AKTUELLES ZUR CORONA-KRISE / HAMBURG IMMOBILIE

Corona-Krise und die Immobilienwirtschaft. Was jetzt zu tun ist

CORONA-KRISE UND KEIN ENDE – SIE KÖNNEN AUF UNS ZÄHLEN!

Die Angst vor der Corona Pandemie hat uns alle fest im Griff. Noch vor wenigen Wochen konnte sich niemand diese Dynamik vorstellen. Angst oder Panik ist dennoch ein schlechter Ratgeber, um so mehr ist jetzt Besonnenheit von jedem Einzelnen gefragt! Es ist gut wenn jeder -wann immer auch möglich- Zuhause bleibt um sich und Andere zu schützen. Manchmal gibt es aber Dinge, die keinen Aufschub erlauben. HAMBURG IMMOBILIE hat sich dieser historischen Herausforderung gestellt und unternimmt alles um Sie bei einem nötigen Verkauf oder Wechsel Ihrer Immobilie auch weiterhin unter Berücksichtigung aller Vorsichtsmaßnahmen die möglich sind, zu unterstützen. Wir werden unseren Beitrag leisten Ihre Einschränkungen und wirtschaftliche Schäden bestmöglich abzufedern.

IHRE UND DIE GESUNDHEIT UNSERER MITARBEITER STEHT AN ERSTER STELLE

Unsere Immobilienaufnahmen und Besichtigungen führen unsere Mitarbeiter zu Ihrer und unserer Sicherheit reduziert, mit vorheriger Desinfektion und stets mit Mundschutz, Handschuhen und Fußüberzieher durch.

Wir arbeiten mit eigenen Server, modernste und ortsunabhängige Arbeitsplattformen und ein steuerbares Telefonsystem. So können unsere Mitarbeiter ohne Einschränkungen sicher von Zuhause aus auch weiterhin für Sie arbeiten. Auch die Zusammenarbeit mit Behörden und unseren Notaren wird nach heutigen Stand aufrecht erhalten werden können.

WIE ENTWICKELN SICH JETZT DIE KAUFPREISE? – KURZFRISTIGE DÄMPFER MÖGLICH ABER WOHNIMMOBILIEN BLEIBEN ALS ANLAGE WEITER SEHR GEFRAGT

Durch die weiter gefallenen Zinsen und der allgemeinen Verunsicherung an den Finanzmärkten wird es neue Impulse besonders für Wohnimmobilien in den Städten geben. Schon in der Vergangenheit griffen in Krisen die Menschen zuverlässig auf Immobilien zurück. Angeheizt dürfte die Situation auch dadurch werden, dass sich der Bau von neuen Wohnflächen nicht unerheblich verzögert wird. Deutschland wird stärker aus der Krise gehen, als seine Nachbarländer. Das dürfte dazu führen, dass Menschen ohne Arbeitsoptionen im europäischen Ausland verstärkt in deutsche Großstädte ziehen und so die Nachfrage an Wohnimmobilien weiter anheizen.

MIETEN FÜR DEN EINZELHANDEL DÜRFTEN NACHHALTIG SINKEN

Der Einzelhandel erfährt bereits des längeren eine ausdünnende Selektion durch die immer stärker werdende Konkurrenz aus dem Internet. Die jetzige Corona-Krise wird die Ausdünnung massiv und nachhaltig beschleunigen. Besonders Mieten von kleineren Läden dürften dadurch massiv in den nächsten zwei Jahren fallen.

FAZIT: Nach wie vor bleiben Wohnimmobilien als Anlage und zur Selbstnutzung in Großstädten sehr gefragt und stellen im Vergleich eine sichere Anlage dar. Mit einem kurzzeitigen Preisdämpfer sollten Sie aber rechnen.

Sorgen Sie vor und lassen Sie sich beraten- das gesamte Team von HAMBURG IMMOBILIE ist auch in schweren Zeit für Sie da!

CORONA-HOTLINES FÜR HAMBURG:

Allgemeine Fragen 24 Std. : 040 – 428 284 000

Arztruf bei Symptomen: 116 117

Bei Immobilienfragen: 040 – 950 64 06 – 0

Keywords:Corona-Krise, Corona was ist, wenn ich jetzt meine Immobilie verkaufen muss? Corona und die Preisentwicklung von Immobilien in Hamburg

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KENSINGTON Balearen Marktbericht 2019/2020

Führendes Immobilienunternehmen Kensington International veröffentlicht den Balearen Marktbericht 2019/2020

Deutsche auch in 2019 dominierende ausländische Käufergruppe auf den Balearen

Auch 2019 zählten die Balearen zu den wirtschaftlich führenden Regionen Spaniens. In dem beliebten Urlaubsziel herrscht nicht nur ein gehobener Lebensstandard, sondern auch ein hohes Preisniveau bei Ferienimmobilien. Seit 2014 sind die Preise für Grundstücke, Häuser, Fincas und Apartments hier jedes Jahr gestiegen.

