Wolfsburgs NEUE GRÖSSE: Grundsteinlegung für BERLINERHAUS

Wolfsburg, 27. Mai 2020 – Heute wird der Grundstein für das BERLINERHAUS in Wolfsburg gelegt. Gemeinsam mit Oberbürgermeister Klaus Mohrs leiten Ulrich Höller, Geschäftsführender Gesellschafter der ABG Real Estate Group, und Prof. Dr. Falk Hecker, Geschäftsführender Gesellschafter der Hecker GmbH, den Bau des neuen Landmark-Ensembles im Herzen Wolfsburgs ein: In optimaler Lage direkt an der Berliner Brücke entstehen auf einer Gesamt-fläche von rund 9.639 qm bis 2022 ein landschaftsprägender Office-Tower sowie ein stilvolles Design-Budget-Hotel.

Der elegante, rund 45 Meter hohe Office-Tower besticht durch seine feingliedrige Fassade aus Glas und Stahl, die durch drei attraktive zweigeschossige Sky-Lounges ästhetisch geprägt wird. Gemeinsam mit der Dachterrasse bieten sie eine einmalige Aussicht bis zum Wolfsburger Schloss und in die AUTOSTADT. Auf ins-gesamt zwölf Vollgeschossen stehen den zukünftigen Mietern fußläufig zum Zent-rum und Hauptbahnhof von Wolfsburg rund 6.750 qm flexibler Büroflächen zur Ver-fügung. Komplettiert wird das Ensemble durch zwei quergestellte fünfgeschossige Gebäuderiegel für den Hotelbetrieb. Sie liegen über einem zweigeschossigen So-ckel und bieten zusammen mit diesem 260 Zimmern und rund 9.500 qm Mietfläche Platz. Hinzu kommen ca. 170 Stellplätze für PKW.

Realisiert wird das BERLINERHAUS von zwei sich perfekt ergänzenden Joint-Venture-Partnern: der ABG Real Estate Group, die über fünfzig Jahre Erfahrung aus spektakulären Landmark-Entwicklungen an Deutschlands Top-Standorten mit-bringt, sowie dem alteingesessenen Wolfsburger Familienunternehmen Hecker GmbH mit seiner fundierten Vor-Ort-Expertise.

Klaus Mohrs, Oberbürgermeister von Wolfsburg: „Mit dem BERLINERHAUS ent-steht ein Geschäfts- und Hotelgebäude in stadtgeschichtlich bedeutungsvoller Lage. Damit wird der Bereich zwischen der Berliner Brücke und dem Maybachweg aufge-wertet. Die Zeit der brachliegenden Fläche findet endlich ein Ende. Wir freuen uns auf den Neubau, der das traditionelle Naturstein Billen-Gelände wieder in neuem Glanz erscheinen lassen wird.“

Ulrich Höller, Geschäftsführender Gesellschafter der ABG Real Estate Group: „Heu-te setzen wir den ersten Baustein für ein Gebäudeensemble, das als neues Wolfs-burger Landmark die moderne Architekturgeschichte der Stadt fortschreibt und komplettiert.“

Prof. Dr. Falk Hecker, Geschäftsführender Gesellschafter der Hecker GmbH: „Wir alle können gespannt sein auf ein großartiges Bauwerk, welches Wolfsburg um eine „NEUE GRÖSSE“ bereichert. Ich beneide bereits heute jeden, der dort einziehen darf!“

Mit der Planung des Projekts ist das Architekturbüro Stauth Architekten beauftragt. Als Hotelbetreiber steht bereits NINETYNINE Hotels, Tochter der Centro Hotel Group in Hamburg, fest. Die Centro Hotel Group betreibt aktuell 53 Hotels in 19 Städten bundesweit. Die Marke „NINETYNINE Hotels“ ist u.a. in München, Heidel-berg und Wuppertal vertreten. Baubeginn war im Februar 2020. Als Generalunter-nehmer agiert die Köster GmbH. Die Vermarktung der Büroflächen des BERLI-NERHAUSES hat jetzt begonnen.

Kontakt BERLINERHAUS Vermietung:
T +49 5361 507400
vermietung@berlinerhaus.de,
www.berlinerhaus.de

Keywords:ABG Real Estate Group, Immobilien, BERLINERHAUS

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Also doch. Immobilienpreise steigen auf der Insel Rügen. Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten wenden Sie sich am besten an den Qualitätsmakler

Qualitätsmakler Sonneninsel Rügen GmbH seit 1995 erfolgreich

Also doch. Die Immobilienpreise steigen auf der Insel Rügen.Am besten gehen Sie direkt zum Schmidt und nicht erst zum Schmidtchen.Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten.Ihr Immobilienmakler für Glowe, Breege, Juliusruh, Wiek, Kap Arkona.Herzlichen Glückwunsch.Maria Kaufmann hat ihre dreijährige Ausbildung bei der Sonneninsel Rügen GmbH in Glowe als Immobilienkauffrau bei der IHK erfolgreich bestanden. Die Sonneninsel Rügen GmbH bietet als Qualitätsmakler seit nunmehr 25 Jahren die perfekte Präsentation für den Verkauf Ihrer Immobilie. Der Schwerpunkt liegt im Verkauf von Baugrundstücken, Ferienhäusern, Reethäusern und Ferienwohnungen in Glowe, Breege, Juliusruh, Wiek, Kap Arkona, Polchow, Sassnitz und auch in Binz. Über 1500 verkaufte Immobilien sprechen für sich. Die Experten der Sonneninsel Rügen GmbH bieten dem Immobilienverkäufer absolute Transparenz und den wichtigen Käufercheck für mehr Sicherheit. Transparenz versprechen viele. Aber wer lässt sich denn tatsächlich in die Karten schauen? Wir: bitte schön. Die Fachleute der Sonneninsel Rügen GmbH verkaufen Ihre Immobilie seriös und zum besten Preis.
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THE EUROPEAN HERITAGE PROJECT erwirbt bedeutende historische Limonaia am Gardasee

Mit dem Erwerb einer der ältesten Limonaien am Gardasee soll nicht nur deren drohender Verfall verhindert, sondern auch eine historisch einmalige Anbauform mit hohem Identifikationscharakter für die Region wiederbelebt werden.

