Kaeser Hausverwaltung München mit höchster Transparenz

Die Münchner Firma Kaeser Hausverwaltung arbeitet mit modernsten Methoden bei der Verwaltung von Immobilien.

„Wir stehen für Transparenz und schnelles Handeln!“. Diese These stellt Michael Käser, geschäftsführender Gesellschafter der Kaeser Hausverwaltung GmbH auf. Der Immobilienverwalter legt allergrößten Wert darauf, dass seine Kunden allumfassend über alles informiert sind, was deren Objekt betrifft. Sein hoher Transparenzanspruch hat er mit modernen digitalen Methoden umgesetzt und bietet damit die Dienstleistung „Hausverwaltung“ auf einem vollkommen innovativen Niveau an.

„So geht Hausverwaltung im Jahr 2020!“ sagt Michael Käser schmunzelnd. Kein Eigentümer erwarte vom Hausverwalter, dass diese Berge aus Papier aufbewahren und pflegen sollen. Vielmehr erwarten Kunden, dass schnelle und übersichtliche Jahresabrechnungen geliefert werden, dass auf Anliegen schnell geantwortet werde und alle Vorgänge eines Objektes für alle Eigentümer und Bewohner einsehbar sind. Das sind seiner Meinung nach die wichtigsten Kundenwünsche.

Und um genau diese Kundenwünsche zu erfüllen, hat er sich mittels ausgefeilten, modernen Methoden einen innovativen, transparenten und digitalen Hausverwaltungsbetrieb aufgebaut. „Ja, das ist unser Motto: Innovativ.Transparent.Digital.“ sagt der Münchner Hausverwalter. Dabei hat er alle Dokumente eines Objektes in digitaler Form für die Eigentümer auf einer Plattform hinterlegt, so dass jeder Eigentümer alle Dokumente des Objektes einsehen kann, wann immer er es braucht oder möchte. Er geht aber noch weiter: Alle Rechnungen und Kontoauszüge des Objektes werden monatlich ebenfalls auf der Plattform hinterlegt, so dass die Eigentümer jeden Monat alle Rechnungen und Kontenumsätze mitverfolgen können. Und die Plattform des Objektes nutzt er auch für Mitteilungen an die Bewohner, wenn z.B. eine Reparatur anfällt oder eine Ableseinformation zu übermitteln ist. „So kann jeder Eigentümer alles transparent einsehen und ist bestens informiert“ sagt Michael Käser.

Sein Ziel sei es, über die Nutzung moderner Technologien einen Mehrwert für die Eigentümer zu schaffen. Deshalb habe er sich für eine deutsche Plattformtechnologie entschieden, die einen unschlagbaren Vorteil biete: mit jedem Bildschirmgerät, egal ob Smartphone, Tablet, Laptop oder Desktop-PC können die Eigentümer alle Dokumente einsehen und sich informieren, ohne Rücksicht auf Bürozeiten des Hausverwalters. Auch die Meldung von Schäden, das Stellen von Anträgen für die kommende Eigentümerversammlung, die Bestellung von Schlüsseln und viele weitere Punkte können die Eigentümer unkompliziert online erledigen.

Michael Käser betreibt sein Unternehmen seit mehr als 6 Jahren. Er betreut Wohnungs-Eigentümergemeinschaften nach dem Wohnungs-Eigentumsgesetz (die sogenannte WEG-Verwaltung) und Miethausbesitzer. Durch die Konzentration auf München und nächste Umgebung stellt er sicher, dass er die von ihm betreuten Objekte schnell erreichen kann. Auch hier dokumentiert er mit innovativen Methoden seine Objektbegehungen, erstellt ein digitales Begehungsprotokoll, fotografiert Auffälligkeiten und hinterlegt all diese Informationen nebst den erteilten Aufträgen/Maßnahmen ebenfalls für die Eigentümer auf seiner digitalen Plattform.

Für Wohnungseigentümergemeinschaften übernimmt der Verwaltungsprofi die Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Er bereitet die Eigentümerversammlungen akribisch vor, führt diese sachlich durch und erstellt am Ende der Versammlung das Protokoll in der Endversion. „So hat jeder Eigentümer bereits wenige Minuten nach Versammlungsende das Protokoll online vorliegen“ verweist Michael Käser auf die Vorteile des digitalen Arbeitens.

Für die Besitzer von Miethäusern in München kümmert er sich mit großem Engagement um die Betreuung dieser Liegenschaften. „So nehme ich den Eigentümern alle Arbeit rund um das vermietete Eigentum ab“ erzählt der gebürtige Münchner Michael Käser. So prüft er Rechnungen, erstellt Betriebskostenabrechnungen für die Mieter, kümmert sich um die Neuvermietung freiwerdender Wohnungen, begleitet und organisiert bauliche Optimierungen und prüft mögliche Mieterhöhungen für den Hausbesitzer. Daneben ist er erster Ansprechpartner für die Mieter und hat stets den Überblick über den aktuellen Stand der Hausfinanzen.