Allerdings musste sich die Balearische Immobilienbranche im Jahr 2019 gegenüber einer schwierigeren Gesamtsituation behaupten. Dabei spielte besonders die Abkühlung der Konjunktur in Europa eine Rolle – Wachstumsprognosen des Bruttoinlandprodukts wurden in vielen Ländern nach unten korrigiert. Spanien selbst konnte zum Jahresende 2019 immerhin noch einen 2%igen Anstieg seines BIP verzeichnen – und lag damit über dem europäischen Durchschnitt. Die Euro-Zone wuchs um 1,2 %. Die EU-Kommission prognostiziert für Spanien für das Jahr 2020 ein Wachstum von 1,5 % und 1,4 % für das Jahr 2021.

Besondere Verunsicherung herrscht weiter wegen des Brexits. Unter den ausländischen Käufern auf den Balearen stellten die Briten mit einem Anteil von rund 15 % (Zahl von 2018) bislang die zweitgrößte Gruppe. Vorn liegen seit Jahren die Deutschen mit einem Anteil von knapp 38 % aller durch Ausländer getätigten Käufe. Insgesamt stammen aktuell 29,41 % der Käufer aus dem Ausland. Damit sind die Balearen die spanische Region mit dem höchsten Anteil an ausländischen Immobilienkäufern. Weitere unbekannte Einflussfaktoren für den Immobilienmarkt sind auch die geplanten Maßnahmen der im Januar 2020 ins Amt gewählten Regierung von Ministerpräsident Pedro Sánchez hinsichtlich des Verkaufs und der Vermietung von Immobilien. Immerhin stellt Sánchez die erste Linkskoalition seit dem Spanischen Bürgerkrieg.

Weniger dramatisch als anfangs befürchtet, scheint die Pleite des Reisekonzerns Thomas Cook im September 2019 für die Balearische Wirtschaft zu sein. Mit 13,68 Millionen verzeichneten ausländische Touristen im Jahr 2019 bleiben die Balearen hinter Katalonien die zweitwichtigste Urlaubsregion Spaniens. Allerdings verzeichnete die Inselgruppe im Vergleich zu 2018 einen Rückgang dieser ausländischen Besucher um 1,23 %.

Der Immobilienmarkt 2019 wurde vorübergehend durch das Inkrafttreten eines neuen Hypothekengesetzes im Juni beeinflusst. Im letzten Sommer wurden kaum Immobilienkredite unterzeichnet, mit entsprechenden Folgen für die Transaktionen. In Sachen „Hypothekenvergabe“ herrscht seit September wieder Normalität. Auch finanzieren Deutsche ihre Immobilie auf den Balearen in aller Regel mit Eigenkapital.

Vor diesem Hintergrund lässt sich feststellen, dass im Jahr 2019 die Transaktionszahlen von Immobilien auf allen Inseln zurückgegangen sind (Offizielle Zahlen der spanischen Regierung sind derzeit nur bis zum 30. September 2019 abrufbar). Demnach sind in den ersten drei Quartalen 2019 im Jahresvergleich die Verkaufszahlen um 14% gesunken. In diesen ersten neun Monaten des Jahres 2019 summierte sich das Transaktionsvolumen auf 2,71 Mrd. Euro. Zum Vergleich: 2018 waren es im genannten Zeitraum noch rund 2,97 Mrd. Euro und 2017 rund 3,08 Mrd. Euro. Dies hatte auch Auswirkungen auf die im Jahr 2019 erwirtschafteten Umsätze in der Immobilienbranche. So verzeichnete KENSINGTON im Vergleich zu 2018 Rückgänge von 7,9 % auf Mallorca und von 6,82 % auf Ibiza. Eine gewisse Rolle bei der leicht rückgängigen Kaufbereitschaft dürfte das hohe Niveau der Immobilienpreise spielen. Und aktuell steigen die Preise noch etwas: Nach Angaben der spanischen Regierung ist der durchschnittliche Immobilienwert von frei finanzierten Wohnraum auf den Balearen im Jahr 2019 um 6,7 % gestiegen. Die Mieten haben sich eher stabilisiert. Sie stiegen 2019 nur noch um etwa zwei Prozent.

Den ausführlichen KENSINGTON Balearen Marktbericht 2019 / 2020, finden Sie hier. https://www.kensington-international.com/mallorca/de/news/kensington-balearen-marktbericht-2019-2020/

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Starke Entwicklung am Immobilien- und Investmentstandort Nürnberg

Verdopplung des Transaktionsvolumens des gewerblichen Immobilienmarkts

Eine Verdopplung des Transaktionsvolumens des gewerblichen Immobilienmarkts auf 2,1 Mrd. Euro und fast 200.000 m² Büroflächenumsatz im Jahr 2019 sind Indikatoren für die faktische Stärke des Wirtschafts- und Immobilienstandortes Nürnberg. Dieses Ergebnis kommt nicht von ungefähr, denn Erfolg zieht an: Menschen, Unternehmen, Projektentwickler und Investoren.