Nordöstlich von Limone sul Garda, direkt am See gelegen, befindet sich eine der weltweit ältesten Limonaien, S. Sebastiano. Die Anlage geht bis in das 13. Jahrhundert zurück und steht für eine landwirtschaftliche Besonderheit, die in dieser Form nur am Gardasse zu finden ist. Obwohl der nördliche Gardasee schon von den Ausläufern der Alpen erfasst wird, wurden an dieser Stelle dennoch seit Jahrhunderten südländische Zitronen angebaut. Der Grund, aus dem es sie gerade hier gibt, wird den Mönchen aus dem nahegelegenen Franziskaner Kloster in Gargnano zugeschrieben. Sie hatten erstmalig im 13. Jahrhundert die Südfrucht aus Genua zum Gardasee gebracht. Bei Limone, der wärmsten Region des Sees, fanden sie ein besonderes Mikroklima, das über das gesamte Jahr einen wirtschaftlichen Anbau ermöglichte. Die technisch aufwändigen, steinernen Pflanzmauern mit strenger Südausrichtung sammelten die Sonnenenergie des Tages und strahlten sie zur kälteren Tageszeit wieder ab.

+++ Exemplarischer Wiederaufbau der charakteristischen Form der Landwirtschaft +++

Die historische Nutzung als Limonaia war auf S. Sebastiano bereits seit Jahrzehnten aufgegeben worden. Die nun vom EUROPEAN HERITAGE PROJECT erworbene Anlage stand zudem über Jahre leer und drohte zu verfallen, ein Schicksal, dass sie mit zahlreichen anderen Limonaien teilt. Denn zu Beginn des 20. Jahrhunderts machten neue Transportmöglichkeiten den Import von Zitronen günstiger, Zitronenaromen und -essig wurden außerdem häufiger künstlich hergestellt. Diese für die Region spezifische Form der Landwirtschaft verlor zunehmend an Bedeutung, fast alle Limonaien verschwanden.

Ziel des EUROPEAN HERITAGE PROJECTS ist es die gesamte Anlage als landwirtschaftliche Produktionseinheit zu retten. Insbesondere soll hier exemplarisch eine Limonaia, die den Charakter einer ganzen Region wesentlich mitgeprägt hat, in ihrer traditionellen Form wiederaufgebaut werden. Damit wird der Versuch unternommen eine weltweit einmalige Anbauform wieder zu beleben und in die Jetztzeit zu überführen.

In den folgenden Einzelprojekten will das European Heritage Projekt die bestehenden Flächen revitalisieren und den Betrieb des Zitronenanbaus wieder aufnehmen. Um die Anbaufläche und den Ertrag zu erhöhen ist außerdem der Zukauf weiterer landwirtschaftlicher Flächen geplant. Eine nachfolgende Produktion des regionalen Traditionsgetränks Limoncello aus den Früchten der eigenen Limonenproduktion wird konkret geplant.

Zunächst stehen jedoch unaufschiebbare Instandhaltungsmaßnahmen, die das Fortschreiten des Verfalls und den Verlust der historischen Substanz verhindern, im Vordergrund, bevor ein Statusbericht, der auch eine historische Bewertung umfasst, erstellt wird.

Die Limonaia ist das vierte italienische und das vierte landwirtschaftliche Projekt des EUROPEAN HERITAGE PROJECTS.

Weitere Informationen:
https://europeanheritageproject.com/
https://www.pr4you.de

Keywords:Limonaia, Gardasee, The European Heritage Project, Prof. Dr. Dr. Peter Löw, PR-Agentur, PR4YOU, Berlin

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Immobilienpreise auf der Insel Rügen steigen oder fallen? Gewagte Prognosen. Ihr Immobilienmakler für Kap Arkona, Wiek, Glowe, Juliusruh, Binz, Rügen

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Steigen die Immobilienpreise jetzt auf der Insel Rügen? Wir wagen eine Prognose: In 1 A Lagen ja !
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Die Vermietung von Wohnraum über Airbnb

AirbnB Vermietungen in touristisch attraktiven Städten wie z.B. Nürnberg

Die Vermietung von Wohnraum über Airbnb in Nürnberg

Sie möchten – zum Beispiel mit Ihrer nur zeitweise genutzten Wohnimmobilie – zusätzliches Einkommen erzielen und diese tage- oder wochenweise an Urlauber oder Geschäftsreisende vermieten? Airbnb, die weltweit tätige Vermittlungsplattform ist eine heiß diskutierte Möglichkeit dazu. Um dem Wildwuchs an Ferienwohnung gerade in touristisch und wirtschaftlich attraktiven Regionen der Welt etwas Einhalt zu gebieten, gibt es immer häufiger strenge Einschränkungen. Auch die Stadt Nürnberg hat sich für dieses Instrument entschieden. Wir klären auf, was Airbnb ist und worauf Sie bei der Kurzzeitvermietung Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses über diese Plattform achten müssen.

