend suchen

Sie sollten bereits im Vorfeld bestimmen, in welcher Wohngegend Sie leben möchten. In den Großstädten sind oft schlechte Mietpreisbremsen beziehungsweise steigende Mieten. Eine Immobilie auf dem Dorf wird wahrscheinlich weitaus günstiger sein, allerdings ist die Infrastruktur nicht so gut ausgeprägt.
Falls Sie Kinder haben, sollten Sie darauf achten, dass Sie in der Nähe von Schulen, Spielplätzen, Kindergärten und Einkaufsläden wohnen. Falls Sie nur mit Ihrem Pratner zusammenleben oder auch allein, könnte für Sie auch die Dorfregion das Richtige sein. Erstellen Sie eine Liste über die für Sie wichtigen Dinge und entscheiden anhand dessen über Ihre bevorzugte Wohngegend.

Finanzierung planen

Bevor Sie jetzt nach einem Haus suchen, sollten Sie erstmal die Finanzierung planen. Um einen Einblick zu bekommen, wie hoch Ihr Budget ist, sollten Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellen. So lässt sich gut erkennen, was für ein Budget für die monatlichen Raten bei der Immobilienfinanzierung zur Verfügung steht.
Bei einem Hauskauf dürfen Sie nicht nur die Immobilienpreise beachten. Ihnen muss bewusst sein, dass auch Nebenkosten anfallen und diese mitberechnet werden müssen. Typische Nebenkosten wären die Grunderwerbssteuer, die Notarkosten und die Maklerprovision. Sie können mit Kosten in Höhe von 10 – 15 Prozent des Kaufpreises rechnen, allerdings gibt es dort keinen bestimmten Richtwert. Dinge wie die Maklerprovision sind vom Bundesland abhängig.
Vergessen Sie nicht, dass auch Kosten für den Umzug anfallen. Diese sollten Sie nicht ignoriert und unbedingt mit eingerechnet werden. Ihnen sollte auch bewusst sein, dass möglicherweise Renovierungs- oder Modernisierungskosten auf Sie zu kommen.

Passende Immobilie suchen

Jetzt können Sie sich Ihrer Immobilie widmen. Halten Sie Ausschau nach Immobilien in verschiedenen Zeitungsanzeigen oder im Internet.
Ein lokaler Immobilienmakler kann ihnen bei der Suche behilflich sein.

Besichtigung

Die Immobilien-Besichtigung ist für Sie ein besonders wichtiger Punkt. Zu empfehlen ist es, mehrere Besichtigungen für eine Immobilie durchzuführen. Am besten haben Sie im Freundeskreis einen Bauingenieur, einen Gutachter oder einen Architekten, der Ihnen dabei hilft. Dieser kann Ihnen bei in speziellen Bereichen, von denen Sie vielleicht weniger wissen, einen fachmännischen Rat geben. Solche Dinge könnten zum Beispiel sein:

-Probleme mit dem Baumaterial
-Schimmel
-Schädlingsbefall
-Modernisierungsmaßnahmen

Wenn das nicht der Fall ist und Sie sich sicher sein wollen, können Sie auch ein Wertgutachten beantragen. Dabei haben Sie die Wahl, ob ein Kurzgutachten für Sie ausreicht oder ob Sie ein ausführliches Verkehrswertgutachten möchten. Diese unterscheiden sich preislich sehr stark voneinander, allerdings kann bereits ein Kurzgutachten vor einem Hauskauf sehr hilfreich sein.

Bei der Besichtigung sollten Sie Hilfsmittel wie Kamera, Zollstock und einen Block mitnehmen. Damit können Sie Probleme ermitteln und festhalten.
Vor allem bei gebrauchten und alten Immobilien sollten Sie auf mögliche Schäden achten. Sehen Sie sich die Haustechnik an und kontrollieren Sie, ob von Ihnen in den nächsten Jahren Erneuerungen durchführen müssen.

Das sollten Sie bei der Besichtigung beachten

Um bei Ihrem Hauskauf keine Fehler zu machen, sollten Sie die Immobilie genaustens überprüfen. Dafür haben wir eine Liste zusammengestellt, damit Sie wissen, welche Dinge Sie sich anschauen sollten.

Versorgungsanlagen:

-In welchem Zustand ist die Heizungsanlage?
-In welchem Zustand ist die Wasserversorgung
-In welchem Zustand ist die Stromversorgung?