Wie sehr Investoren Nürnberg schätzen, wird auch am Transaktionsvolumen des gewerblichen Immobilienmarktes deutlich. Dieses betrug in 2019 2,1 Mrd. EUR, eine Verdopplung zum Vorjahr. Es zeigt das Vertrauen nationaler und internationaler Investoren und Projektentwickler in die Stärke und Zukunftsfähigkeit des Immobilien- und Investmentstandortes Nürnberg.

Dynamische Entwicklung am Nürnberger Büromarkt

Damit verwundert es nicht, dass mehr als die Hälfte des Transaktionsvolumens 2019 in der Assetklasse Büro generiert wurde. 1,12 Mrd. EUR wurden in dieser Assetklasse umgesetzt, eine Verdopplung zum Vorjahr. Alle großvolumigen Tickets (von 50 Mio. EUR oder mehr je Deal) summierten sich auf über eine dreiviertel Mrd. EUR. Mehr als die Hälfte dieses Volumens wurde in Form von Forward-Deals oder vor Fertigstellung generiert. Die Brutto-Spitzenrendite notiert bei 4,1%.

Der Flächenumsatz auf dem Nürnberger Bürovermietungsmarkt betrug im Jahr 2019 191.000 m². Dies stellt eine Steigerung von 38% gegenüber dem Vorjahr und einen neuen Rekordwert dar. Knapp drei Viertel des Flächenumsatzes wurde in Büroagglomerationen realisiert, also in Bürozentren ab 25.000 m² Gesamtfläche. Der Leerstand sank weiterhin, Ende 2019 waren noch rund 2,3% des Büroflächenbestandes kurzfristig zur Anmietung verfügbar.

Für Entspannung am leergefegten Büroflächenmarkt sorgen neue Büroobjekte. Der Orange Campus mit knapp 37.000 qm Bruttogeschossfläche wird künftiger Sitz der Zentrale des weltweit tätigen Marktforschungsunternehmens GfK. In unmittelbarer Bahnhofsnähe entsteht der Bürokomplex Marienzeile. Vermietet sind die Flächen bereits an das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege sowie an mehrere Beratungsgesellschaften.

Neben Einzelprojekten verschiedenster Größe werden inzwischen auch ganze Quartiere als Gesamtentwicklung angegangen.

Welche Bauprojekte aktuell in Nürnberg umgesetzt werden und welche Angebote in Zukunft die Nachfrage in der Stadt noch steigern werden, verrät der aktuelle Blogbeitrag der Wirtschaftsförderung Nürnberg (www.wirtschaftsblog.nuernberg.de):
https://wirtschaftsblog.nuernberg.de/2020/03/09/starke-entwicklung-am-immobilien-und-investmentstandort-nuernberg/

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Hotelmakler REBA IMMOBILIEN AG kauft Hotels und Hotelimmobilien für Hotelfonds aus der Schweiz

Die REBA IMMOBILIEN AG (www.reba-immobilien.ch), Hotelmakler + Hotelexperte und Spezialist für Off Market Hotelimmobilientransaktionen, kauft für Hotelfonds aus der Schweiz Stadthotels in Deutschland, Österreich, Schweiz + europäischen Hauptstädten.

Der Ankauf der Hotels für den Hotelfonds erfolgt Off Market.

Die Hotelexperten der REBA IMMOBILIEN AG aus der Schweiz mit Repräsentanzen in Berlin und Großalmerode, Laudenbach bei Kassel sowie Repräsentanten in Düsseldorf, Leipzig, München und Zwickau in Deutschland sind Hotelspezialisten und Fachmakler für Hotels und Hotelimmobilien für Hotelfonds und Spezialfonds für Hotelimmobilien sowie Off Market Hoteltransaktionen.

Die Hotelexperten der REBA IMMOBILIEN AG beraten, betreuen und begleiten Hotelfonds und Spezialfonds für europäische Hotelimmobilien. Dabei agiert die REBA IMMOBILIEN AG auch als Co-Investor und analysiert mit ihren Hotelexperten jede Investition nach Standort, Konzept und Gewinnpotenzial.

„Für einen angeschlossenen Hotelfonds aus der Schweiz sind wir auf der Suche nach folgenden Hotels zum Ankauf:

– Off Market Hotels für Hotelfonds und Spezialfonds für Hotelimmobilien
– Bestandshäuser: Stadthotels
– Kategorie der Hotels: Budget bis 5-Sterne
– kurz laufende Hybrid-/Miet- oder Pachtverträge; keine Umsatz- oder Managementverträge
– Standorte: A-Städte in Deutschland, z.B. Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln oder München sowie Hauptstädte in Europa
– Hotelgröße: mindestens 100 Zimmer
– Mindestvolumen pro Hotel: 10 Millionen Euro

Über die Verkäufer sowie die Transaktionsdetails wird im Rahmen der Off Market Hoteltransaktionen Stillschweigen vereinbart“, so Holger Ballwanz, Vorstand (COO, Investment Vorstand, Head of Acquisitions & Transactions) der REBA IMMOBILIEN AG.