Airbnb – vom kleinen kalifornischen Startup zum weltweiten Marktführer

Airbnb, ursprünglich auch Airbedandbreakfast (Luftmatratze und Frühstück), wurde 2008 gegründet und wollte Wohnungsbesitzern die Möglichkeit geben, ihre Wohnung oder auch einzelne Zimmer unbürokratisch an Reisende zu vermitteln. Heute ist diese Vermittlungsplattform nach eigenen Angaben in rund 190 Ländern und 26.000 Städten auf dem Markt vertreten. Die Buchung ist dabei sowohl über den PC als auch auf dem Tablet oder Smartphone möglich.

Was unterscheidet Airbnb von anderen Anbietern?

Im Gegensatz zu anonymen Ferienwohnungsportalen ist der persönliche Kontakt zwischen Vermieter und Mieter bis heute eines der Unterscheidungsmerkmale von Airbnb. Durch ein Profil, das von beiden Seiten erstellt werden muss und in dem sich sowohl Anbieter als auch Interessent kurz vorstellen, einige Eckdaten zu ihrer Person angeben und den Grund der Reise nennen, entsteht ein persönliches Verhältnis. Für Vermieter hat dies den Vorteil, dass die Einschätzung erleichtert wird, wer der Gast ist. Als weiterer Punkt des Erfolgsrezepts von Airbnb gilt sicher auch die Tatsache, dass gegenseitige Bewertungen Aufschluss über die Zuverlässigkeit der beiden beteiligten Parteien geben. So werden unter anderem die Erreichbarkeit und Antwortgeschwindigkeit des Vermieters oder die Flexibilität der Schlüsselübergabe von jedem Gast bewertet. Als Gastgeber haben Sie die Möglichkeit, den Gast, sein Verhalten und nicht zuletzt auch den Zustand, in dem er die Wohnung bei seiner Abreise hinterlassen hat, zu bewerten. Dadurch erhalten andere Vermieter wiederum die Möglichkeit, bei der nächsten Anfrage wertvolle Hinweise über die Seriosität des jeweiligen Gastes zu erhalten.

Fixpunkt jeder Vermittlung ist allerdings auch die Bewertung der Unterkunft. Neben der Lage sind vor allem die Qualität der Einrichtung, der Umfang der Ausstattung mit den notwendigen Gebrauchsgegenständen und natürlich auch die Sauberkeit wesentliche Faktoren, die in die Gästebewertung mit einfließen. Auch die Vermietung eines Hauses im Ganzen ist möglich.

Datenschützer bemängeln, dass Airbnb ausschließlich als Vermittlungsplattform auftritt, bei Rechtsstreitigkeiten aber keine Hilfestellung leistet. Ebenso kritisch kann die umfassende Sammlung von Daten gesehen werden, da unter anderem ein Profilbild, eine durch Rückruf oder SMS bestätigte Telefonnummer und ein personalisiertes Zahlungsmittel (z. B. Kreditkarte) angegeben werden müssen.

Für Gastgeber fallen Servicegebühren an, die sich im Rahmen von rund 3-5 % bewegen. Mit rund 5-15 % fallen die Servicegebühren für Gäste wesentlich höher aus.

Airbnb und die Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt

In der Kritik stehen Vermittlungsplattformen wie Airbnb vor allem deswegen, weil sie auf den häufig knappen Wohnraum zurückgreifen. Gerade in den Metropolregionen steht einer stetig steigenden Nachfrage nach Wohnraum ein geringes Angebot, sowohl im Bereich der Miet- als auch der Eigentumswohnungen, gegenüber. Ein ähnlicher Mangel zeichnet sich in beliebten Tourismusregionen ab. Für viele Wohnungsbesitzer ist es zudem attraktiver, durch tageweise Aufenthalte wesentlich höhere Erträge zu erzielen, als durch langfristige Vermietung dauerhaft an einen möglicherweise nur schwer kündbaren Mieter gebunden zu sein. Dies erschwert die Vermietung in Nürnberg für den stark nachgefragten Markt der zeitlich unbefristeten Mietverhältnisse. Um auf diese weitere Verknappung der verfügbaren Wohnungen zu reagieren und reine Ferienwohnungen zu verhindern, ergreifen mehr und mehr Städte weltweit strikte Gegenmaßnahmen und regulieren die Möglichkeit der Kurzzeit-Vermietung, so auch die Stadt Nürnberg.

Vermietung über Airbnb in Nürnberg – was ist erlaubt?

Nürnberg ist nach München und Puchheim die dritte Stadt in Bayern, die ein sogenanntes Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum eingeführt hat . Doch was bedeutet dieses Verbot konkret?

Wohnungen dürfen nach der Zweckentfremdungssatzung der Stadt Nürnberg seit dem 30.5.2019 nur mehr unter strengen Voraussetzungen baulich verändert oder für touristische Zwecke genutzt werden. Konkret ist es nicht mehr erlaubt:

-Wohnraum mehr als 8 Wochen für Zwecke der Fremdbeherbergung (z.B. als Ferienwohnung) zu überlassen
-Wohnraum zu mehr als 50 % für gewerbliche oder berufliche Zwecke zu nutzen oder zu überlassen
-Wohnraum baulich so zu verändern oder so zu nutzen, dass er für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist
-Wohnraum länger als 3 Monate leer stehen zu lassen oder ihn, zum Beispiel durch Abbruch, zu beseitigen.

Zwar kann beim Stab Wohnen der Stadt Nürnberg eine Zweckentfremdungsgenehmigung beantragt werden, diese wird allerdings nur in Ausnahmefällen oder unter strengen Auflagen (z. B. Ausgleichszahlungen oder Schaffung von Ersatzwohnraum) erteilt. Wenn eine Wohnung schon vor Inkrafttreten des Zweckentfremdungsverbots anders, zum Beispiel als Arztpraxis, ununterbrochen genutzt wurde, so darf diese Nutzung allerdings weiterhin bestehen.

