Die Vermietung von Wohnraum über Airbnb

AirbnB Vermietungen in touristisch attraktiven Städten wie z.B. Nürnberg

Die Vermietung von Wohnraum über Airbnb in Nürnberg

Sie möchten – zum Beispiel mit Ihrer nur zeitweise genutzten Wohnimmobilie – zusätzliches Einkommen erzielen und diese tage- oder wochenweise an Urlauber oder Geschäftsreisende vermieten? Airbnb, die weltweit tätige Vermittlungsplattform ist eine heiß diskutierte Möglichkeit dazu. Um dem Wildwuchs an Ferienwohnung gerade in touristisch und wirtschaftlich attraktiven Regionen der Welt etwas Einhalt zu gebieten, gibt es immer häufiger strenge Einschränkungen. Auch die Stadt Nürnberg hat sich für dieses Instrument entschieden. Wir klären auf, was Airbnb ist und worauf Sie bei der Kurzzeitvermietung Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses über diese Plattform achten müssen.

Airbnb – vom kleinen kalifornischen Startup zum weltweiten Marktführer

Airbnb, ursprünglich auch Airbedandbreakfast (Luftmatratze und Frühstück), wurde 2008 gegründet und wollte Wohnungsbesitzern die Möglichkeit geben, ihre Wohnung oder auch einzelne Zimmer unbürokratisch an Reisende zu vermitteln. Heute ist diese Vermittlungsplattform nach eigenen Angaben in rund 190 Ländern und 26.000 Städten auf dem Markt vertreten. Die Buchung ist dabei sowohl über den PC als auch auf dem Tablet oder Smartphone möglich.

Was unterscheidet Airbnb von anderen Anbietern?

Im Gegensatz zu anonymen Ferienwohnungsportalen ist der persönliche Kontakt zwischen Vermieter und Mieter bis heute eines der Unterscheidungsmerkmale von Airbnb. Durch ein Profil, das von beiden Seiten erstellt werden muss und in dem sich sowohl Anbieter als auch Interessent kurz vorstellen, einige Eckdaten zu ihrer Person angeben und den Grund der Reise nennen, entsteht ein persönliches Verhältnis. Für Vermieter hat dies den Vorteil, dass die Einschätzung erleichtert wird, wer der Gast ist. Als weiterer Punkt des Erfolgsrezepts von Airbnb gilt sicher auch die Tatsache, dass gegenseitige Bewertungen Aufschluss über die Zuverlässigkeit der beiden beteiligten Parteien geben. So werden unter anderem die Erreichbarkeit und Antwortgeschwindigkeit des Vermieters oder die Flexibilität der Schlüsselübergabe von jedem Gast bewertet. Als Gastgeber haben Sie die Möglichkeit, den Gast, sein Verhalten und nicht zuletzt auch den Zustand, in dem er die Wohnung bei seiner Abreise hinterlassen hat, zu bewerten. Dadurch erhalten andere Vermieter wiederum die Möglichkeit, bei der nächsten Anfrage wertvolle Hinweise über die Seriosität des jeweiligen Gastes zu erhalten.

Fixpunkt jeder Vermittlung ist allerdings auch die Bewertung der Unterkunft. Neben der Lage sind vor allem die Qualität der Einrichtung, der Umfang der Ausstattung mit den notwendigen Gebrauchsgegenständen und natürlich auch die Sauberkeit wesentliche Faktoren, die in die Gästebewertung mit einfließen. Auch die Vermietung eines Hauses im Ganzen ist möglich.

Datenschützer bemängeln, dass Airbnb ausschließlich als Vermittlungsplattform auftritt, bei Rechtsstreitigkeiten aber keine Hilfestellung leistet. Ebenso kritisch kann die umfassende Sammlung von Daten gesehen werden, da unter anderem ein Profilbild, eine durch Rückruf oder SMS bestätigte Telefonnummer und ein personalisiertes Zahlungsmittel (z. B. Kreditkarte) angegeben werden müssen.

Für Gastgeber fallen Servicegebühren an, die sich im Rahmen von rund 3-5 % bewegen. Mit rund 5-15 % fallen die Servicegebühren für Gäste wesentlich höher aus.