Haus:

-Sind Mängel an der Fassade zu erkennen?
-Wie alt ist das Dach und in welchen Zustand ist es?
-Wie dicht sind die Fenster und welche Verglasung ist vorhanden?
-Gibt es besondere Merkmale beim Fußboden?

Räume:

-Ist es im Keller feucht und herrscht dort ausreichend Abstellfläche?
-Ist der Dachboden einfach erreichbar?
-Ist die Raumaufteilung sinnvoll?
-Sind Renovierungsarbeiten nötig?
-Lassen sich der Keller und das Bad gut lüften?

Sonstige Dokumente

Zur Besichtigung eines Hauses gehört nicht nur die Hausbesichtigung, sondern auch die Überprüfung der Unterlagen. Das ist wichtig, um Informationen über die Immobilie einzuholen.
Diese Informationen lassen sich im Grundbuch einsehen. In dieses darf eine Person Einsicht erhalten, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Dieses Interesse muss die jeweilige Person nachweisen. In dem Grundbuch stehen zum Beispiel mögliche Lasten für die Immobilie.
Um das Bauvorhaben für das geplante Wohnviertel zu erkunden, müssen Sie in den Bebauungsplan schauen. Dort stehen alle Bauvorhaben, allerdings ist dieser für Laien schwierig zu lesen.
Besonders wichtig ist auch der Energieausweis des Hauses. Durch den können Sie erfahren, was ungefähr an Energiekosten anfallen wird, wenn Sie sich das Haus kaufen.

Finanzierung beantragen

Sobald Sie sich für ein Haus entschieden haben, können Sie sich nun um die Finanzierung kümmern. Dies können Sie bei Ihrer Hausbank machen. Sie sollten sich aber auch bei Kreditvermittlern erkundigen, welche Banken einen passenden Kredit vergeben. Wenn Sie viel vergleichen, können Sie auch einiges an Geld sparen.

Eventuell ist eine KfW-Förderung auch eine Möglichkeit für Sie?
Sprechen Sie nun mit der ausgewählten Bank über die Finanzierungsmöglichkeiten. Dabei sollten Sie Ihre Unterlagen von der Besichtigung mitnehmen, damit eine Grundlage für die Finanzierung vorhanden ist. Achten Sie außerdem auf die Laufzeit und Höhe der Zinsen.

Termin beim Notar

Die Finanzierungszusage und der Termin beim Notar sollten nicht länger als 14 Tage auseinanderliegen. Das ist wichtig, damit Sie nicht auf dem Kredit sitzen bleiben, falls der Termin hinfällig wird. In diesen 14 Tagen haben Sie noch ein Widerrufsrecht und können vom Darlehensvertrag zurücktreten.
Solche Kaufverträge sind sehr umfangreich und kompliziert. Das bedeutet, dass Sie sich Zeit lassen und nicht sofort unterschreiben sollten. Falls Sie Fragen oder Anmerkung haben, können Sie diese jetzt dem Notar stellen.
Überprüfen Sie außerdem, ob alle Unterlagen vollständig und ob Ihre persönlichen Daten korrekt sind. Wenn nun Verkäufer und Käufer einig sind, können Sie den Vertrag unterschreiben. Sie sind dann der neue Hausbesitzer.

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Immobilie erben – Was gibt es zu beachten?

Soll ich das Erbe annehmen? Ja oder Nein?

Wenn Sie Immobilien erben, würden Sie sich wahrscheinlich sehr freuen. Allerdings sollten Sie das Erbe nicht direkt annehmen. Viele wissen nicht, dass die Schulden mitvererbt werden. Das bedeutet, dass Sie nicht nur ein Haus erben, sondern vielleicht auch 100.000 Euro Steuerschulden. Um so etwas zu umgehen, sollten Sie sich schnellstmöglich nach den Schulden des Verstorbenen erkunden.
Ein weiterer Punkt, bei dem Sie aufpassen sollten, ist der Zustand der vererbten Immobilie. Falls Sie hohe Kosten haben, um das Haus zu renovieren bzw. wieder in Schuss zu bringen, lohnt es sich oft nicht. Wiegen Sie ab, ob Sie sich das leisten wollen oder ob die Renovierungskosten sich für Sie vielleicht doch nicht rechnen werden und mit Verlusten verbunden sind.
Haben Sie bereits ein Haus geerbt? Innerhalb von sechs Wochen nach dem Erfahren der Immobilienerbschaft, müssen Sie beim Nachlassgericht angeben, ob Sie dieses Erbe ausschlagen oder annehmen. Wenn Sie das Erbe nicht innerhalb der Frist ausschlagen, gilt es automatisch als angenommen. Diese Frist kann verlängert werden, wenn Sie oder der Verstorbene während des Todes im Ausland war.