Durch die neue Gesetzgebung soll insbesondere gegen den Trend vorgegangen werden, dass Wohnungen ausschließlich zu touristischen Zwecken genutzt werden und dem knappen Wohnungsmarkt daher nicht mehr zur Verfügung stehen. Eine Kurzzeitvermietung, ganz egal ob es sich um einen Haupt- oder Nebenwohnsitz handelt, ist nur mehr für maximal 8 Wochen pro Kalenderjahr gestattet. Vergehen werden mit einem Bußgeld von bis zu EUR 500.000,- geahndet. Es besteht aber weiterhin die Möglichkeit ein Zimmer oder einen Teil der Wohnung ganzjährig über Plattformen wie Airbnb zu vermieten. Die Voraussetzung dafür: maximal 50 % der Wohnfläche.

Sollten Sie also daran denken, eine Immobilie zur Wertanlage zu erwerben und diese dann als Ferienwohnung an Urlaubsgäste oder Geschäftsreisende zu vermieten, könnte es sich als besser erweisen, von dieser Idee Abstand zu nehmen. Besitzen Sie aber bereits eine Wohnung und möchten diese, zum Beispiel während einer mehrwöchigen beruflichen Abwesenheit oder einer Urlaubsreise an Gäste vermieten, so steht dem bis zu 8 Wochen pro Jahr nichts entgegen.

Keywords:Vermietung, Vermietung Nürnberg

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Wohnungsbaugenossenschaft saniert Wohnraum nahe Frankfurt

Wohnraum in urbanen Gebieten ist in Deutschland stark nachgefragt und definitiv nicht ausreichend vorhanden. Nicht nur, dass zu wenige Wohnungen vorhanden sind, es werden nach wie vor zu wenige Wohnungen gebaut um den Nachfrageüberschuss zu decken. Verstärkt wird diese Situation durch die fehlende Bereitschaft der Eigentümer, die eigenen Wohnungen ordnungsgemäß in Stand zu halten. Diesem Umstand stellen sich unter anderem Wohnungsbaugenossenschaften entgegen.

Seit mittlerweile einem Jahr hat die DWG eG, die Deutsche Wohnungsbaugenossenschaft ein Objekt in Nauheim im Bestand. Das Wohn- und Geschäftshaus liegt direkt im Zentrum der Stadt, welche etwa 25 Kilometer von Frankfurt entfernt ist. Die unteren Etagen werden teilweise gewerblich genutzt. Durch die zentrale Lage finden sich in dem Gebäuden Ärzte und Apotheken, aber auch Kleinstbetriebe, wie Bäckerläden und Bistros, wodurch das Objekt zum Kern von Nauheim gehört. In den vier Obergeschossen finden sich zahlreiche Wohnungen.

Die Immobilie in Nauheim wurde in den 1970er Jahren gebaut. Logisch, dass ein Gebäude nun Stück für Stück an die modernen Bedürfnisse an Wohnraum angepasst wird. Erschwerend kam hinzu, dass ein Tag vor dem Kauf im Jahr 2018, ein schwerer Sturm große Teile des Gebäudes beschädigte. Die DWG eG stand also vor der großen Herausforderung, den Mittelpunkt Nauheims nicht nur schnellstmöglich zu reparieren, sondern ihn noch schöner und moderner zu gestalten, als er zuvor war.

Nach eineinhalb Jahren lässt sich feststellen: der Kauf des Objektes in Nauheim durch die Deutsche Wohnungsbaugenossenschaft eG war nicht nur für ihre Mitglieder, sondern auch für die Stadt Nauheim eine Bereicherung. Das Gebäude erstrahlt dank der durchgeführten Fassadenarbeiten in neuem Glanz. Darüber hinaus wurden einige Wohnungen bereits renoviert. Die Penthousewohnung war hier mit Abstand der größte Arbeitsaufwand für die DWG eG. Doch dafür haben sich die Arbeiten hier definitiv gelohnt. Mit Blick über ganz Nauheim findet sich hier nun eine wunderschöne, moderne und lichtdurchflutete Wohnung, mit über 100 Quadratmetern Dachterrassenfläche.

Mitglieder der DWG eG genießen eine Vielzahl an Förderungen durch die Genossenschaft. So werden die genossenschaftseigenen Wohnungen unter den marktüblichen Preisen vermietet. Darüber hinaus müssen Bestandsmitglieder der Deutschen Wohnungsbaugenossenschaft eG keine Kaution bezahlen, erhalten eine Gewinnbeteiligung, staatliche Förderung (WOP, Arbeitnehmersparzulage), sowie Einkaufsvorteile im Internet. Hierfür wirbt die Genossenschaft übrigens aktiv Mitglieder, mit der Rufnummer 061314901011 (vgl. hierzu vollständiger Bericht).

Alle Infos zur Deutschen Wohnungsbaugenossenschaft finden Sie auf der Unternehmenswebsite der DWG eG.

Die Berichterstattung bezüglich des Vorhabens von der Deutsche Wohnungsbaugenossenschaft eG finden Sie hier.

Keywords:DWG eg, Deutsche Wohnungsbaugenossenschaft, 061314901011, Wohnraumknappheit, Wohnungsbaugenossenschaften

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Die Politik hat mittelständige Betriebe vergessen

Corona-Umfrage an 27.000 Unternehmen (BVFI/VGSD)

Die Auswirkungen der weltweiten Corona-Pandemie bekommen vor allem hauptberuflich Selbständige und Solo-Selbständige zu spüren. Gerade in der Immobilienwirtschaft arbeiten viele Makler, Immobilienberater oder Facility-Manager auf eigene Rechnung. Haus- und Wohnungsbesichtigungen und Immobilienverwaltung fahren aber erst nach und nach wieder an, Vermieter kämpfen mit Mieteinbußen, Facility-Manager müssen sich auf strenge zusätzliche Hygienemaßnahmen einstellen. Alle müssen in der Krise Umsatzeinbußen hinnehmen.