Weitere Informationen:

https://www.reba-immobilien.ch

Verwendung honorarfrei, Beleghinweis erbeten
251 Wörter, 1.943 Zeichen mit Leerzeichen

Keywords:Hotelfonds, Hotelimmobilien, Reba, Reba Immobilien, Reba Immobilien AG, Immobilienmakler, Off Market Immobilien, Berlin

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Der Berliner Mietendeckel

Was sie zur Berliner Mietpreisbremse wissen müssen.

Das MietenWoG Bln ist das seit langem umstrittenste, die Immobilienwirtschaft betreffende Gesetz in Deutschland. Die etwas kryptische Abkürzung steht für „Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin“. Landläufig bekannt wurde das Gesetz unter der Bezeichnung „Mietendeckel“. Der vorliegende Beitrag soll anhand einer Reihe von Fragen und Antworten darüber aufklären, was sich hinter dem Gesetz im Detail verbirgt, wie es in der Praxis umgesetzt wird und welche Auswirkungen es auf den Immobilienmarkt in Berlin haben könnte.

Was bezweckt das Gesetz?

Sinn und Zweck des Berliner Mietendeckels ist die (temporäre) Beendigung von Mietpreiserhöhungen in der Hauptstadt. In den letzten Jahren lagen die Mietpreissteigerungen in fast allen Berliner Stadtbezirken deutlich über dem deutschen Bundesdurchschnitt. Vor diesem Hintergrund ist das Mieten einer Wohnung, vor allem in einer guten Lage, für viele Einwohner Berlins zu einem unerschwinglichen Luxus geworden. Die Regierung der Stadt Berlin hat deshalb beschlossen, weiteren Mietpreissteigerungen per Gesetz Einhalt zu gebieten und Wohnraum für eine breite Mehrheit der Bevölkerung bezahlbar zu halten.

Seit wann ist das Gesetz in Kraft?

Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin wurde am 30. Januar 2020 vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen und trat am 23. Februar 2020 in Kraft.
Gilt das Gesetz für alle Mietwohnungen in Berlin?
Nein, es gibt einige Ausnahmen. Das MietenWoG gilt nicht für Wohnungen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus (Sozialwohnungen), für Wohnungen mit Mietpreisbindungen, die mit Mitteln aus den öffentlichen Haushalten für Modernisierungen und Instandsetzungen gefördert wurden und für Wohnungen in Wohnheimen. Darüber hinaus sind auch Neubauwohnungen, die seit dem 1. Januar 2014 erstmals bezugsfertig wurden oder die aus ehemals dauerhaft unbewohnbarem und unbewohntem Wohnraum für Wohnzwecke wiederhergestellt wurden (z.B. Bauruinen) ausgenommen.
Gilt der Mietendeckel auch für die landeseigenen Wohnungsunternehmen und für Genossenschaften?
Ja, auch die landeseigenen Wohnungsunternehmen der Stadt Berlin und Wohnungsbaugenossenschaften müssen sich an die gesetzlichen Bestimmungen des MietenWoG halten. Von den sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen haben jedoch einige kurzfristig Mieterhöhungen an ihre Mieter verschickt. Auch einige Genossenschaften haben kurz vor dem Inkrafttreten des Mietendeckels noch ihre Mieten erhöht.

Auf welche Miete bezieht sich der Mietendeckel?

Die gesetzlichen Bestimmungen des Mietendeckels beziehen sich auf die Nettokaltmiete, also auf die Miete ohne Betriebskosten sowie Kosten für Heizung und Warmwasser.

Zu welchem Zeitpunkt werden die Mieten gedeckelt?

Der Stichtag für das „Einfrieren“ der Mieten ist der 18. Juni 2019. Wer an diesem Tag und am 23. Februar 2020, dem Tag des Inkrafttretens des Gesetzes, in einer Wohnung wohnte, dessen Miete wird auf dem Stand des 18.06.2019 eingefroren. Wenn zwischen diesem Stichtag und dem Tag des Inkrafttretens des Gesetzes ein Mieterwechsel stattfand, wird die in diesem Zeitraum vereinbarte Miete eingefroren. In beiden Fällen ist es den Wohnungseigentümern per Gesetz verboten, eine höhere Miete zu verlangen.

Gilt das Gesetz auf für Staffel- oder Indexmieten?

Unabhängig davon, ob in einem Mietvertrag eine Staffel- oder Indexmiete vereinbart wurde, wird die Miete auf dem Stand des 18. Juni 2019 eingefroren.

Was passiert bei einer Neuvermietung einer Wohnung?