Erbschaftssteuer

Nachdem Sie sich versichert haben, dass keine Schulden auf dem Erbe liegen und Sie es angenommen haben, müssen Sie innerhalb von 3 Monaten zum Finanzamt. In Deutschland ist jedes Erbe steuerpflichtig. Allerdings haben Verwandte einen bestimmten Freibetrag, auf denen Sie keine Steuern zahlen müssen.

Freibetrag Erbschaft

Steuerklasse Verwandtschaftsgrad Freibetrag in Euro
Steuerklasse I Ehepartner 500.000 Euro
Steuerklasse I Kinder, Stiefkinder und Kinder dessen Eltern gestorben sind (Enkel) 400.000 Euro
Steuerklasse I Enkel 200.000 Euro
Steuerklasse I Urenkel, Eltern und Großeltern 100.000 Euro
Steuerklasse II Geschwister, Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder und -eltern 20.000 Euro
Steuerklasse III Sonstige 20.000 Euro

Wer bei einer Erbschaft aber die Freibeträge überzieht, der muss einen bestimmten prozentualen Anteil an das Finanzamt zahlen. Der prozentuale Anteil wird anhand der Steuerklasse und dem Wert der Immobilie (nur der Wert, der den Freibetrag übertrifft) ermittelt.

Wert der Immobilie bis einschließlich Steuersatz in der Steuerklasse

Steuerklasse: 1 2 3
75.000 Euro 7% 15% 30%
300.000 Euro 11% 20% 30%
600.000 Euro 15% 25% 30%
6.000.000 Euro 19% 30% 30%
13.000.000 Euro 23% 35% 50%
26.000.000 Euro 27% 40% 50%
Über 26.000.000 Euro 30% 43% 50%

Wenn Sie sich nicht innerhalb von 3 Monaten das Finanzamt über die Erbschaft informieren, könnte dies als Steuerhinterziehung ausgelegt werden. Die Finanzbehörde kann die hinterzogene Erbschaftssteuer noch Jahre später einfordern. Falls Sie viel Pech haben, kann sogar ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet werden.

Wichtig: Wie berechne ich den Verkehrswert der Immobilie für die Erbschaftssteuer?

Alle wichtigen Informationen haben wir für Sie in einem separaten Text zusammengefasst.
Es gibt auch Ausnahmen, in denen Sie keine Erbschaftssteuer zahlen müssen. Falls Ihr Ehepartner (Ehegatten und eingetragene Lebenspartner) Ihnen ein Haus vererbt, müssen Sie die Steuer nicht zahlen, wenn Sie noch weitere 10 Jahre in dem Haus leben. Dies gilt nur, wenn innerhalb dieser Frist die Immobilie weder verkauft noch vermietet wird.

Beispiel:
Sie erben ein 200 Quadratmeter Haus von Ihren Eltern im Wert von 500.000EUR. Da Sie das Kind sind, steht Ihnen ein Freibetrag von 400.000EUR zu.
Das bedeutet Sie müssen noch 100.000EUR versteuern. Das wäre in dem Fall ein Steuersatz von 11% bei der Steuerklasse 1.

Allein- oder Miterbe

Sobald Sie eine Immobilie als Miterbe erben, können Sie nicht allein über den Nachlassgegenstand verfügen. Die anderen Erben und Sie bilden ab da eine Erbengemeinschaft. Von da an kann die Immobilie nur mit einem einstimmigen Beschluss verkauft werden. Wegen diesen Gründen muss eine Erbengemeinschaft sehr stark zusammenhalten.
Um Streit zu vermeiden, sollten Sie die Immobilie aus der Erbengemeinschaft verkaufen. Dies ist der einzige Weg, bei dem jeder Beteiligte einen gleich großen Teil bekommt. Das kann Streit in der Familie verhindern.