Während die Politik milliardenschwere Hilfspakete für die Wirtschaft schnürt, von denen vor allem große Unternehmen profitieren, stellen wir fest, dass Freiberufler, kleine Betriebe und Solo-Selbständige im Regen stehen. Übergangskredite sind erstens ein Tropfen auf den heißen Stein und zweitens für Unternehmen in Notlage überhaupt nicht geeignet. Aus leeren Kassen können Kredite nicht zurückgezahlt werden, Rücklagen sind längst aufgebraucht. Wir als Verband fordern von der Politik, hier endlich tragbare Lösungen anzubieten, damit kleine und mittelständische Unternehmen nach der Krise nicht ausbluten.

Die meisten Schwierigkeiten ergeben sich für die Geschäftsleute hauptsächlich durch den Wegfall der Kinderbetreuung (71,6 Prozent), Erkrankungen geschäftlicher Ansprechpartner (68 Prozent), Lieferprobleme (57 Prozent) oder die Verlagerung der Tätigkeiten ins Homeoffice (50 Prozent).

Das hat eine Umfrage des Bundesverbands für die Immobilienwirtschaft (BVFI) in Kooperation mit dem Verband der Gründer und Selbständigen Deutschland e.V. (VGSD) unter rund 27.300 Teilnehmern ergeben. Knapp die Hälfte der Befragten kann derzeit aufgrund der Beschränkungen gar keine Tätigkeit ausüben. Einige Dienstleistungen haben sich inzwischen in den digitalen Raum verlagert – allerdings viel zu wenige. Rund elf Prozent der Umfrageteilnehmer bieten jetzt kostenpflichtige Online-Dienstleistungen an, knapp sieben Prozent der Befragten führen Beratungen und Verkaufsgespräche online durch. Um die Umsatzrückgänge auch nur ansatzweise zu kompensieren, reicht das aber bei weitem nicht aus und hier zeigt sich sehr deutlich: Wer bereits vor der Krise in Digitalisierung investiert hat, der ist jetzt erheblich weniger von der Krise betroffen. Allerdings sind die staatlich verordneten Hürden der Digitalisierung durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), Wettbewerbsrecht, Geldwäschegesetz und einige mehr, so hoch geworden, dass diese durch kleine Betriebe und Einzelunternehmen heute fast gar nicht mehr zu stemmen sind. Benötigte ein Unternehmer früher lediglich einen Steuerberater, um in die Selbständigkeit zu starten, muss er heute einen Stab an Beratern und Administratoren finanzieren, um allen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Hier fordert der BVFI seit Jahren eine Entbürokratisierung, das Gegenteil ist aber bis heute der Fall.

Die finanziellen Folgen der Krise sind daher für viele Unternehmen verheerend. Mehr als ein Drittel der Befragten gab an, einen monatlichen Umsatzrückgang von 100 Prozent verkraften zu müssen, Umsatzrückgänge von mehr als zwei Dritteln beklagt rund ein Viertel der Befragten und rund 15 Prozent der Selbständigen beziffert den monatlichen Rückgang mit der Hälfte bis zwei Drittel bezogen auf die Umsätze vor der Krise. Hier ist die Bundesregierung gefragt, dafür zu sorgen, dass die Soforthilfen auch dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Bei finanzieller Unterstützung alleine darf es nicht bleiben, auch Steuererleichterungen, die Vereinfachung bürokratischer Prozesse und klare gesetzliche Rahmenbedingungen – z. B. zur Scheinselbständigkeit -, wären Maßnahmen, die ein Großteil der Unternehmer begrüßen würde.

Diese Maßnahmen halten Selbständige für eher wichtig bis wichtig:

Steuererleichterungen bzw. -vereinfachungen – 88 %
Senkung der (Mindest-) Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung für Selbständige – 68 %
Komplette Aussetzung sämtlicher Statusfeststellungsverfahren – 67 %
Niedrigere Bemessungsgrundlage für Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (auch oberhalb der Mindestbeiträge) – 64 %
Digitalisierung aller Behördengänge – 63 %
Anpassung der Verzugszinsen von bisher 6 % p.a. auf aktuelles Zinsniveau – 51 %
Einfache, rechtsichere Regelungen zur Scheinselbständigkeit – 46 %
Videotelefonie mit Behördenmitarbeitern zur Klärung von Anliegen statt persönlichem Erscheinen – 57 %
Verzicht auf Einführung einer Altersvorsorgepflicht für bereits Selbständige (Einführung nur für künftige Selbständige) – 43 %

Die Wirklichkeit sieht (noch) anders aus. Ein Sofortkredit von 9.000 Euro trägt einen Betrieb mit zwei Angestellten nicht durch die Krise, besonders, wenn knapp die Hälfte der Befragten deutliche Umsatzeinbußen bereits seit März verzeichnen mussten. Auch für die kommenden Monate rechnet ein Viertel der Befragten mit einer Durststrecke und mit deutlich geringeren Umsätzen für die nächsten sechs Monate. 14,6 Prozent gehen von einer dreimonatigen Durststrecke aus, fast genauso viele Befragte (13,4 Prozent) rechnen mit schwachen Umsätzen für die nächsten zehn bis zwölf Monate. Das diese Situation nicht lange auszuhalten ist, liegt auf der Hand. Fast neun Prozent der Befragten glauben, bereits zahlungsunfähig zu sein, ein Viertel der Befragten hat keine Rücklagen und jeweils rund 14 Prozent rechnen mit einer Zahlungsunfähigkeit in den nächsten zwei bzw. drei Monaten.