Er freut sich auf Anrufe interessierter Eigentümergemeinschaften oder von Miethausbesitzern:“ Wer einen innovativen, transparenten und digitalen Hausverwalter sucht, der ist bei uns richtig!“

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Nießbrauch – Was bedeutet das eigentlich?

Ein Haus oder Grundstück darf von jemandem mit Nießbrauchrecht bewohnt und genutzt werden, obwohl derjenige nicht der Eigentümer ist. Besonders gefragt ist das Recht bei Menschen, die Ihr Eigenheim zu Lebenszeiten an ihre Kinder übertragen wollen. Wer seine Immobilie an die Nachkommen verschenken möchte, kann mit Hilfe dieser Methode möglicherweise steuerliche Vorteile einräumen.
Beim Nießbrauch hat eine Person das Recht eine Immobilie zu nutzen wie der Eigentümer. Die Ausnahme dabei ist, dass derjenige die Immobilie nicht mutwillig beschädigen oder verkaufen darf. Das Recht entsteht durch einen Vertrag, der von einem Notar beglaubigt werden muss. Danach wird die Regelung in das Grundbuch eingetragen.

Modelle
Es lässt sich zwischen verschiedenen Nießbrauch-Modellen unterscheiden. Jedes Modell führt andere erbliche und steuerliche Konsequenzen mit sich.

Zuwendungsnießbrauch
Der Eigentümer wechselt nicht, dieser räumt jedoch ein Nießbrauchrecht ein.

Vorbehaltsnießbrauch
Die Immobilie wechselt den Eigentümer und dem bisherigen Eigentümer wird ein Nießbrauchrecht eingeräumt.

Nachrangiger Nießbrauch
Ein Nießbrauchrecht wird dem Eigentümer eingeräumt. Es wird festgelegt, auf wen das Recht übergeht, sobald der Nutzer stirbt.
Quotennießbrauch
Das Nutzungsrecht ist nur auf einen Teil des Gegenstandes beschränkt.

Bruchteilnießbrauch
Beschränkt sich nur auf einen Miteigentumsanteil z.B. bei einer Immobilie mit mehreren Eigentümern, nur auf den Teil, der dem Nießbraucher gehört.

In welchen Fällen ist Nießbrauch sinnvoll?
Jemandem das Recht einzuräumen, kann verschiedene Gründe haben.

Der Hauptsächliche Grund ist: Wenn die Immobilie an die eigenen Nachkommen weitergegeben werden soll, kann das steuerliche Vorteile (Steuern sparen) mit sich führen. Der Anwender darf die von Ihm genutzte Sache nicht verkaufen, verfügt aber über einige Vorteile. Die Ihm übertragenen Wohnung darf er weitervermieten und die Miete behalten. Dies kann vertraglich geänderte werden.
Der Schenkende kann weiterhin aus dem Eigentum profitieren, sobald der neue Eigentümer Ihm das Recht eingeräumt hat. Die Parteien, die einen Vertrag über Nießbrauch abschließen, sollten viel Vertrauen zueinander haben. Der Anwender verfügt über die volle Nutzungsgewalt über das fremde Eigentum.

Unterschied zum Wohnrecht
Nießbraucher haben mehr Rechte als beim Wohnrecht. Das lebenslange Wohnrecht beschränkt sich nur auf das Wohnen. Beim Nießbrauch muss der Nutzer nicht einmal selbst in der Immobilie Wohnen. Er darf die Wohnung weitervermieten und die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung selbst behalten, sofern vorher im Vertag nichts anderes festgelegt wurde.

Wann endet das Nießbrauchrecht?
In der Regel endet der Gebrauch dann, wenn der Nutzer verstirbt. Doch nicht automatisch wird es für das ganze Leben ausgemacht. Die Länge des Rechtes kann festgelegt werden. Außerdem kann die Anordnung bei einem beidseitigen Einvernehmen gelöscht werden.

Beide Seiten müssen einen Verzicht auf den Nießbrauch erklären. Die Löschungsbewilligung muss daraufhin notariell beglaubigt werden und an das Grundbuchamt weitergegeben werden. Sobald dies geschehen ist, ist die Löschung erst abgeschlossen. Die Rechte an die Immobilie gehen alle an den Eigentümer.
Oftmals wird eine Immobilie verschenkt, um einen Familienangehörigen abzusichern. Daher endet der Nießbrauch meist, wenn der Benutzer verstirbt. Das Bürgerliche Gesetzbuch besagt, dass das Recht nicht übertragbar ist. Es kann aus diesem Grund nicht vererbt, verkauf oder verschenkt werden.