Grundbucheintrag

Wenn Sie eine Immobilie erben, sind Sie auch zum Eigentümer geworden. Da der Verstorbene noch im Grundbuch eingetragen ist, haben Sie die Pflicht sich umzumelden. Dafür wird kein Notar benötigt. Allerdings müssen Sie per Erbschein nachweisen, dass Sie diese Immobilie geerbt haben. Sie haben auch die Berichtigung andere Dokumente abzugeben, wenn diese die Erbfolge zweifelsfrei nachweisen können.
Wenn der Grundbucheintrag innerhalb von 2 Jahren nach dem Tod des Erblassers passiert, ist dieser für die Erben kostenlos. Wenn der Eintrag nach den 2 Jahren stattfindet, müssen Gebühren an das Grundbuchamt gezahlt werden.
Sie müssen die Änderung beim Grundbuchamt anfragen. Die Änderung muss schriftlich erfolgen. Dies können Sie beim Amtsgericht angesiedeltem Grundbuchamt machen.

Was tun mit dem geerbten Haus?

Die Entscheidung über den Verbleib der geerbten Immobilie, ist als Alleinerbe relativ leicht. Es bleibt nur die Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten es, wenn man sie nicht selbst bewohnen möchte. Wenn Sie in einer Erbgemeinschaft sind, kann dies schon deutlich schwieriger sein. Die Erben sind sich nicht immer einig darüber, was mit der Immobilie zu machen ist. In solchen Fällen ist es einfacher, die Immobilie zu verkaufen und den Gewinn unter den Erben aufzuteilen. Das kann Streit innerhalb der Familie verhindern.

Immobilie verkaufen

Sind Sie sich schon sicher, dass Sie das geerbte Haus verkaufen wollen? Dann sollten Sie einen Immobilienmakler in Ihrer Region aufsuchen und diesen um Rat bitten. Der Makler kann Ihnen helfen, einen passenden Käufer für die Immobilie zu finden.

Pflichtteilsrecht

Direkte Verwandte, die von dem Testament (notariellen Testament nicht zwingend notwendig) ausgeschlossen wurden, haben das Recht auf einen Pflichtteil. Wenn eine Immobilie beispielsweise an Ihren Bruder vererbt wurde, aber Sie bekommen nichts, haben Sie trotzdem Anspruch auf den Pflichtteil. Personen, die ein Recht auf den Pflichtteil haben, dürfen die Hälfte des gesetzlichen Erbrechts einfordern. Dies ist mit Geld auszuzahlen.
Es kann allerdings in extremen Fällen eine Pflichtteilsentziehung folgen. Diese Entziehung kann in sehr wenigen Fällen rechtsgültig gemacht werden. Ein Beispiel für eine Pflichtteilsentziehung wäre ein strafrechtliches Vergehen an den Erblasser beziehungsweise einer nahestehenden Person.
Eine andere Methode, den Pflichtteil nicht zu bezahlen, wäre ein Pflichtteilsverzichtsvertrag. Mit diesem wird vertraglich festgehalten, das auf den Pflichtteil verzichtet wird. Dieser kann entgeltlich oder unentgeltlich erfolgen.

Fazit

Im Fazit lässt sich zusammenfassen, dass Sie einige Dinge beachten müssen, wenn Sie eine Immobilie erben. Im Falle des Erbes sollten Sie sich über die Erbschaftssteuer informieren. Darüber hinaus ist es wichtig zu klären, ob Sie die Immobilie allein erben oder in einer Erbgemeinschaft. Achten Sie außerdem darauf, dass Sie keine Schulden miterben. Das kann für viele Menschen die Pleite bedeuten.
Bedenken Sie, dass keine Erbschaftssteuer gezahlt werden muss, wenn Sie als Ehepartner noch weitere 10 Jahre dort leben. Ebenfalls müssen Sie auch keine Grundbuchgebühr zahlen, wenn Sie den Eintrag innerhalb von 2 Jahren ändern lassen.

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Verifort Capital verlängert Mietvertrag mit STADA AG bis 2031

Verifort Capital, einer der großen Immobilienfondsmanager in Deutschland, konnte seinen laufenden Mietvertrag der Büroimmobilie in der Theodor-Heuss-Straße 52-54 in Bad Vilbel mit dem Pharmaunternehmen STADA Arzneimittel AG langfristig bis zum 30.11.2031 verlängern. Ursprünglich war der Mietvertrag bis zum 30.11.2021 datiert. STADA ist Alleinmieter der Immobilie mit einer Gesamtmietfläche von etwa 11.000 m².