Wenn eine Wohnung ab dem 23. Februar 2020 neu vermietet wird, untersagt das Gesetz, eine höhere als die eingefrorene Miete zu verlangen. Liegt die eingefrorene Miete hingegen über der für den Wohnraum maßgeblichen Mietobergrenze gemäß der Mietentabelle, darf als Miete maximal die Mietobergrenze erhoben werden. Konkret bedeutet das, dass eine eingefrorene Miete auf die Mietobergrenze abgesenkt wird. In Bezug auf die maßgebliche Mietobergrenze sind jedoch gegebenenfalls Zuschläge für eine moderne Ausstattung und erfolgte Modernisierungen zu berücksichtigen.
Bei Wohnungen, deren vorherige Miete unter 5,02 EUR/m² lag, darf die Miete bei einer Neuvermietung um maximal einen Euro auf bis zu 5,02 EUR/m² angehoben werden. Voraussetzung für die Anhebung ist jedoch das Vorhandensein einer modernen Ausstattung. Diese liegt vor, wenn mehr als eines der folgenden Ausstattungsmerkmale vorhanden ist: Ein schwellenlos erreichbarer Aufzug, eine Einbauküche, eine hochwertige Sanitärausstattung, ein hochwertiger Bodenbelag in der Mehrzahl der Räume und ein Energieverbrauchskennwert von unter 120 kWh pro Quadratmeter und Jahr.

Wie hoch sind die Mietobergrenzen gemäß Mietentabelle?

Die Mietentabelle legt fest, wie hoch die Nettokaltmiete einer Wohnung bei einer Neuvermietung ab dem 23. Februar 2020 sein darf. Sie ist abhängig vom Alter und der Ausstattung der Wohnung. So liegt der Mietpreis pro Quadratmeter bei einer Wohnung mit Sammelheizung und Bad, die erstmals vor 1918 bezugsfertig wurde, bei 6,45 Euro. Bei einer Wohnung gleichen Alters mit Sammelheizung oder Bad liegt der Quadratmeter-Mietpreis bei 5,00 Euro. Und bei einer Wohnung gleichen Alters, die weder über eine Sammelheizung noch über ein Bad verfügt, ist ein Mietpreis gemäß Mietentabelle von 3,92 Euro vorgesehen.
Für Wohnungen jüngeren Baujahrs sieht die Mietentabelle höhere Mietpreise vor. So liegt der Mietpreis einer Wohnung, die zwischen 1991 und 2002 erstmalig bezugsfertig wurde, bei 8,13 Euro pro Quadratmeter. Und bei einer Wohnung, die in den Jahren 2003 bis 2013 bezugsfertig wurde, sind es 9,80 Euro pro Quadratmeter.

Welche Anpassungen der Mietobergrenzen gibt es?

Nach dem Gesetz zur Mietenbegrenzung sind drei Anpassungen der Mietentabelle vorgesehen: Modernisierung, Ausstattung und Wohnlage.
Bei der Modernisierung einer Wohnung kann sich die Mietobergrenze gemäß Mietentabelle um maximal einen Euro pro Quadratmeter erhöhen. Zu den erlaubten Modernisierungen zählen Maßnahmen zu denen der Vermieter aufgrund eines Gesetzes verpflichtet ist, zur Wärmedämmung des Mauerwerks, des Daches und der Geschossdecken, zur Nutzung regenerativer Energien, zur energetischen Erneuerung der Fenster, zum Austausch und zur Optimierung von Heizungsanlagen, zum Anbau von Aufzügen oder zum Abbau von Eintrittsbarrieren durch Beseitigung von Schwellen, Verbreiterung von Türen oder Umbau von Bädern.
Außerdem erhöht sich die Mietobergrenze für Wohnungen mit moderner Ausstattung um einen Euro pro Quadratmeter. Eine moderne Ausstattung ist gegeben, wenn mindestens drei der folgenden Ausstattungsmerkmale vorhanden sind: Ein schwellenlos erreichbarer Aufzug, eine Einbauküche, eine hochwertige Sanitärausstattung, ein hochwertiger Bodenbelag in der überwiegenden Zahl der Wohnräume und ein jährlicher Energieverbrauchskennwert von weniger als 120 kWh pro Quadratmeter.
Zudem ist für den Mietpreis einer Wohnung ein lageabhängiger Zuschlag- oder Abschlag vorgesehen. Für Wohnungen in einfacher Lage ist ein Abschlag von 0,28 Euro vom Mietpreis gemäß Mietentabelle vorgesehen. Für Wohnraum in mittlerer Wohnlage werden 0,09 Euro abgezogen und für Wohnungen in einer guter Wohnlage darf ein Zuschlag von 0,74 Euro berechnet werden. Die adressgenaue Lageeinordnung einer Wohnung kann in einem Straßenverzeichnis der Stadt Berlin eingesehen werden.
Bei einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus berechnet sich die Mietobergrenze somit aus der Summe des Mietpreises gemäß Mietentabelle, der etwaigen Erhöhung wegen Modernisierung (max. 1 Euro), der etwaigen Erhöhung für eine moderne Ausstattung (1 Euro) und dem wohnlageanhängigen Zu- oder Abschlag.

Wann und wie kann eine überhöhte Miete gesenkt werden?

