Immobilienbewertung bei Scheidung – Was gilt es zu beachten

In Deutschland wird mittlerweile jede Dritte Ehe geschieden, die Tendenz für die nächsten Jahre ist laut statistischem Bundesamt sogar leicht steigend. Die Entscheidung sich vom Ehepartner zu trennen bringt bei Immobilienbesitzern die Frage mit sich, was mit der gemeinsamen Immobilie geschehen soll. Die Zeit nach der Trennung ist gesetzlich geregelt, so müssen die Folgen nach der Ehe geklärt werden. Wenn man keinen Ehevertrag hat, so gilt die sogenannte Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet, dass das in der Ehe angehäufte Vermögen bei der Scheidung aufgeteilt wird. Wenn ein Ehevertrag bestehen sollte, könnte dieser beinhalten das im Scheidungsfall einer der Beiden die Immobilie behält und an den anderen Ehepartner monatliche Ausgleichszahlungen leistet. Steht im Grundbuch nur ein Ehepartner als Eigentümer drin, dann steht die Immobilie auch ihm allein zu. Allerdings kann ein Gericht aber auch dem anderen Ehepartner die Nutzung zuschreiben. Dies ist dann möglich, wenn der Ehepartner nachweislich für sich und die zu betreuenden Kinder keine bezahlbare Wohnung finden kann. Solange keine Regelung gefunden wird müssen beide Ehepartner die Kosten der Immobilie finanzieren.

Aber es ist grundsätzlich egal welche Umstände bei der Scheidung vorherrschen. Wenn eine Immobilie bei Ehescheidungen involviert ist, muss man sich Gedanken um die Frage der Immobilienbewertung machen. Egal ob man sie nun verkaufen möchte oder der Partner sie nutzen wird. Der Wert muss so oder so ermittelt werden. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Ehepartner legen den Preis selbst fest: Die Ehepartner schalten keinen Dritten ein, um den Wert der Immobilie zu ermitteln. Sie vergleichen ähnliche Immobilien in Ihrer Umgebung und legen den Preis
selbst fest. Dies hat aber den Nachteil, dass man höchstwahrscheinlich nur einen groben Wert hat. Da jede Immobilie individuell ist sollte man einen Immobiliengutachter zu Rate ziehen, um einen
möglichst genauen Verkehrswert zu ermitteln.

Berufung eines Immobiliengutachters: Wenn die Ehepartner sich nicht mit dem Preis einigen können, besteht die Möglichkeit ein Gutachten in Auftrag zu geben. Gibt nur ein Ehepartner dieses
Gutachten in Auftrag, wird der andere Partner das Ergebnis des Gutachtens höchstwahrscheinlich anzweifeln und selbst ein Gutachten in Auftrag geben. Was man im Prinzip vermeiden könnte, wenn
beide Ehepartner sich auf einen Gutachter einigen und dessen ermittelten Wert für beide Seiten bindend ansehen. Dies spart Zeit und vermeidet doppelte Kosten.

Berufung eines gerichtlichen Sachverständigen: Wenn die Eheleute sich nicht einigen können, bzw. die Ehepartner ihre
Privatgutachten jeweils ablehnen, so kann das Gericht einen eigenen Gutachter
beauftragen, um die Immobilie zu bewerten. Dieses Gutachten wird dann das Gericht auch für seine Entscheidungsgrundlage heranziehen.

Keywords:Immobilienbewertung Freiburg, Immobiliengutachter Freiburg, Sachverständiger Freiburg, Gutachter Freiburg, Bewertung Gewerbeimmobilien Freiburg, Immobiliensachverständiger Freiburg

adresse

Powered by WPeMatico