Was muss beim Hauskauf beachtet werden?
Wer sich für ein Haus mit Nießbrauchrecht interessiert, sollte sich dabei gut mit dem Thema auseinandersetzen. Wenn eine Immobilie verkauft wird, spielt das für das Nießbrauchrecht keine Rolle. Es bleibt bestehen und wird damit nicht beendet. Ein Experte für Immobilienrecht sollte beauftragt werden z.B. ein Fachanwalt. Zudem muss der Kaufpreis richtig eingeschätzt werden. Der Wert des Nießbrauchs beeinflusst nämlich stark den Kaufpreis.

Der Kaufpreis wird von unerfahrenen Personen oft falsch eingeschätzt. Sie können den Preis nicht mit anderen Objekten vergleichen. Auch der Wert vom Nießbrauchrecht kann von Laien nur schwer bewertet werden. Es lohnt sich, Hilfe von einem Experten in Anspruch zu nehmen, da einige wichtige Faktoren aufkommen, die bewertet werden müssen.
Ist das Recht befristet oder lebenslang?
Sollte das Recht lebenslang eingeräumt worden sein, so kann der Käufer nicht wissen, wann eine Selbstnutzung oder Vermietung möglich sein wird.
Der Wiederverkauf der Immobilie wird sich schwerer gestalten, als der ohne ein Nießbrauchrecht. Die Finanzierungsmöglichkeiten werden dabei auch eingeschränkt.

Welche Rechte hat der Eigentümer?
Der Eigentümer einer Sache, kann die Nutzung des Nießbrauchrechts begrenzen. Dabei müssen alle Bestimmungen vertraglich niedergeschrieben werden und vom Nutzer angenommen werden. Es können dann z.B. Räume eines Hauses ausgeschlossen werden.

Weitere Beschränkungen, die in den Vertrag niedergeschrieben werden, sind unter anderem eine zeitliche Begrenzung oder Bedingungen zur Löschung des Vertrags. Eigentümer sollten sich sicher bei dem Ausstellen eines Nießbrauchrechts sein. Es rät sich Hilfe von einem Anwalt zu holen, der Sie über die Risiken aufklärt.

Vorteile
-Das Recht kann nach eigenen Wünschen gestaltet werden
-Eine Person kann Nutzungsrechte an eine Sache vom Eigentümer bekommen
-Der Anwender hat das Recht auf die Nutzung und die Erwirtschaftung von Erträgen
-Erbschaftssteuer lässt sich umgehen

Nachteile
-Viele Rechte finden beim Nießbrauch Anwendung, daher ist es sehr komplex und nicht immer verständlich für den Laien
-Der Vertrag kann nicht einfach aufgelöst werden.
-Anwender haben fast alle Rechte wie der Eigentümer

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THE EUROPEAN HERITAGE PROJECT erhält Baugenehmigung für das Lackner Haus in Kitzbühel

Nach der seit längerem abgeschlossenen Sanierung des historischen Berggerichtes kann das EUROPEAN HERITAGE PROJECT nun mit der Sanierung des Lackner Hauses in der Kitzbühler Altstadt beginnen.

THE EUROPEAN HERITAGE PROJECT erhält Baugenehmigung für das
Lackner Haus in Kitzbühel

Nach der seit längerem abgeschlossenen Sanierung des historischen Berggerichtes kann das EUROPEAN HERITAGE PROJECT nun mit der Sanierung des Lackner Hauses in der Kitzbühler Altstadt beginnen.

München/Kitzbühel, 02. April 2020

Das Lackner Haus in der Kitzbühler Altstadt fristete seit Jahren ein trauriges Dasein. Im Jahr 2012 erwarb Prof. Dr. Dr. Peter Löw das Alte Berggericht, die Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten wurden zwei Jahre später abgeschlossen. Das Anwesen erstrahlt seitdem in neuem Glanz und die Erwartungen an die Sanierungsarbeiten für das 2013 ebenfalls von Löw erworbene Lackner Haus sind groß.

Aufwertung der Hinterstadt

Die Sanierung des Alten Berggerichts stieß insgesamt einen bemerkenswerten Aufwertungsprozess der Hinterstadt an: Nachdem die katholische Kirche unter Federführung von Stadtpfarrer Michael Struzynksi und unter Beteiligung des, von Löw gegründeten, EUROPEAN HERITAGE PROJECTS auch die benachbarte Katharinenkirche sanierte, plant die Stadt Kitzbühel nun den Kirchvorplatz in Stand zu setzen. Zudem wird schräg gegenüber des Platzes außerdem die Landeshauptmannschaft renoviert.

Nur das Lackner Haus würde in seinem gegenwärtigen Zustand das Erscheinungsbild des Ensembles stören. Dieser Zustand soll aber schon bald der Vergangenheit angehören. Dem EUROPEAN HERITAGE PROJECT, unter dessen Verantwortlichkeit die Sanierungs- und Renovierungsarbeiten des Anwesens durchgeführt werden, liegt nun endlich der gültige Baubescheid für die notwendigen Maßnahmen vor.