Der Mietendeckel sieht ein Verbot überhöhter Mieten vor. Eine überhöhte Miete liegt vor, wenn der Mietpreis unter Berücksichtigung von Modernisierung, Ausstattung und Wohnlage 20 Prozent über der relevanten Mietobergrenze gemäß Mietentabelle liegt. Eine darüberliegende Miete darf nicht verlangt werden.
Die Berechnung einer überhöhten Miete soll an einem Beispiel illustriert werden: Angenommen sei ein Mietpreis (Nettokaltmiete) gemäß Mietvertrag in Höhe von 15 Euro pro Quadratmeter. Die Wohnung wurde im Jahre 2010 bezugsfertig. Sie besitzt eine moderne Ausstattung und liegt in einer guten Wohnlage.
Die Mietobergrenze für diese Wohnung setzt sich zusammen aus dem Mietpreis gemäß Mietentabelle (9,80 Euro pro Quadratmeter), einem Euro für die moderne Ausstattung und einem Zuschlag von 0,74 Euro für die gute Wohnlage. In Summe ergibt sich somit eine Mietobergrenze in Höhe von 11,54 Euro pro Quadratmeter.
Der Mietpreis gemäß Mietvertrag darf maximal 20 Prozent über der Mietobergrenze liegen (dies wären 13,85 Euro). Da die vertraglich festgelegte Miete darüber liegt, muss sie von Gesetzes wegen abgesenkt werden.
Die Einhaltung der Mietobergrenzen wird von der Berliner Senatsverwaltung für Wohnen und Stadtentwicklung überwacht. Die Senatsverwaltung kann deshalb von Amts wegen bei einem Verstoß gegen die Mietobergrenzen dagegen vorgehen. Selbstverständlich kann auch jeder Mieter selbst juristisch gegen eine zu hohe Miete vorgehen.

Wie erfährt man als Mieter die Berechnung der Mietobergrenze?

Ab dem 23. April 2020 (zwei Monate nach dem Inkrafttreten des Gesetzes am 23. Februar 2020) haben Vermieter die Pflicht, vor dem Abschließen eines neuen Mietvertrages Auskunft über die Berechnungsdetails der Mietobergrenze zu geben. Auf Verlagen der Mieter müssen Vermieter auch die maßgebliche Stichtagsmiete zum 18. Juni 2019 mitteilen.

Wie werden Verstöße gegen den Mietendeckel geahndet?

Wenn Vermieter gegen die Bestimmungen des Gesetzes zur Mietenbegrenzung verstoßen, droht ihnen die Feststellung einer Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu einer halben Million Euro geahndet werden kann.

Wie lange ist der Mietendeckel gültig?

Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin ist auf fünf Jahre befristet.

Gibt es rechtliche Bedenken gegen den Mietendeckel?

Kaum ein Landesgesetz in einem Bundesland Deutschlands ist juristisch so umstritten wie das Berliner Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen. Die Hauptstreitfrage in Bezug auf den Mietendeckel ist, ob die rechtliche Kompetenz in einer derartigen Sachfrage bei den Ländern oder beim Bund liegt. Die Meinungen von Fachleuten gehen in dieser Frage auseinander. Während einige Experten den Vorrang des Landesgesetzes gegenüber dem Zivilrecht des BGB befürworten, sehen andere Experten darin einen Verstoß gegen Bundesrecht.
Der schnellste Weg zur Klärung der Frage der Zuständigkeit wäre ein Normenkontrollantrag von Abgeordneten des Bundestages beim Bundesverfassungsgericht. Bislang haben jedoch noch keine Abgeordneten einer Partei angekündigt, einen solchen Schritt zu unternehmen.
Wahrscheinlich ist somit eine Klärung der rechtlichen Zulässigkeit des Mietendeckels über Einzelfälle. Wenn ein Vermieter einen Mieter verklagt, weil dieser unter Berufung auf den Mietendeckel einer Mieterhöhung nicht zustimmt, könnte das Amtsgericht in erster Instanz prüfen, ob das Gesetz zur Mietenbegrenzung verfassungswidrig ist. Der Ball läge dann beim Berliner Landesverfassungsgericht. Ebenso könnte eine juristische Klärung dadurch zustande kommen, dass ein Vermieter wegen eines Verstoßes gegen die Mietobergrenze ein Bußgeld zahlen muss und daraufhin Klage erhebt. Experten gehen jedoch davon aus, dass die rechtliche Klärung der Zulässigkeit des Mietendeckels mehrere Jahre dauern wird.

Was sind die wirtschaftlichen Kritikpunkte am Mietendeckel?

Kritiker des Berliner Mietendeckels führen ins Feld, dass der Mietendeckel die Marktwirtschaft außer Kraft setze und somit Angebot und Nachfrage auf dem Immobilienmarkt der deutschen Hauptstadt nicht mehr über wirtschaftliche Kriterien ins Gleichgewicht gebracht werden können.
Das grundsätzliche Argument der Mietendeckel-Kritiker lautet, dass der Mietendeckel das Angebot an Wohnraum in Berlin langfristig reduzieren und folglich zu einer weiteren Verschärfung der Lage am Immobilienmarkt führen werde. Investoren und Wohnungseigentümer können, so die Kritiker des Gesetzes, auf Grundlage der erlaubten Mietobergrenzen keine attraktiven Renditen mehr mit Immobilien in Berlin erwirtschaften. Dies hat zur Folge, dass Investoren kein Geld mehr für neue Bauprojekte zur Verfügung stellen werden und Immobilienbesitzer immer weniger Geld in ihre Immobilien investieren und diese langfristig verfallen lassen.

