Wenn Wohnungen verkauft, oder vererbt und dann verkauft werden, sind viele unterschiedliche Unterlagen notwendig. In der Regel verkaufen Privatmenschen ein- oder zweimal im Leben eine Immobilie. Da verwundert es nicht, dass nicht bekannt ist, welche Unterlagen absolut notwendig sind und auch aus welchem Grund.
Es spart neben viel Zeit auch Kosten, wenn zu einem Verkauf ein erfahrener Makler hinzugezogen wird. Er ist nicht nur dabei behilflich, die eigenen Unterlagen des Verkäufers nach Wichtigkeit und Relevanz in die Verkaufsunterlagen einzubringen, er beschafft auch fehlende Unterlagen. Es sind je nach Art der Immobilie, mehr oder weniger Unterlagen notwendig. Zum einen, um den realistischen und marktüblichen Preis für die Wohnung zu ermitteln, und zum Anderen einen Verkauf schnell und unkompliziert abzuwickeln.
Die erforderlichen Unterlagen für den Wohnungsverkauf
Handelt es sich um eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, sind sämtliche Protokolle der Eigentümerversammlungen notwendig. Ebenso die Hausgeldabrechnungen und die Wirtschaftspläne mit dem Rücklagenstand. Diese zu beschaffen, wenn diese bei Erbschaft verloren gegangen sind, gehört zu den Aufgaben eines Maklers.
Grundrisspläne und eine aktuelle Wohnflächenberechnung dürfen nicht fehlen. Ein Energieausweis ist seit 2014 verpflichtend. Der Käufer muss über den energetischen Standard der Wohnung informiert werden. War, oder ist der Besitzer der Wohnung nachlässig, kann das sehr teuer werden. Selbstverständlich muss auch der Nachweis einer Brandversicherung für das Gebäude vorhanden sein. Der Grundbuchauszug und die Teilungserklärung sind sowieso obligatorisch für einen Verkauf. Besonders bei einem Verkauf im Privatbereich ist die Expertise eines Maklers dann von besonderem Vorteil, wenn es um die Sichtung etwaiger Finanzierungsunterlagen des Käufers geht. Erfahrung mit Zahlen, Menschenkenntnis und Kontakte in die Finanzbranche zahlen sich dann auf jeden Fall aus.
Was oft übersehen wird, für den Verkauf aber relevant ist
Eine Wohnung wird immer mal wieder renoviert, neue feste Einbauten in Auftrag gegeben und Mängel repariert und beseitigt. Wenn hier lückenlos alles durch Quittungen, Rechnungen und eventuell noch bestehende Gewährleistungen nachgewiesen werden kann, steht einem lukrativen Verkauf nichts mehr im Wege. Ist eine Küche inklusive Geräten eingebaut, sollten neben der Rechnung die Bedienungsanleitungen sowie eventuelle Garantien in den Unterlagen sein. Erfahrene Makler kennen dies alles und sind versiert, fehlende Unterlagen zu besorgen, oder darauf hinzuweisen, welche weiteren Dokumente einen Verkauf nachhaltig unterstützen können.
„Durch unsere langjährige Erfahrung im Verkauf von Wohnungen können wir unseren Kunden zügig und kompetent bei der Unterlagenbeschaffung beistehen. Das erleichtert den Verkauf für unsere Kunden sehr,“ sagt Immobilienmakler Christian Reinhart.
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