Barrierefreiheit nutzt allen!
Nicht nur die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum gewinnt immer mehr an Bedeutung. Auch die Barrierefreiheit im persönlichen Umfeld jedes Menschen wird immer wichtiger. Der Freistaat Bayern hat mit seinem Wohnraumförderungsgesetz schon 2007 geregelt, dass alle Voraussetzungen für zu fördernden barrierefreien Wohnraum erfüllt sind. Nicht nur im Rahmen der Vergabe, sondern auch im Rahmen der Förderentscheidung trägt der Landesgesetzgeber so Menschen im fortgeschrittenen Alte rund Menschen mit Behinderung sowie kranken Menschen Rechnung im besonderen Maße. Barrierefreies Bauen ist die Basis für ein selbstbestimmtes und nachhaltiges Wohnen für verschiedene Generationen. Die Broschüre „Barrierefreies Wohnen – Mehr Wohnwert im Alltag“ des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr liefert hierzu beispielsweise entscheidende Argumente und kann kostenlos angefordert oder digital heruntergeladen werden.
Was bedeutet Barrierefreiheit?
Barrierefreiheit bedeutet allgemein einen umfassenden Zugang und uneingeschränkte Nutzungschancen im Bezug auf alle gestalteten Lebensbereiche. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Barrierefreiheit umfasst alle Bereiche, in denen Menschen etwas gestalten. Etwa das Nutzen von Wegen, Internetseiten oder Automaten. Informationen und Einrichtungen müssen auch von eingeschränkten Menschen gefunden und erreicht werden können. Ein Zugang, etwa zu einer Behörde, muss dabei ohne komplizierte Vorkehrungen möglich sein. Ist das aufgrund der Art des Angebotes oder der Behinderung unmöglich, ist eine Barrierefreiheit nur dann vorhanden, wenn die notwendige Hilfe bereitgestellt wird. Etwa wenn ein blinder Mensch einen Blindenhund zur Verfügung gestellt bekommt oder eine mobile Rampe im Bus vorhanden ist. Beim Wohnen bedeute Barrierefreiheit z.B. Vorhandensein von Aufzug, Rollstuhlrampen statt Treppenstufen, eine bodengleiche Dusche, Haltemöglichkeiten im Bad, vergrößerte Türen und entsprechende Durchgangsbreiten und vieles mehr.
Ebenso die Beratungsstellen für behindertengerechtes und altengerechtes Bauen und Planen ist seit 1984 aktiv. Die Einrichtung steht allen Bauherren, Nutzern, Fachleuten, Architekten und Verwaltungen kostenlos beratend zur Seite. Schon seit langer Zeit hat das barrierefreie Bauen im Freistaat eine hohe Bedeutung. Besondere Anforderungen für Menschen im fortgeschrittenen Alter, mit Krankheit oder Behinderung sind im Rahmen der Wohnraumförderung zu berücksichtigen. Menschen mit einer Behinderung werden im Zuge einer Mietwohnraumförderung vorrangig behandelt und gefördert. Seit 2008 muss jede neue Mietwohnung im gesamten Freistaat nach der DIN 18040 geplant werden, sollte eine staatliche Förderung erfolgen. Die anderen Ebenen müssen so geplant werden, dass diese durch den nachträglichen Einbau von Rampen oder Aufzügen erreicht werden können. Ein kompetenter Immobilienmakler kann Interessenten bei der Auswahl der richtigen Wohnung oder eines geeigneten Hauses weiter helfen.