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Immobilienmakler für die Insel Rügen im Norden ganz oben für Glowe,Breege,Julruh,Wiek und Kap Arkona

Immobilienmakler für die Insel Rügen für Glowe, Breege, Juliusruh,Wiek, Kap Arkona. Seit 25 Jahr Ihr kompetenter Partner

Wenn Sie Ihre Immobilie in Glowe, Breege, Juliusruh, Wiek, Kap Arkona auf der Insel Rügen verkaufen möchten sollten Sie unbedingt mit den Experten der Sonneninsel Rügen GmbH sprechen. Ihre Immobilie wird seriös, schnell und zum besten Preis verkauft. Weit weit über 1000 verkaufte Immobilien in 25 Jahren sprechen für sich.Aber die Sonneninsel Rügen GmbH ist nicht nur Immobilienmakler. Die Fachleute kümmern sich auch um die Vermietung Ihrer Ferienimmobilie. Dazu gehört auch die Gästebetreuung, Reinigung der Ferienobjekte, Hausmeisterservice.Vereinbaren Sie doch einfach einen Termin im Büro Hauptstr. 24 in 18551Glowe . wochentags von 10.00-12.00 Uhr und von 14.00 – 17.00 Uhr oder nach Vereinbarung.
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Für hohe Kundenzufriedenheit wurde die GBS GmbH gemeinsam mit dem Ing.-Büro Heinz Jasken mit dem „Top Makler 2020“ Award ausgezeichnet.

„Über diese Auszeichnung freuen wir uns natürlich besonders, zeigt es doch, dass unsere Kunden die Qualität unserer Arbeit schätzen“, so die Prokuristin der GBS Grundstücksbörse & Service GmbH Berlin, Diplom-Juristin Renate Röblitz.

Stellvertretend für das Team nahm Geschäftsführer Heinz Jasken die Auszeichnung entgegen. „Im harten Wettbewerb des Immobiliengeschäfts ist es umso wichtiger, Fachwissen zu besitzen und für die Kunden einsetzen zu können. Das erreicht man nur mit einem motivierten, innovativen Team und stetiger Fortbildung.“

Die Auszeichnung erfolgte aufgrund der Auswertung der Kundenzufriedenheit aus Projekten der Jahre 2015 bis 2019. „Wir werden natürlich auch in 2020 und darüber hinaus unseren Kunden weiterhin diesen hohen Qualitätsstandard bieten – das ist unser Versprechen.“

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Die belvona GmbH eröffnet neuen Standort in Düsseldorf

belvona kauft über 1700 Wohnungen in NRW

Die belvona GmbH realisiert die Expansion nach Düsseldorf und erwirbt einen Bürokomplex in der Angermunder Strasse in Düsseldorf, um dort nach Umbau des Gebäudes das belvona Stammhaus zu eröffnen. Die Gesamtinvestitionen belaufen sich auf ca. 8 Mio. EUR.

Die unabhängige Immobiliengruppe belvona GmbH vollendete erfolgreich das Vorhaben einen neuen Hauptsitz in Düsseldorf zu eröffnen. Die neue Präsenz des Unternehmens ist die Grundlage für weiteres Wachstum in West- und Norddeutschland und setzt damit auf räumliche Nähe zu ihrer wachsenden Kundenzahl in der Region.

Mit Investitionen in Höhe von insgesamt 8 Mio. EUR wird das 1989 erbaute Gebäude kernsaniert, architektonisch aufgewertet und Flächen für ein motivierendes Arbeiten der belvona Mitarbeiter geschaffen.

„Durch zunehmende Investitionen in die Metropolregion und das daraus resultierende wirtschaftliche Wachstum, ist nach unserer Einschätzung, genau jetzt der richtige Zeitpunkt für die belvona GmbH, den Hauptsitz nach Düsseldorf zu verlegen.

Zudem gehört die sich sehr dynamisch entwickelnde Metropolregion Düsseldorf, zu den wettbewerbsfähigsten Wirtschaftsstandorten Deutschlands und bietet beste Chancen, qualifizierte Kooperationspartner und geeignete Wohnanlagen zu finden“, so der Pressesprecher der belvona GmbH.