Vor diesem Hintergrund kann es nicht verwundern, dass jeweils ein Viertel der Umfrageteilnehmer mit der Hilfe durch die Politik auf keinen Fall oder eher nicht zufrieden sind. Nur 3,6 Prozent der Befragten geben an, dass ihnen die Hilfen wirtschaftliche Sicherheit geben. Im Vergleich zu Angestellten fällt das Ergebnis noch deutlicher aus: 40 Prozent der Befragten fühlen sich viel schlechter behandelt als Angestellte, 36 Prozent eher schlechter. Für ein Land, das einen großen Teil seines wirtschaftlichen Erfolges aus einem gesunden Mittelstand generiert, ist das ein Armutszeugnis.

Über den VGSD: Der Verband der Gründer und Selbstständigen e.V. (VGSD) vertritt die Interessen von Solo- und Kleinstunternehmern, Gründern sowie Teilzeit-Selbstständigen. Der 2012 gegründete Verband zählt aktuell mehr als 5.000 Vereins- und 17.000 Communitymitglieder. Die Mitglieder kommen aus allen Branchen. Besonders hoch ist der Anteil von Wissensarbeitern und „neuen Berufen“. So ist der VGSD unter anderem der größte Verband von IT-Selbstständigen und Beratern in Deutschland. Weitere Informationen und Pressekontakt: www.vsgd.de

Über den BVFI: Der Bundesverband für die Immobilienwirtschaft e.V. (BVFI) hat sich in den vergangenen Jahren zu einem der größten Verbände für die Immobilienbranche entwickelt und wurde 2010 in Frankfurt am Main gegründet. Er vertritt die Interessen von Immobilien-Unternehmern, -Investoren, -maklern sowie Immobilienbesitzern. Für seine Mitglieder bereitet der Verband eine Vielzahl von gesetzlichen Änderungen und die Ergebnisse einer lebhaften Rechtsprechung praxisnah auf. Daneben bietet der BVFI eine Vielzahl von Informations- und Vernetzungsmöglichkeiten, Events, Weiterbildung und Vertriebsunterstützung. Pressekontakt: BVFI – Service Servicegesellschaft mbH, The Squaire 12, 60549 Frankfurt, www.bvfi.de

Keywords:KMU, Mittelstand, Corona-Krise, staatliche Förderung, Unternehmenspleite

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Hausverwalter profitieren aktuell von elektronischer Akte

Die aktuelle Corona-Krise stellt Immobilienverwalter vor große Herausforderungen.

Klar im Vorteil ist, wer in diesen Zeiten eine elektronische Akte im Einsatz hat, die Mitarbeitern, Handwerkern und Kunden über das Internet Zugriff auf alle wichtigen Dokumente und Informationen ermöglicht. Noch besser ist es, wenn die eingesetzte Lösung zusätzlich eine Aufgabenverwaltung bietet, mit der Aufgaben zugewiesen und deren Erledigung nachverfolgt wird. Sind die Mitarbeiter im Homeoffice und externe Dienstleister nur über Telefon oder E-Mail erreichbar, geht ansonsten schnell der Überblick verloren, wenn informelle Besprechungen und Kommunikation „in der Kaffeeecke“ ausfallen.

Für Hausverwaltungen, die in der Digitalisierung noch nicht weit vorangeschritten sind, bietet eine maßgeschneiderte Lösung, wie die cloudbasierte Software https://my-etw.de/ der Vigelius & Piekert GbR, eine ideale Gelegenheit zum Einstieg. Sie ermöglicht Verwaltern jeder Größe mit wenigen Klicks das Anlegen eines individuellen Kundenportals mit elektronischer Akte.

Nach der Registrierung werden die Stammdaten der Verwaltungsobjekte wie Einheiten, Eigentümer und Mieter über eine leicht bedienbare Oberfläche eingegeben oder bequem aus Excel importiert. Eine vorgegebene, praxisgerechte Ordnerstruktur erleichtert Upload und Einsortieren der relevanten Dokumente. Die Ordnerstruktur lässt sich bei Bedarf jederzeit anpassen oder erweitern.

Ein flexibles, rollenbasiertes Berechtigungssystem erlaubt einfachen Datenfluss ohne Kompromisse bei Sicherheit und Datenschutz. Für jeden Bereich lässt sich individuell festlegen, wem erlaubt ist welche Daten anzusehen, hochzuladen und zu ändern.

Ergänzend zu Aufgabenverwaltung und elektronischer Akte bietet my-ETW ein integriertes Mailsystem, mit dem der Verwalter auf Knopfdruck Mitarbeiter, Eigentümer und Dienstleister anschreibt. Besonders praktisch: Mails und Dokumente werden auf Wunsch direkt in der Akte abgelegt oder in eine Aufgabe umgewandelt. So landen zum Beispiel Angebote oder Schadenmeldungen gleich an der richtigen Stelle um später problemlos aufgerufen zu werden.

Zur Kommunikation von Beiräten und Eigentümern untereinander und mit dem Verwalter stehen für jedes Objekt eigene Foren zur Verfügung, die einen ungestörten und zwangloser Austausch erlauben – ein unschätzbarer Vorteil gerade in Zeiten, in denen persönliche Treffen schwer oder überhaupt nicht realisierbar sind.