Große Schäden nach Jahren des Leerstands

Der jahrelange Leerstand des nicht unter Denkmalschutz stehenden Hauses hat weitreichende Folgen. Ein einsturzgefährdeter Dachstuhl, Wasser- und Frostschäden und ein von Schädlingsbefall betroffener Innenraum verlangen nach sofortigen substanzerhaltenden Maßnahmen.

Geplant ist das Lackner Haus wieder zu einem repräsentativen und ansprechenden Stadthaus umzugestalten, das eine Ladenfläche im Erdgeschoss und Mietwohnungen in den darüber liegenden Stockwerken beherbergt. Bei der Planung der Arbeiten wird auch auf umweltschonende Maßnahmen geachtet. So werden beispielsweise Retensionsbecken angelegt, in denen Regen- von Brauchwasser getrennt wird, was eine Entlastung der örtlichen Kläranlage zur Folge hat.

Ziel des EUROPEAN HERITAGE PROJECTS ist es, die Fassadenarbeiten pünktlich zur 750-Jahr Feier der Stadt Kitzbühel fertiggestellt zu haben, damit das Ensemble am Katharinenplatz im Jubiläumsjahr gänzlich in neuem Glanz erstrahlen kann.

Weitere Informationen:
https://europeanheritageproject.com/stadt-ensemble-kitzbuehel/

Keywords:Kitzbühel, Lackner Haus, The European Heritage Project, Prof. Dr. Dr. Peter Löw, PR-Agentur, PR4YOU, Berlin

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Corona: Wegfall von Mieten trifft private Kleinanleger

Massiver wirtschaftlicher Schaden befürchtet – Offener Brief an die Bundesregierung

Köln, 2. April 2020 – Die neuen Regelungen zur Abwendung der wirtschaftlichen und finanziellen Folgen der Corona-Krise ermöglichen Mietern, ihre Mietzahlungen auszusetzen, lassen aber die finanziellen Folgen vor allem für private Vermieter außer Acht. Darauf hat Frank Hillemeier, Geschäftsführer der ImmoConcept Verwaltungsgruppe mit Sitz in Köln, in einem Offenen Brief an die Bundesregierung hingewiesen.

Er verweist darauf, dass es sich bei zahlreichen Vermietern von Wohnungen wie von Verkaufsläden und anderen Geschäftsräumen nicht um große Investment-Fonds handelt, sondern um „private Klein- und Kleinstvermietern, die ihr angespartes Vermögen in diese Immobilien investiert haben“. Sie müssten die finanziellen Einbußen tragen, wenn Gewerbebetriebe oder private Mieter fällige Mietzahlungen unter Berufung auf das neu geltende Recht aussetzen. Bei den von ImmoConcept betreuten Gewerbeobjekten belaufen sich die Mieteinnahmen, die den privaten Anlegern künftig fehlen, auf durchschnittlich mehr als 5.000 Euro pro Monat. Bei Wohnungen sind es im Schnitt 1.000 Euro pro Monat.

„Besonders dramatisch ist die Lage für die als private Vermieter selbständig tätigen Unternehmer, denen wegen der wirtschaftlichen Folgen von Corona ohnehin schon Gewinne fehlen und die zusätzlich auf Mieteinnahmen verzichten müssen. Sie tragen derzeit die Hauptlast des Corona-Abmilderungsgesetzes“, heißt es in dem Brief weiter.

Auch Unternehmen, die eine Mietzahlung komplett verweigern und sich dabei auf die behördliche Anordnung zur Schließung ihrer Filialen beziehen (die Presse berichtete unter anderem über Firmen wie adidas, Deichmann oder KIK), „handeln damit meist zu Lasten privater Kapitalanleger“, so Hillemeier in seinem Schreiben. Viele der Anleger würden den kompletten Wegfall solcher Einnahmen über mehrere Monate hinweg „nicht verkraften“.

Mit den geltenden Regelungen wälze der Staat die Verantwortung für die soziale Sicherung auf private Vermieter ab. Von der Bundesregierung fordert Frank Hillemeier daher eine rasche „rechtliche und fachliche Nachbesserung der Regelungen“, um wirtschaftlichen Schaden abzuwenden. Denkbar sei ein für Gewerbebetriebe einzurichtender Mietzuschuss, wie er privaten Wohnungsmietern schon heute auf Antrag gezahlt werde.

Keywords:Corona, Mieten, Recht

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immoveo Hausverwaltung stellt neues Online-Portal vor!