„STADA ist und bleibt in Bad Vilbel fest verwurzelt. Wir sind mit unseren weltweit 12.000 Mitarbeitern auf einem erfolgreichen Wachstumskurs und blicken optimistisch in die Zukunft. Als verlässlicher Arbeitgeber in der Rhein-Main-Region setzen wir auf Kontinuität und haben daher den Mietvertrag für das weltweite STADA Headquarter und die Deutschlandzentrale in der Theodor-Heuss-Straße in Bad Vilbel um weitere zehn Jahre bis 2031 verlängert“, sagt Peter Goldschmidt, Vorstandsvorsitzender der STADA Arzneimittel AG. „Von unserer Zentrale in Bad Vilbel lenken wir nicht nur unser Unternehmen global, sondern leben unseren Auftrag – STADA: Wir kümmern uns als verlässlicher Partner um die Gesundheit der Menschen.“

„Die STADA Arzneimittel AG steht als Unternehmen für langfristiges Wachstum und verfügt über eine sehr gute Bonität – entsprechend freuen wir uns, dass sie auch in Zukunft Mieter unserer Immobilie bleibt und wir den laufenden Mietvertrag um weitere zehn Jahre verlängern konnten“, sagt Thomas Heidelberger, COO von Verifort Capital. Sonja Vogel, objektverantwortliche Asset Managerin bei Verifort Capital, ergänzt: „In dem fünfstöckigen Bürogebäude, das STADA bereits vor 18 Jahren als Alleinmieter bezogen hat, befinden sich die STADA-Mitarbeiter ganz in der Nähe des Firmenstammsitzes und sind dank der guten Autobahnanbindung sowie der Nähe zum Frankfurter Flughafen verkehrstechnisch sehr gut angebunden.“

Die Verlängerung des Mietvertrags wurde von der blackolive advisors GmbH beratend begleitet, die hierzu exklusiv von STADA beauftragt wurde.

Keywords:verifort capital, stada, bad vilbel

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Immobilienpräsentation mit moderner Technik führt zum Verkaufserfolg

Aufnahmen der Matterport-Pro-3-D-Kamera ermöglichen authentische Besichtigungstouren

Die Experten von Immopartner aus Nürnberg verstehen es wie kaum ein anderer, dass moderne Marketingmaßnahmen das A und O eines erfolgreichen Immobilienverkaufs sind. In Zeiten der Digitalisierung ist es wichtig, potenziellen Kunden dort zu begegnen, wo sie sich einen Großteil ihrer Zeit aufhalten: im Netz. Mit digitalen Maßnahmen und dem Einsatz von neuster Technik überzeugen Geschäftsführer Stefan Sagraloff und sein Team bereits auf den ersten Blick und den ersten Klick.

„Virtuelle Besichtigungen gehören heutzutage zum Leistungsportfolio vieler erfolgreicher Maklerbüros. Um unseren Kunden bei der virtuellen Haus- oder Wohnungsbesichtigung das Gefühl zu geben, als wären sie tatsächlich dabei, setzen wir bei der Auswahl der technischen Mittel auf modernste Lösungen und höchste Qualität“, sagt Stefan Sagraloff, Geschäftsführer von Immopartner aus Nürnberg. „Mit der Matterport-Pro-3-D-Kamera aus dem Silicon Valley bieten wir unseren Kunden Authentizität und ein Erlebnis, wie sie es von bisherigen Besichtigungen noch nicht kennen“, erklärt der Geschäftsführer weiter.

Denn die hochwertigen Digitalaufnahmen der Kamera bieten einen Mehrwert bei der Objektpräsentation: Durch die Dreidimensionalität können Kunden problemlos alle Räume der Immobilie begehen, die Positionen und den Blickwinkel nach Bedarf und Gefühl ändern und sogar den Ausblick von der Terrasse oder vom Balkon genießen. Auch die Begehung des Gartens ist dank der präzisen Aufnahmen der Matterport-3-D-Kamera jederzeit möglich. Eine 3-D- oder eine VR-Brille verstärkt das Erlebnis und den Effekt zusätzlich.

