In elf von sechzehn Bundesländern gibt es seit Jahrzehnten die bewährte und gerechte Teilung der Maklerprovision zwischen dem Verkäufer und dem Käufer, meist 3 Prozent zzgl. MwSt. vom Verkäufer und 3 Prozent zzgl. MwSt. vom Käufer. Der Deutsche Bundestag stimmte mit den Stimmen der großen Koalition zu, dass diese Regelung nunmehr in allen Bundesländern gilt. Damit gehört die einseitige Aufbürdung der Maklerprovision auf den Käufer, die in den anderen fünf Bundesländern möglich war und den Maklerberuf bei der Politik und den Medien in einen existenzbedrohlichen Misskredit brachte, der Vergangenheit an. Verkäufer, Käufer und Immobilienmakler haben gleichermaßen Vorteile von dieser neuen Regelung. Nach einer Übergangszeit von sechs Monaten wird sie in Kraft treten.
In Berlin war zunächst eine Provisionsdeckelung von 2 Prozent inklusive Mehrwertsteuer im Gespräch. Nachdem Abgeordneten des Bundestages in intensiven Gesprächen und Darlegungen vermittelt werden konnte, welche Leistungen ein qualifizierter Immobilienmakler nicht nur für den Verkäufer einer Immobilie, sondern auch für den Käufer erbringt, rückte man von dem ursprünglichen Vorhaben der Provisionsdeckelung von 2 Prozent inklusive Mehrwertsteuer ab. Der jetzt im Deutschen Bundestag gefasste Beschluss trägt zur Rechtssicherheit und Ausgewogenheit aller Beteiligten bei.
Schon zu Beginn, als die Absicht der Provisionsdeckelung bekannt wurde, setzte sich der beim Deutschen Bundestag als Interessenvertretung akkreditierte BVFI – Bundesverband für die Immobilienwirtschaft für diese neue überwiegend ausgewogene Regelung ein. Daraufhin fassten im Januar 2019 die Abgeordneten im Bundeskongress für die Immobilienwirtschaft einstimmig einen Beschluss und bevollmächtigten den Vorstand des BVFI mit allen Mitteln zu intervenieren und den Referentenentwurf der großen Koalition zur Umsetzung zu verhelfen. Dieser hatte zwar auch aus Sicht der Maklergilde nicht nur Vorteile, doch dieser Entwurf war allemal besser und ausgewogener als das ursprüngliche Vorhaben mit der Provisionsdeckelung.
Andere Verbände hatten sich zunächst dafür ausgesprochen, dass „alles beim Alten bleibt“. Der BVFI und viele Branchenteilnehmer befürchteten jedoch, dass bei einer anderen Regierungskonstellation dieses Thema wieder aktuell werden würde. Dadurch würde die nicht geringe Gefahr bestehen, dass sich die Provisionsdeckelung doch noch durchsetzen könnte. Nach und nach haben sich die Gegner des jetzt verabschiedeten Beschlusses dann doch dem überwiegend in der Branche bestehenden Wunsch nach Unterstützung der jetzigen Lösung angeschlossen.
BVFI – Bundesverband
für die Immobilienwirtschaft
Frankfurt/Main, den 15.05.2020
Keywords:Maklergesetz, Bestellerprinzip, Courtage, Maklerprovision, Immobilienmakler
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