Die immoveo Hausverwaltung GmbH ist eine Hausverwaltung im Rhein-Main-Gebiet und betreut dort an den Immobilienstandorten Frankfurt, Wiesbaden, Mainz, Darmstadt, Taunus und Rheingau ein Portfolio von 7.000 Verwaltungseinheiten mit ca. 14.000 Kunden. Die Geschäftsführer der familiär geführten Hausverwaltung – Christopher Groebler und Dominik Groebler – präsentieren das selbstentwickelte Online-Portal stolz: „Wir freuen uns, unseren Kunden das neu entwickelte Online-Portal ab dem 01. Mai 2020 zur Verfügung zu stellen.“ – Einsehbar seien darin unter anderem einfache Dokumente, wie zum Beispiel: Jahresabrechnungen, Wirtschaftspläne, die Teilungserklärung, Beschlusssammlung und vieles mehr. Besonders stolz sind die Geschäftsführer über die „elektronisch signierten Kontoauszüge“, wodurch die Original Kontoauszüge für alle Eigentümer jederzeit online einsehbar wären. Dies sei eine Neuheit im Hausverwaltungsbereich. – Ferne gäbe es die Möglichkeit ein sogenanntes „Jahrbuch“ zu downloaden, welches alle Unterlagen eines Jahres vereinen würde. So würde dort jedem Eigentümer jede einzelne Rechnung nebst Arbeitsberichten zur Verfügung stehen. Der Geschäftsführer Dominik Groebler teilte mit, dass diese Funktionen so einzigartig seien, weil Sie auf ein eigens angepasstes ERP-System zurückgreifen, was nicht branchenüblich sei. In diesem Zusammenhang machte er ein Eingeständnis und entschuldigte sich im Namen der Hausverwaltung für seine Management-Fehlentscheidung: Auf sein Forcieren hin wurde die neue Software in einer sehr frühen Phase eingesetzt, was teilweise zu technischen Problemen geführt habe, die auf den Schultern der Kunden ausgetragen worden seien. Dominik Groebler versicherte in diesem Zusammenhang, dass man aus diesem Fehler gelernt habe und die Geschäftspolitik in dieser Hinsicht deutlich verändert habe. Hierzu habe inbesondere Christopher Groebler beigetragen, der sich in der Hausverwaltung seitdem um die Kundenzufriedenheit kümmere und die Entscheidung bereits früh intern kritisiert habe. Die beiden Geschäftsführer sind allerdings zuversichtlich um die weitere Entwicklung der modernen Hausverwaltung: Man könne inzwischen eine überdurchschnittliche hohe Kundenzufriedenheit feststellen und habe das Vertriebsteam auf eine Teamstärke von circa 10 Personen steigern können. Die Nachfrage nach gut strukturiert arbeitenden Hausverwaltungen, die digital aufgestellt sind, sei sehr hoch.

Keywords:Hausverwaltung, Hausverwalter, WEG-Verwaltung, WEG-Verwalter, Mietverwaltung, Miethausverwaltung, Mietverwalter, Immobilienverwaltung, Immobilienverwalter, digitale Hausverwaltung, Immobilienwirtschaf

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Datenschutz-Onlineschulung für Immobilienverwaltungen

Um Immobilienverwaltungen vor Bußgeldern zu bewahren, müssen deren Mitarbeiter bei ihrer täglichen Arbeit sicher im Umgang mit personenbezogenen Daten sein. Hierfür bietet die Hamburger Kalorimeta GmbH (Kalo) jetzt eine Datenschutzschulung, die online absolviert werden kann, an. Teilnehmer sind so unabhängig von einem fixen Termin und können die Schulung individuell an ihrem Arbeitsplatz durchführen. Nach erfolgreichem Abschluss wird ein persönliches Zertifikat ausgestellt. Dieses gilt als Nachweis, dass die von der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorgesehene Mitarbeiterschulung durchgeführt wurde. Durch das vermittelte Wissen können Datenschutzverstöße effektiv vermieden werden.

Obwohl die DSGVO bereits seit Mai 2018 in Kraft ist, stellt deren Umsetzung noch immer für viele Unternehmen eine große Herausforderung dar. Nach einer Übergangsphase wurden inzwischen zahlreiche Datenschutzverstöße mit hohen Bußgeldern geahndet. Auch namhafte Wohnungsunternehmen sind betroffen – Rekordstrafzahlungen in Höhe von bis zu 15 Millionen Euro wurden verhängt. Doch nicht nur die großen Konzerne, sondern auch kleine Unternehmen sind betroffen. Die Berufung auf die Unternehmensgröße oder Nichtwissen schützt vor Strafzahlungen nicht.

Umfassende Informationen

Um das nötige Datenschutzwissen zu vermitteln, bietet Kalo nun eine spezielle Online Schulung für Immobilienverwaltungen und deren Mitarbeiter an. So werden sie unkompliziert aber umfassend für das Thema Datenschutz sensibilisiert und sicher im Umgang mit personenbezogenen Daten. Damit können nicht nur Datenschutzverstöße und mögliche Bußgelder vermieden werden, Unternehmen erhalten auch einen Nachweis, dass sie geeignete technische und vor allem organisatorische Maßnahmen umsetzen, um Datenschutzrisiken für natürliche Personen auszuschließen – und erfüllen so ihre Pflicht nach der DSGVO.