„Mit der modernen Immobilienpräsentation in 3-D werden virtuelle Besichtigungen zu einem unvergesslichen Erlebnis und tragen wesentlich zum Verkaufserfolg bei“, so der Nürnberger Immobilienmakler, „mit dieser Art der Immobilienpräsentation heben sich die Objekte unserer Kunden positiv von den anderen ab“.

Aus der Verkäuferperspektive hat der Einsatz der Kamera zudem viele weitere Vorteile. Denn durch die Digitalisierung erzielt das Verkaufsobjekt eine wesentlich größere Reichweite. Menschen aus unterschiedlichen Ländern und Regionen haben die Möglichkeit, Besichtigungstermine flexibel zu buchen und sie bequem von zu Hause, von ihrem Computer, Tablet oder Smartphone aus, wahrzunehmen. Durch die präzise Wiedergabe der Räumlichkeiten und das realgetreue Besichtigungserlebnis vereinbaren lediglich interessierte Käufer einen Besichtigungstermin vor Ort und der sogenannte Besichtigungstourismus kann verhindert werden.

Neben der Immobilienpräsentation in 3-D bietet Immopartner Immobilienverkäufern auch die Übernahme des gesamten Verkaufsprozesses an. Dazu zählt unter anderem die Erstellung ausführlicher Informationen zur Immobilie sowie das Zusammentragen aller wichtigen Unterlagen und Dokumente.

Weitere Informationen zu den Themen Mehrfamilienhaus verkaufen Schwabach, Haus zu verkaufen Schwabach, Haus verkaufen Erlenstegen finden Interessierte auf https://www.immopartner.de

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Bundestag beschließt das neue Maklergesetz

Die Intervention der Mitglieder des BVFI – Bundesverband für die Immobilienwirtschaft setzt sich durch

In elf von sechzehn Bundesländern gibt es seit Jahrzehnten die bewährte und gerechte Teilung der Maklerprovision zwischen dem Verkäufer und dem Käufer, meist 3 Prozent zzgl. MwSt. vom Verkäufer und 3 Prozent zzgl. MwSt. vom Käufer. Der Deutsche Bundestag stimmte mit den Stimmen der großen Koalition zu, dass diese Regelung nunmehr in allen Bundesländern gilt. Damit gehört die einseitige Aufbürdung der Maklerprovision auf den Käufer, die in den anderen fünf Bundesländern möglich war und den Maklerberuf bei der Politik und den Medien in einen existenzbedrohlichen Misskredit brachte, der Vergangenheit an. Verkäufer, Käufer und Immobilienmakler haben gleichermaßen Vorteile von dieser neuen Regelung. Nach einer Übergangszeit von sechs Monaten wird sie in Kraft treten.

In Berlin war zunächst eine Provisionsdeckelung von 2 Prozent inklusive Mehrwertsteuer im Gespräch. Nachdem Abgeordneten des Bundestages in intensiven Gesprächen und Darlegungen vermittelt werden konnte, welche Leistungen ein qualifizierter Immobilienmakler nicht nur für den Verkäufer einer Immobilie, sondern auch für den Käufer erbringt, rückte man von dem ursprünglichen Vorhaben der Provisionsdeckelung von 2 Prozent inklusive Mehrwertsteuer ab. Der jetzt im Deutschen Bundestag gefasste Beschluss trägt zur Rechtssicherheit und Ausgewogenheit aller Beteiligten bei.

Schon zu Beginn, als die Absicht der Provisionsdeckelung bekannt wurde, setzte sich der beim Deutschen Bundestag als Interessenvertretung akkreditierte BVFI – Bundesverband für die Immobilienwirtschaft für diese neue überwiegend ausgewogene Regelung ein. Daraufhin fassten im Januar 2019 die Abgeordneten im Bundeskongress für die Immobilienwirtschaft einstimmig einen Beschluss und bevollmächtigten den Vorstand des BVFI mit allen Mitteln zu intervenieren und den Referentenentwurf der großen Koalition zur Umsetzung zu verhelfen. Dieser hatte zwar auch aus Sicht der Maklergilde nicht nur Vorteile, doch dieser Entwurf war allemal besser und ausgewogener als das ursprüngliche Vorhaben mit der Provisionsdeckelung.