Als zeitgemäße Cloud-Anwendung wird my-ETW über Internetbrowser (Chrome, Firefox, Safari oder Microsoft Edge) bedient und ist ebenfalls mobil über Smartphone und Tablet verfügbar. So stehen alle Daten überall – beispielsweise im Homeoffice- zur Verfügung, die zeitraubende und lästige Installation lokaler Software entfällt genauso wie das regelmäßige Einspielen von Updates, dies wird alles zentral vom Anbieter erledigt.

Um die Entscheidung für den Einstieg in die digitalisierte Hausverwaltung zu erleichtern, steht eine Basisversion mit einem Objekt und bis zu drei Einheiten dauerhaft kostenlos zur Verfügung. So kann die Lösung unverbindlich getestet und bei Bedarf jederzeit erweitert werden. Die kostenpflichtigen Tarife beginnen ab 4,99 € im Monat (zzgl. MwSt.), Einrichtungsgebühren oder sonstige Kosten fallen nicht an. Alles in allem eine runde Lösung, die sich durch wenige eingesparte Briefe amortisieren lässt.

Sofort einsteigen und unter https://my-etw.de/de/register/ ein eigenes Kundenportal anlegen.

Keywords:hausverwaltung, immobilienverwalter, aufgabenverwaltung, elektronische Akte, kundenportal, cloud, my-etw

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Lassen Sie uns schwierige Zeiten gemeinsam meistern.

Wir hoffen, Sie sind gesund. Wir als Makler und Hausverwalter sind normalerweise tagtäglich in unserer schönen Region unterwegs, treffen die verschiedensten Menschen und lernen jeden Tag, was die Menschen antreibt und welche Sorgen sie haben.

In der heutigen Zeit, bei der sich die Ereignisse stündlich überschlagen, sehen wir eine sehr große Unsicherheit auch bei den Menschen in Schleswig-Holstein. Sie kennen uns als Makler. Wir sind aber auch Menschen, Familienväter/Mütter und Mitbürger. Wir möchten wir Schleswig-Holstein bestmöglich mit unserem Netzwerk und unserem Wissen unterstützen. Sie benötigen den Kontakt zu Rechtsbeiständen, Notaren oder Anlaufstellen für Immobilien-Angelegenheiten? Kommen Sie einfach auf uns zu (Telefon, E-Mail, Videokonferenz) und lassen Sie sich von uns unterstützen und beraten.

Bei diesen Themen können wir helfen:

Beratung zu Immobilienfragen in Zeiten des Corona-Virus
Beratung über finanzielle Überbrückungs-Möglichkeiten bei Immobilienkrediten
Vermittlung zu Notaren oder Anwälten
Vermittlung zu Handwerksbetrieben
Und nochmal ganz klar: Unsere Hilfe ist absolut kostenfrei!

Wir alle sind verunsichert. Arbeitsplätze, soziale Kontakte und ganze Existenzen hängen in dieser Krise in der Luft. Doch genau jetzt ist die Zeit zusammenzustehen, Seite an Seite und füreinander, statt gegeneinander. Egoismus oder Profitdenken haben keinen Platz mehr.

Unser Schleswig-Holstein ist nicht Egoismus. Unser Schleswig-Holstein hat Kraft. Unser Schleswig-Holstein steht zusammen.

Wir sind stolz, Teil von Schleswig-Holstein zu sein. Wir freuen uns, Ihnen helfen zu können.

Bleiben Sie gesund.

Herzlichst,
Immobilien-Fuxx

Keywords:Makler Fehmarn, Makler Heilgenhafen, Makler Marne, Immobilien-Fuxx

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Checkliste: Das sollten Sie beim Hauskauf beachten!

Eine Immobilie zu erwerben kostet viel Zeit und Geld. Damit dabei nichts schiefgeht, sollten Sie sich im Klaren darüber sein, welche Probleme auftreten und wie Sie diese lösen können.

Das zeigen wir Ihnen in dieser Hauskauf-Checkliste.

Wohngegend suchen

Sie sollten bereits im Vorfeld bestimmen, in welcher Wohngegend Sie leben möchten. In den Großstädten sind oft schlechte Mietpreisbremsen beziehungsweise steigende Mieten. Eine Immobilie auf dem Dorf wird wahrscheinlich weitaus günstiger sein, allerdings ist die Infrastruktur nicht so gut ausgeprägt.
Falls Sie Kinder haben, sollten Sie darauf achten, dass Sie in der Nähe von Schulen, Spielplätzen, Kindergärten und Einkaufsläden wohnen. Falls Sie nur mit Ihrem Pratner zusammenleben oder auch allein, könnte für Sie auch die Dorfregion das Richtige sein. Erstellen Sie eine Liste über die für Sie wichtigen Dinge und entscheiden anhand dessen über Ihre bevorzugte Wohngegend.

Finanzierung planen

Bevor Sie jetzt nach einem Haus suchen, sollten Sie erstmal die Finanzierung planen. Um einen Einblick zu bekommen, wie hoch Ihr Budget ist, sollten Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellen. So lässt sich gut erkennen, was für ein Budget für die monatlichen Raten bei der Immobilienfinanzierung zur Verfügung steht.
Bei einem Hauskauf dürfen Sie nicht nur die Immobilienpreise beachten. Ihnen muss bewusst sein, dass auch Nebenkosten anfallen und diese mitberechnet werden müssen. Typische Nebenkosten wären die Grunderwerbssteuer, die Notarkosten und die Maklerprovision. Sie können mit Kosten in Höhe von 10 – 15 Prozent des Kaufpreises rechnen, allerdings gibt es dort keinen bestimmten Richtwert. Dinge wie die Maklerprovision sind vom Bundesland abhängig.
Vergessen Sie nicht, dass auch Kosten für den Umzug anfallen. Diese sollten Sie nicht ignoriert und unbedingt mit eingerechnet werden. Ihnen sollte auch bewusst sein, dass möglicherweise Renovierungs- oder Modernisierungskosten auf Sie zu kommen.