Inhalt und Ablauf

Aufgebaut ist die Onlineschulung in acht unterschiedliche Rubriken, in denen die Teilnehmer ausführliche Informationen zu verschiedenen Themenfeldern des Datenschutzes finden. Dazu zählen Grundsätze der Datenverarbeitung, Rechte für Betroffene, Pflichten von Unternehmen oder die Meldepflicht von Datenschutzverstößen. Nach Sichtung der Unterlagen wartet ein Abschlusstest mit 20 Fragen, die nach dem Zufallsprinzip vom System ausgewählt werden. Die Beantwortung erfolgt im Multiple-Choice-Verfahren. Nach Beendigung des Tests erhalten die Teilnehmer sofort die Auswertung. Sofern sie die Prüfung bestanden haben, können sie ihr Prüfungszertifikat ausdrucken oder als Datei speichern. Bei Nichtbestehen kann der Test wiederholt werden.

Transparentes Preismodell

Mit der Datenschutz-Onlineschulung von Kalo schaffen Immobilienverwaltungen ein einheitliches Wissensniveau. Der Jahresbeitrag für die Schulung von fünf Mitarbeitern und Zertifikat bei Bestehen beträgt 240 Euro netto. Jede weitere Schulung eines Mitarbeiters inklusive Zertifikat kostet 14,95 Euro netto. Das entsprechende Auftragsformular kann unter: https://www.kalo.de/leistungen/datenschutz-onlineschulung.html ausgefüllt werden.

Keywords:DSGVO, Datenschutz, Onlineschulung, Kalo, KALORIMETA

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Verifort Capital kauft Businesspark in Willich

Verifort Capital, einer der großen Immobilienfondsmanager in Deutschland, hat für einen von ihr verwalteten Fonds einen Businesspark in Willich erworben. Die Transaktion wurde in Zusammenarbeit mit der BNP Paribas Real Estate GmbH aus Düsseldorf realisiert. Über den Kaufpreis haben alle Vertragspartner Stillschweigen vereinbart.

Willich
Bei dem Objekt in Willich handelt es sich um ein von 1992 bis 2002 errichtetes Ensemble bestehend aus Büro- und Lagerflächen, welches eine Gesamtmietfläche von rund 7.800 m² aufweist. Zur Immobilie gehören zudem circa 127 Außenstellplätze. Die Stadt Willich ist eine mittlere kreisangehörige Stadt im Westen von Nordrhein-Westfalen und liegt damit im Zentrum der Metropolregion Rhein-Ruhr (Städtedreieck Düsseldorf-Mönchengladbach-Krefeld) nahe der niederländischen Grenze. Das Objekt befindet sich etwa 3km nordwestlich des Stadtzentrums im Gewerbegebiet Münchheide II, welches aufgrund seiner hervorragenden Lage zu den Ballungszentren Düsseldorf und Köln ein gefragter Standort für namhafte große und mittelständische Unternehmen ist. Der internationale Flughafen Düsseldorf mit seinem großen Luftfrachtzentrum ist nur 20 Minuten entfernt. Im Gewerbegebiet haben sich aus diesen Gründen zahlreiche, auch internationale, Firmen aus unterschiedlichen Branchen angesiedelt

Keywords:verifort capital, immobilienfonds, willich

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Immobilienbewertung durch einen ortsansässigen Makler

Individuelle Bewertung mit Ortstermin

Der Immobiliengutachter ermittelt den Verkehrswert einer Immobilie. Dies geschieht anhand von Lage und Beschaffenheit der Immobilie. Der ermittelte Wert basiert auf Schätzungen und gibt dem Auftraggeber eine Orientierung für spätere Verhandlungen. Das Engagieren eines professionellen Gutachters ist also notwendig, um einen guten Überblick über den Wert einer Immobilie und die Faktoren, aus denen er sich zusammensetzt, zu erhalten.

Wertermittlung Immobilie: Fachkenntnisse für die Bewertung

Der professionelle Immobilienmakler verfügt über die notwendigen Kenntnisse, um ein Objekt fachmännisch zu bewerten und den Verkaufspreis Immobilie zu bestimmen. Er kennt die Umgebung, die Marktlage und die rechtliche Situation und kann anhand dieser die Immobilienbewertung erstellen. Entspricht eine Immobilie nicht den Vorstellungen des Interessenten, so erkennt der Immobilienmakler dies alleine anhand der Informationen, die er bei der Recherche ermittelt. Der Auftraggeber spart wertvolle Zeit und kann sich gemeinsam mit dem Makler die Objekte ansehen, die infrage kommen.
Eine fundierte Immobilienbewertung ist auch für die Bank des Auftraggebers von Belang. Sie erleichtert das weitere Vorgehen, denn mit einem fundierten Dokument, dass den Wert anhand verschiedener Fakten belegt, kann zügig über eine Finanzierung der Immobilie entschieden werden.
Ein persönlicher Kontakt ist hierbei nicht zwingend notwendig. Der Immobilienmakler kann alleine anhand der Vorgaben des Interessenten geeignete Objekte recherchieren. Weitere Details lassen sich telefonisch oder per E-Mail besprechen. Ein persönlicher Kontakt ist also optional, wenngleich zu empfehlen, um die wichtigsten Details noch einmal zu besprechen.