Düsseldorf, 10. März 2020

Keywords:belvona GmbH Immobilien Mietwohnungen Vermieter

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Fertighausbau-Spezialist und Reiner Meutsch Stiftung ermöglichen Kindern in Afrika eine Zukunftsperspektive

Neunkhausen, 10. März 2020 – Burundi, einer der kleinsten Staaten Afrikas, wurde 2015 vom Internationalen Währungsfonds zum ärmsten Land der Welt erklärt. Aufgrund fehlender Einrichtungen konnten in den Jahren nach dem Bürgerkrieg nur ca. 7% aller Kinder in Burundi eine Vorschule besuchen. Fingerhut Haus (www.fingerhuthaus.de) und die Reiner Meutsch Stiftung FLY & HELP (www.fly-and-help.de) errichteten daher im Jahr 2018 ein Vorschulgebäude in Gatumba (Bujumbura) und ebneten Kindern den Weg aus der Armut in ein selbstbestimmtes Leben. Holger Linke, geschäftsführender Gesellschafter bei Fingerhut Haus, verschaffte sich aktuell vor Ort einen Überblick über den Fortschritt des Projektes. Im aktuellen Schuljahr 2019/20 sind 76 Kinder eingeschrieben. Die Einrichtung erweist sich für die Kinder als unabdingbare Basis für ihre spätere Leistung in der Grundschule.

„Bildung ist für alle da“ – ein Menschenrecht. Doch Entwicklungsgebieten wie Burundi fehlt es an finanziellen Mitteln, um aus eigener Kraft Schulen aufzubauen und Wissen zu fördern. Die Folgen des Bürgerkriegs von 1993 bis 2005 sind bis heute zu spüren. 75 Prozent der Einwohner gelten als unter- bzw. mangelernährt. Ihnen fehlt die nötige Bildung, um aus den desolaten Zuständen ausbrechen zu können. Gerade in Bujumbura, eine der am dichtesten bevölkerten Regionen in Burundi, ist der Bedarf nach ausreichend Schulen groß, um Bildung zu fördern.

FLY & HELP und Fingerhut Haus legen Bildungsfundament
Fingerhut Haus realisierte gemeinsam mit der Reiner Meutsch Stiftung FLY & HELP den Bau eines Vorschulgebäudes mit vier Klassenzimmern in Gatumba/Bujumbura. Mitte Oktober 2018 konnte die Vorschule fertiggestellt werden. Wurden im ersten Schuljahr 43 Kinder gezählt, so sind im aktuellen Schuljahr 2019/20 bereits 76 Kinder eingeschrieben – mit gleichem Anteil von Mädchen und Jungen. Die Kinder sind entsprechend ihres Alters in drei Vorschulklassen aufgeteilt.

Holger Linke, geschäftsführender Gesellschafter bei Fingerhut Haus, hat die Vorschule jüngst besucht. Er erklärt: „In den Kriegszeiten haben sich in Gatumba viele Flüchtlinge angesiedelt, was die örtlichen Kapazitäten in den Bildungseinrichtungen geradezu sprengte. Der Bau der Vorschule war daher existenziell und wurde von der Bevölkerung sehr gut angenommen. Es gelingt uns, in der Einrichtung ein gutes Bildungsniveau zu vermitteln. Die Vorschulkinder werden später wesentlich bessere Chancen haben, in der Grundschule mitzuhalten. Bislang war Gatumba in Bildungsfragen eine eher vernachlässigte Region.“

Französischunterricht für bessere Chancen in der Arbeitswelt
In der Vorschule in Gatumba werden keine Schulfächer im herkömmlichen Sinne angeboten, dies ist weiterführenden Schulen vorbehalten. Die Kinder lernen stattdessen mit Gedichten, Tänzen und Liedern spielerisch Französisch. Stiftungsgründer Reiner Meutsch sagt: „Französisch ist offizielle Amtssprache in Burundi. Für die Kinder und Jugendlichen ist es daher besonders wichtig, Französisch zu erlernen. Die Beherrschung der Amtssprache verbessert ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt später erheblich. Wir arbeiten aus diesem Grund vor Ort mit Burundikids e.V. zusammen. Die Organisation legt großen Wert darauf, an den Schulen Französisch zu fördern.“

Die Schüler lernen außerdem zu zählen und erste Buchstaben zu schreiben. Auch Wissen über Tiere und Umwelt wird spielerisch vermittelt. Am Ende eines jeden Trimesters erhalten sie anstelle von Noten eine Beurteilung für die Eltern.

Gatumba (Bujumbura) als eines von mehreren Projekten
Holger Linke fühlt sich bestätigt: „Der Besuch in Gatumba hat mir gezeigt, dass unsere Strategie erfolgreich und von hoher Nachhaltigkeit geprägt ist. Der Neubau war dringlich, um mehr Vorschulplätze zu schaffen und das Bildungsniveau der einheimischen Kinder anzuheben. Gerade mit dem gesetzten Schwerpunkt auf Erlernen der französischen Sprache erweist sich die Vorschule als perfekte Grundschul- und Berufsvorbereitung.“

Das Projekt in Burundi/Bujumbura ist bereits das vierte Projekt, an dem Fingerhut Haus beteiligt ist. Ähnliche Hilfsprojekte unterstützte das Unternehmen bereits in Tansania/Nyambiti (2015), Guatemala/El Adelanto (2016) sowie in Kenia/Kombani (2019).

Keywords:Fingerhut Haus, FLY & HELP, Vorschule, Schulgebäude, Schulbildung, Gatumba, Burundi, Entwicklungsgebiet, Hilfsprojekte, Burundikids e.V.

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