Passende Immobilie suchen

Jetzt können Sie sich Ihrer Immobilie widmen. Halten Sie Ausschau nach Immobilien in verschiedenen Zeitungsanzeigen oder im Internet.
Ein lokaler Immobilienmakler kann ihnen bei der Suche behilflich sein.

Besichtigung

Die Immobilien-Besichtigung ist für Sie ein besonders wichtiger Punkt. Zu empfehlen ist es, mehrere Besichtigungen für eine Immobilie durchzuführen. Am besten haben Sie im Freundeskreis einen Bauingenieur, einen Gutachter oder einen Architekten, der Ihnen dabei hilft. Dieser kann Ihnen bei in speziellen Bereichen, von denen Sie vielleicht weniger wissen, einen fachmännischen Rat geben. Solche Dinge könnten zum Beispiel sein:

-Probleme mit dem Baumaterial
-Schimmel
-Schädlingsbefall
-Modernisierungsmaßnahmen

Wenn das nicht der Fall ist und Sie sich sicher sein wollen, können Sie auch ein Wertgutachten beantragen. Dabei haben Sie die Wahl, ob ein Kurzgutachten für Sie ausreicht oder ob Sie ein ausführliches Verkehrswertgutachten möchten. Diese unterscheiden sich preislich sehr stark voneinander, allerdings kann bereits ein Kurzgutachten vor einem Hauskauf sehr hilfreich sein.

Bei der Besichtigung sollten Sie Hilfsmittel wie Kamera, Zollstock und einen Block mitnehmen. Damit können Sie Probleme ermitteln und festhalten.
Vor allem bei gebrauchten und alten Immobilien sollten Sie auf mögliche Schäden achten. Sehen Sie sich die Haustechnik an und kontrollieren Sie, ob von Ihnen in den nächsten Jahren Erneuerungen durchführen müssen.

Das sollten Sie bei der Besichtigung beachten

Um bei Ihrem Hauskauf keine Fehler zu machen, sollten Sie die Immobilie genaustens überprüfen. Dafür haben wir eine Liste zusammengestellt, damit Sie wissen, welche Dinge Sie sich anschauen sollten.

Versorgungsanlagen:

-In welchem Zustand ist die Heizungsanlage?
-In welchem Zustand ist die Wasserversorgung
-In welchem Zustand ist die Stromversorgung?

Haus:

-Sind Mängel an der Fassade zu erkennen?
-Wie alt ist das Dach und in welchen Zustand ist es?
-Wie dicht sind die Fenster und welche Verglasung ist vorhanden?
-Gibt es besondere Merkmale beim Fußboden?

Räume:

-Ist es im Keller feucht und herrscht dort ausreichend Abstellfläche?
-Ist der Dachboden einfach erreichbar?
-Ist die Raumaufteilung sinnvoll?
-Sind Renovierungsarbeiten nötig?
-Lassen sich der Keller und das Bad gut lüften?

Sonstige Dokumente

Zur Besichtigung eines Hauses gehört nicht nur die Hausbesichtigung, sondern auch die Überprüfung der Unterlagen. Das ist wichtig, um Informationen über die Immobilie einzuholen.
Diese Informationen lassen sich im Grundbuch einsehen. In dieses darf eine Person Einsicht erhalten, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Dieses Interesse muss die jeweilige Person nachweisen. In dem Grundbuch stehen zum Beispiel mögliche Lasten für die Immobilie.
Um das Bauvorhaben für das geplante Wohnviertel zu erkunden, müssen Sie in den Bebauungsplan schauen. Dort stehen alle Bauvorhaben, allerdings ist dieser für Laien schwierig zu lesen.
Besonders wichtig ist auch der Energieausweis des Hauses. Durch den können Sie erfahren, was ungefähr an Energiekosten anfallen wird, wenn Sie sich das Haus kaufen.

Finanzierung beantragen

Sobald Sie sich für ein Haus entschieden haben, können Sie sich nun um die Finanzierung kümmern. Dies können Sie bei Ihrer Hausbank machen. Sie sollten sich aber auch bei Kreditvermittlern erkundigen, welche Banken einen passenden Kredit vergeben. Wenn Sie viel vergleichen, können Sie auch einiges an Geld sparen.

Eventuell ist eine KfW-Förderung auch eine Möglichkeit für Sie?
Sprechen Sie nun mit der ausgewählten Bank über die Finanzierungsmöglichkeiten. Dabei sollten Sie Ihre Unterlagen von der Besichtigung mitnehmen, damit eine Grundlage für die Finanzierung vorhanden ist. Achten Sie außerdem auf die Laufzeit und Höhe der Zinsen.

Termin beim Notar

Die Finanzierungszusage und der Termin beim Notar sollten nicht länger als 14 Tage auseinanderliegen. Das ist wichtig, damit Sie nicht auf dem Kredit sitzen bleiben, falls der Termin hinfällig wird. In diesen 14 Tagen haben Sie noch ein Widerrufsrecht und können vom Darlehensvertrag zurücktreten.
Solche Kaufverträge sind sehr umfangreich und kompliziert. Das bedeutet, dass Sie sich Zeit lassen und nicht sofort unterschreiben sollten. Falls Sie Fragen oder Anmerkung haben, können Sie diese jetzt dem Notar stellen.
Überprüfen Sie außerdem, ob alle Unterlagen vollständig und ob Ihre persönlichen Daten korrekt sind. Wenn nun Verkäufer und Käufer einig sind, können Sie den Vertrag unterschreiben. Sie sind dann der neue Hausbesitzer.

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