Gerne beantwortet der Immobilienmakler Rückfragen und berücksichtigt die individuellen Wünsche des Interessenten. Besonderheiten des Bewertungsobjektes liest er anhand seiner Kenntnisse heraus und bewertet sie zuverlässig. Soll ein Haus zu einem angemessenen Preis verkauft werden, ist der Makler die beste Option.
Die Bearbeitung einer Anfrage erfolgt unverbindlich und kostenlos. Bei Interesse werden die weiteren Details ausgehandelt. Anschließend erfolgt die Bewertung und die begleitenden Gespräche mit dem Eigentümer der Immobilie.

Wertermittlung Immobilie: Eigenrecherche kann zu Fehleinschätzungen führen

Zwar bietet sich eine Eigenrecherche in begrenztem Umfang an. Die Preise auf den gängigen Immobilienbörsen sind jedoch nicht zwingend zuverlässig. Durch verschiedene Umstände kann es zu Fehleinschätzungen kommen, die zuletzt hohe finanzielle Einbußen bedeuten können. Deshalb bietet sich der Gang zum professionellen Immobilienmakler an. Er kennt die Marktlage und andere wichtige Aspekte und kann alleine aufgrund seines Titels gut verhandeln. Die Wertermittlung der Immobilie überlassen Interessenten am besten einem Fachmann. So ist sichergestellt, dass der Immobilienwert korrekt ermittelt wird. Die individuelle und korrekte Immobilienbewertung des Marktpreises eines Hauses oder einer Wohnung bildet die Ausgangsbasis für den erfolgreichen Verkauf. Die anschließenden Verhandlungen gestalten sich dann wesentlich einfacher und zur Zufriedenheit aller Parteien.

Unterschied zwischen Vollgutachten und Kurzgutachten

Bei der Erstellung eines Gutachtens bezüglich Verkaufspreis Immobilie unterscheidet man zwischen einem Vollgutachten und einem Kurzgutachten. Das Komplettgutachten enthält alle wichtigen Informationen, die zur Wertermittlung benötigt werden. Anhand der Informationen kann der Auftraggeber die weiteren Schritte einleiten.
Das Vollgutachten bietet sich vor allem beim Verkauf individuell gestalteter Immobilien an. Auch gewerbliche und gemischt-genutzte Objekte bedürfen zumeist einer vollständigen Bewertung. Es ist gerichtstauglich und wird sowohl von Banken als auch von Behörden anerkannt.
Das Kurzgutachten ist eine kompakte Variante, die alle wertbestimmenden Faktoren enthält, allerdings ohne weitere Details, die für den Auftraggeber möglicherweise von Belang sein können.

Kurzgutachten eignen sich zur allgemeinen Einschätzung des Marktpreises. Sie geben zwar keine abschließende Auskunft über den möglichen Verkaufswert, bieten jedoch bei Einfamilienhäusern, Reihenhäusern oder Doppelhaushälften sowie Eigentumswohnungen, die meist ohne große Besonderheiten sind, eine zuverlässige Einschätzung. Ein Kurzgutachten ist allerdings nicht gerichtstauglich und beinhaltet nur die wesentlichen Auffälligkeiten einer Immobilie. Objektunkundige können das Kurzgutachten meist nicht als Orientierung nutzen. Am besten nehmen Interessenten Kontakt mit dem Immobilienbewerter auf und besprechen, welche Variante sinnvoller ist.

Keywords:Immobilienbewertung,Makler

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Modern und innovativ: Neue Homepage spiegelt das Unternehmen wider

Marquardt Immobilien stellt sich digital gut auf

Ein klarer Look und benutzerfreundlich auf allen Endgeräten – die neue Homepage des Herrenberger Projektentwicklers Marquardt stellt nach Außen dar, was das Unternehmen auszeichnet. Sie präsentiert auf moderne Weise die hochwertigen Projekte, die Marquardt realisiert.

„Wir entwickeln und bauen Projekte auf einem hohen architektonischen und ökologischen Niveau“, erklärt Geschäftsführer Joachim Marquardt. „Jetzt war es an der Zeit, dies auch über unsere Webseite zum Ausdruck zu bringen.“

Die Homepage besticht durch ein modernes Design und Übersichtlichkeit. Um Informationen zu den einzelnen Projekten zu erhalten, kann zum einen die Suchfunktion genutzt werden, was einen schnellen Einstieg ermöglicht oder ganz klassisch die übersichtliche Menüführung verwendet werden.