Wer eine bereits bestehenden Wohnung an die Anforderungen von Menschen mit Behinderung anpassen will, kann dank des Bayerischen Wohnungsbauprogramms mit Baudarlehen in einer Höhe von bis zu 10.000 Euro pro Wohnung unterstützt werden. Die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen ist dabei Grundvoraussetzung. Der Freistaat Bayern fördert zudem den Umbau oder Neubau von besonderen Wohnarten nach dem Bundesteilhabegesetzt für behinderte Menschen je nach Einrichtung mit bis zu 70 % der Kosten. Im Auftrag des Landes Bayern hilft die BayernLabo über das Bayerische Modernisierungsprogramm modernisierende Maßnahmen an bereits bestehenden Mietwohnungen. Dazu zählt auch ein barrierefreier oder altersgerechter Umbau des Gebäudes oder der Wohnung. Darüber hinaus ist BayernLabo an das Programm von KfW angeknüpft und bieten diese noch einmal reduziert an. Die KfW bietet außerdem ein Zuschussprogramm für den altersgerechten oder barrierefreien Umbau von Wohnungen an und stellt ein zinsgünstiges Kreditprogramm zur Auswahl. Auf unserem Immobilien Blog finden Sie übrigens zusätzliceh Informationen zur vielen weiteren Themen aus dem Immobilien Bereich.
Auch bei der Vergabe geförderter Immobilien werden Menschen mit Behinderung, ältere oder kranke Menschen bevorzugt behandelt. Bei der Beurteilung der Wohngröße werden Menschen mit Behinderung und ältere Menschen besonders berücksichtigt. Menschen mit Behinderung sind dank Art 5 Satz 3 BayWoBindG beim Benennungsverfahren vorrangig zu behandeln. Bei dem Verfahren handelt es sich um die Vermittlung von vom Freistaat geförderten Wohnungen in Regionen mit erhöhtem Wohnungsbedarf. Wenn es sich um besondere Wohnformen handelt, die einen besonderen Förderzweck besitzen, sind die Voraussetzung für eine solche Förderung deutlich günstiger. Etwa bei betreuten Wohngemeinschaften oder Wohngruppen zur gegenseitigen Hilfe und Unterstützung bei entsprechend hilflosen Menschen.
Schon seit den 1990er Jahren setzt sich das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr für barrierefreies Wohnen ein und fördert entsprechende Projekte. Bis heute hat sich der Ansatz der Staatsregierung, Anforderungen einer älter werdenden Bevölkerung mit kostengünstigem Wohnungsbau zu verknüpfen, bewährt.
Verschiedene Modelle haben in den vergangenen Jahren untersucht wie Barrierefreiheit benutzerfreundlich, zukunftsorientiert und gleichzeitig bezahlbar funktionieren kann. Dabei hat sich besonders das Wohnmodell „WAL- Wohnen in allen Lebensphasen“ hervorgetan. Dabei gingen die Anforderungen an eine Barrierefreiheit stark über die vorherigen Vorgaben zur Förderung von Wohnungen hinaus. Im gesamten Freistaat wurden 12 Pilotprojekte mit dem Ziel, Wohnraum zu schaffen, der sich an die Bedürfnisse von kranken, alten und behinderten Menschen anpasst, gefördert. Mit alternativen Wohnmodellen, einem barrierearmen Wohnumfeld, der Möglichkeit für professionelle Hilfe im Notfall, Grundrisslösungen und Möglichkeiten zur nachbarschaftlichen Zusammenarbeit zeichneten sich hier besonders aus. Die Barrierefreiheit, eng verbunden mit einem solchen Gesamtkonzept, trägt ganz entscheidend dazu bei, dass beeinträchtigte Menschen einen selbstbestimmten und glücklichen Alltag legen können und diesen Lebensstandard ins hohe alte führen können. Gerade in einer immer älter werdenden Gesellschaft ist dies entscheidend für zufriedenen Menschen, die sich nicht im Stich und allein gelassen fühlen.
Das Thema der Barrierefreiheit wird auch in der Zukunft einen hohen Stellenwert haben. Hierzu wird es in den kommenden Jahren fortlaufend Studien und Modelle geben, damit die Möglichkeiten verbessert werden können.
Jeder kann durch einen Unfall oder durch Krankheit zeitweise in seiner Mobilität eingeschränkt sein, deswegen nutzt Barrierefreiheit allen – und nicht nur Menschen mit Behinderung.
Keywords:Barrierefreies Wohnen, Barrierefreiheit, Wohnen, Wohnung