Andere Verbände hatten sich zunächst dafür ausgesprochen, dass „alles beim Alten bleibt“. Der BVFI und viele Branchenteilnehmer befürchteten jedoch, dass bei einer anderen Regierungskonstellation dieses Thema wieder aktuell werden würde. Dadurch würde die nicht geringe Gefahr bestehen, dass sich die Provisionsdeckelung doch noch durchsetzen könnte. Nach und nach haben sich die Gegner des jetzt verabschiedeten Beschlusses dann doch dem überwiegend in der Branche bestehenden Wunsch nach Unterstützung der jetzigen Lösung angeschlossen.

BVFI – Bundesverband
für die Immobilienwirtschaft
Frankfurt/Main, den 15.05.2020

Keywords:Maklergesetz, Bestellerprinzip, Courtage, Maklerprovision, Immobilienmakler

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Aktueller Immobilienmarktbericht Frankfurt im Mai 2020

Frankfurt bleibt als Wohnlage attraktiv. Es besteht weiterhin ein starker Nachfrageüberhang bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen.

Der Immobilienmarkt in Frankfurt erweist sich trotz Corona als ausgesprochen stabil. So Dirk Metz, Immobilienmakler aus Frankfurt-Praunheim: „Die Immobilie ist weiterhin der sichere Hafen und bleibt eine der wenigen Möglichkeiten mit geringem Risiko Vermögenswerte aufzubauen.“

Täglich konnte man in den vergangenen Wochen die Wasserstandsmeldungen zum Preisverfall der Immobilien lesen. Vom Crash war die Rede oder vom Platzen der Preisblase. All dies ist nicht eingetreten. Die Corona-Krise bremst die Nachfrage nach Wohnimmobilien nicht; im Gegenteil. Nach einer kurzen „Schockstarre“ zieht die Nachfrage von Käufern deutlich an und liegt Mitte Mai bereits wieder über den Zahlen vor Corona.

Dies bestätigt Dirk Metz, Immobilienmakler und Geschäftsinhaber von Metz Immobilien aus Frankfurt-Praunheim: „Nach einer Nachfragedelle in den Monaten März und April finden derzeit wieder Besichtigungen, Finanzierungsverhandlungen, Notartermine und Transaktionen im üblichen Umfang statt. Geändert hat sich einiges bei den Besichtigungen. Hier werden für jeden Hausverkauf und Wohnungsverkauf virtuelle Besichtigungen angeboten, die rege wahrgenommen werden. Erst wenn der Kaufinteressent das Objekt ausführlich virtuell besichtigt hat, wird mit ihm final ein Ortstermin vereinbart. Dies gilt ebenso für Mietwohnungen und Miethäuser. Dies erfordert einen größeren Vorbereitungsaufwand, führt aber am Ende zu weniger und besser vorbereiteten Besichtigungen und einem schnelleren Vertragsabschluss.“

Laut der Wohnmarktdaten des iib Instituts Dr.Hettenbach, ist bei den Kaufpreisen für gebrauchte Einfamilienhäuser in dem Zeitraum 01.01.20 bis Anfang Mai lediglich einen Preisrückgang von 2,2 % zu verzeichnen. Im Neubaubereich errechnet sich sogar ein Preiszuwachs von 4,5%. Bei gebrauchten Eigentumswohnungen ist im gleichen Zeitraum eine Teuerung von 9,5 % festzustellen. Bei Neubauwohnungen fällt der Anstieg mit 6,7 % etwas moderater aus.

Insgesamt ist weiterhin ein starker Nachfrageüberhang sowohl bei Eigentumswohnungen sowie bei Einfamilienhäusern festzustellen. Der immer wieder in der Presse beschriebene bevorstehende Immobiliencrash ist weit und breit nicht zu sehen. Zumindest gilt dies für das Frankfurter Stadtgebiet; und dürfte auch für alle anderen Ballungsräume Deutschlands gültig sein. Man muss immer wieder benoten, dass es „den Immobilienmarkt“ nicht gibt. Es handelt sich nämlich um viele lokale Teilmärkte mit extrem unterschiedlichen Entwicklungen. Dies ist bei jeder Lektüre über dieses Thema zu berücksichtigen.

Quellenangaben: Wohnmarktdaten iib Institut Dr. Hettenbach

Keywords:Immobilienmakler, Hausverkauf, Wohnungsverkauf, Praunheim, Makler

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