Das responsive Design ermöglicht es, die Inhalte auch auf mobilen Endgeräten wie dem Smartphone oder Tablet schnell, einfach und übersichtlich zugänglich zu machen. So kann der Nutzer die Immobilienrecherche zu jeder Zeit und an jedem Ort durchführen und sich über die Neubauprojekte von Marquardt Immobilien detailliert informieren.

Seit über 25 Jahren bietet Marquardt BPI Baudienstleistungen, Projektentwicklung und Immobilien in Herrenberg und der gesamten Region Böblingen an. Marquardt Immobilien setzt die langjährige Markterfahrung und Fachkompetenz für den Vertrieb und Verkauf von Neubauten und Bestandsimmobilien ein.

Weitere Informationen zu diesem Thema oder auch zu Neubau Sindelfingen, Immobilien in Sindelfingen und Immobilienmakler Sindelfingen sind auf https://www.immobilien-marquardt.de zu finden.

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Wohnungssuche während der Corona-Krise – Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Besichtigung und Umzug trotz Kontaktsperre?

Die Corona-Krise hat Deutschland fest im Griff. In allen Bundesländern gelten Ausgangsbeschränkungen. Viele, die aktuell auf der Suche nach einer Wohnung sind oder ihre Traumimmobilie bereits gefunden haben, sind verunsichert. Was noch erlaubt ist und worauf Wohnungssuchende bei Besichtigungen und Umzug achten sollten, weiß Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.

Erst die Besichtigung…

Grundsätzlich sind Wohnungsbesichtigungen trotz Ausgangsbeschränkungen noch erlaubt. Dies gilt vor allem für Wohnungssuchende, bei denen eine gewisse Notwendigkeit und Dringlichkeit besteht, also wenn beispielsweise die alte Mietwohnung schon gekündigt oder verkauft wurde oder ein Arbeitsplatzwechsel ansteht. Es kommt hier aber auch auf die Regelungen im jeweiligen Bundesland an. Besonders strenge Regeln gelten etwa in Bayern, dem Saarland oder Sachsen. Hier dürfen Bürger nur noch mit triftigem Grund das Haus verlassen. In Bayern sind Wohnungsbesichtigungen derzeit nur dann noch erlaubt, wenn dem Suchenden Obdachlosigkeit oder dem Vermieter ein schwerer finanzieller Verlust durch Leerstand droht. Bundesweit nicht mehr erlaubt sind sogenannte Massenbesichtigungen. Demnach dürfen nur noch Einzelbesichtigungen stattfinden, bei denen außer dem Vermieter oder Makler nur noch eine wohnungssuchende Partei anwesend ist. Zudem sollten dabei die empfohlenen Hygieneregeln eingehalten werden: Wenn möglich, den empfohlenen Mindestabstand von 1,5 Meter einhalten, auf Händeschütteln verzichten und Dokumente besser digital verschicken. Viele Vermieter und Makler führen mittlerweile auch virtuelle Besichtigungen durch, beispielsweise über Skype, oder bieten einen digitalen 360-Grad-Rundgang auf ihrer Website oder der Angebotsseite an.

… dann der Umzug

Ist die Traumwohnung gefunden, steht der Umzug bevor. Doch wie ist das aktuell trotz Kontaktsperre noch möglich? Denn demnach darf sich eine Person außerhalb der eigenen vier Wände nur mit einer weiteren Person aufhalten, die nicht zum eigenen Haushalt gehört. Für Umzüge bedeutet das: Die Hilfe von Freunden, Bekannten und nicht im selben Haushalt lebenden Familienmitgliedern ist aktuell nicht erlaubt. Die Alternative: Ein Umzugsunternehmen beauftragen. Diese dürfen als Teil der Dienstleistungsbranche noch tätig sein, selbst in Bayern, wo eine verschärfte Ausgangsbeschränkung in Kraft ist. Sachsen betont, dass nur unaufschiebbare Umzüge noch erlaubt sind. Der alte und der neue Mietvertrag sind als Beweis mitzuführen. Da sich die Ausgangsbeschränkungen der Bundesländer unterscheiden und jederzeit Änderungen möglich sind, sollten sich Umziehende zuvor noch einmal über die Lage im jeweiligen Gebiet informieren und Kontakt zum Umzugsunternehmen halten. Ausgeschlossen ist ein Umzug in der Regel für Personen, die unter Quarantäne stehen. Wer in nächster Zeit umzieht, sollte die empfohlenen Schutzmaßnahmen wie Sicherheitsabstand und Hygieneempfehlungen einhalten. Da die Maßnahmen einen höheren zeitlichen Aufwand bedeuten, am besten mehr Zeit einplanen.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 3.030

Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.ergo.de/rechtsportal. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

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