Airbnb und die Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt

In der Kritik stehen Vermittlungsplattformen wie Airbnb vor allem deswegen, weil sie auf den häufig knappen Wohnraum zurückgreifen. Gerade in den Metropolregionen steht einer stetig steigenden Nachfrage nach Wohnraum ein geringes Angebot, sowohl im Bereich der Miet- als auch der Eigentumswohnungen, gegenüber. Ein ähnlicher Mangel zeichnet sich in beliebten Tourismusregionen ab. Für viele Wohnungsbesitzer ist es zudem attraktiver, durch tageweise Aufenthalte wesentlich höhere Erträge zu erzielen, als durch langfristige Vermietung dauerhaft an einen möglicherweise nur schwer kündbaren Mieter gebunden zu sein. Dies erschwert die Vermietung in Nürnberg für den stark nachgefragten Markt der zeitlich unbefristeten Mietverhältnisse. Um auf diese weitere Verknappung der verfügbaren Wohnungen zu reagieren und reine Ferienwohnungen zu verhindern, ergreifen mehr und mehr Städte weltweit strikte Gegenmaßnahmen und regulieren die Möglichkeit der Kurzzeit-Vermietung, so auch die Stadt Nürnberg.

Vermietung über Airbnb in Nürnberg – was ist erlaubt?

Nürnberg ist nach München und Puchheim die dritte Stadt in Bayern, die ein sogenanntes Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum eingeführt hat . Doch was bedeutet dieses Verbot konkret?

Wohnungen dürfen nach der Zweckentfremdungssatzung der Stadt Nürnberg seit dem 30.5.2019 nur mehr unter strengen Voraussetzungen baulich verändert oder für touristische Zwecke genutzt werden. Konkret ist es nicht mehr erlaubt:

-Wohnraum mehr als 8 Wochen für Zwecke der Fremdbeherbergung (z.B. als Ferienwohnung) zu überlassen
-Wohnraum zu mehr als 50 % für gewerbliche oder berufliche Zwecke zu nutzen oder zu überlassen
-Wohnraum baulich so zu verändern oder so zu nutzen, dass er für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist
-Wohnraum länger als 3 Monate leer stehen zu lassen oder ihn, zum Beispiel durch Abbruch, zu beseitigen.

Zwar kann beim Stab Wohnen der Stadt Nürnberg eine Zweckentfremdungsgenehmigung beantragt werden, diese wird allerdings nur in Ausnahmefällen oder unter strengen Auflagen (z. B. Ausgleichszahlungen oder Schaffung von Ersatzwohnraum) erteilt. Wenn eine Wohnung schon vor Inkrafttreten des Zweckentfremdungsverbots anders, zum Beispiel als Arztpraxis, ununterbrochen genutzt wurde, so darf diese Nutzung allerdings weiterhin bestehen.

Durch die neue Gesetzgebung soll insbesondere gegen den Trend vorgegangen werden, dass Wohnungen ausschließlich zu touristischen Zwecken genutzt werden und dem knappen Wohnungsmarkt daher nicht mehr zur Verfügung stehen. Eine Kurzzeitvermietung, ganz egal ob es sich um einen Haupt- oder Nebenwohnsitz handelt, ist nur mehr für maximal 8 Wochen pro Kalenderjahr gestattet. Vergehen werden mit einem Bußgeld von bis zu EUR 500.000,- geahndet. Es besteht aber weiterhin die Möglichkeit ein Zimmer oder einen Teil der Wohnung ganzjährig über Plattformen wie Airbnb zu vermieten. Die Voraussetzung dafür: maximal 50 % der Wohnfläche.

Sollten Sie also daran denken, eine Immobilie zur Wertanlage zu erwerben und diese dann als Ferienwohnung an Urlaubsgäste oder Geschäftsreisende zu vermieten, könnte es sich als besser erweisen, von dieser Idee Abstand zu nehmen. Besitzen Sie aber bereits eine Wohnung und möchten diese, zum Beispiel während einer mehrwöchigen beruflichen Abwesenheit oder einer Urlaubsreise an Gäste vermieten, so steht dem bis zu 8 Wochen pro Jahr nichts entgegen.

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